Uns ist bewusst, dass Bauarbeiten im Wohnumfeld zu Veränderungen im Wohngebrauch führen können. Lärm‐ und ggf. auch Staubentwicklung sind bei einem derartigen Bauvorhaben unvermeidlich, wir werden alles tun, um diese so gering wie möglich zu halten. Nach Abschluss der Baumaßnahmen werden wir eine den gesetzlichen Vorgaben angemessene Mietminderung gewähren. Diese wird, wie üblich, anhand des Bautagebuches nach Art, Umfang und Dauer der Beeinträchtigungen gewährt. Darüber hinaus bieten wir Mieter:innen, die in besonderem Maße von den Bauarbeiten beeinträchtigt sind (z.B. Arbeitende in Schichtarbeit, besondere gesundheitliche Einschränkungen) individuelle Unterstützung an. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an Ihr Kundenzentrum.