Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) können Sie sich auf viele geförderte Wohnungen bewerben. Ein Wohnberechtigungsschein ist nicht nur für Menschen mit sehr niedrigem Einkommen. Auch mit mittlerem Einkommen können Sie berechtigt sein – je nach Haushalt. Hier sehen Sie Beispiele zur Einordnung und können anschließend Richtwerte für Ihren Haushalt prüfen.
WBS
Was ist ein WBS?
Ein WBS (Wohnberechtigungsschein) ist eine Bescheinigung vom Bezirksamt. Damit weisen Sie nach, dass Ihr Haushalt bestimmte geförderte Wohnungen mieten darf. Wenn im Wohnungsangebot „WBS erforderlich“ steht, brauchen Sie für die Anmietung einen gültigen WBS.
Bitte beachten Sie: Der WBS gilt nicht nur für Haushalte mit geringem Einkommen, sondern auch Haushalte mit mittlerem Einkommen können profitieren und beispielsweise mit einem WBS 220 ihre Chance auf eine neue Wohnung erhöhen.
Welches Einkommen passt zu welchem WBS?
Hier finden Sie einige Beispiele.
“Wir verdienen 3.250 € netto und haben mit dem WBS 220 die perfekte 2-Zimmer-Wohnung gefunden.”
“Ich verdiene 1.500 € netto und mein:e Partner:in 2.000 € netto. Mit WBS 220 haben wir eine passende 3‑Zimmer‑Wohnung gefunden”
„Ich verdiene 1.200 € netto und mein:e Partner:in 2.300 € netto. Mit dem WBS 220 haben wir eine tolle 4‑Zimmer‑Wohnungen gemietet.“
„Ich verdiene 1.550 € netto. Mit dem WBS 160 haben ich eine passende Wohnung in Berlin gefunden.“
„Mit einem Nettoeinkommen von 1.750 € habe ich dank WBS 180 schnell eine passende Wohnung gefunden.“
„Wir sind zu dritt und verdienen zusammen 2.450 € netto. Mit dem WBS 160 haben wir eine passende Wohnung gefunden.“
Machen Sie den Check! Welcher WBS passt zu Ihnen?
Wählen Sie aus, wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben. Danach sehen Sie Richtwerte, welche WBS-Kennzahl (100, 140, 160, 180, 220) grundsätzlich passen kann.
Ein-Personen-Haushalt
Zwei-Personen-Haushalt
plus jede weitere Person
Ein-Personen-Haushalt
Zwei-Personen-Haushalt
plus jede weitere Person
Fragen & Antworten
Ein WBS (Wohnberechtigungsschein) ermöglicht Ihnen, eine Wohnung mit erschwinglicher Miete zu beziehen. Diese Wohnungen werden sozial gefördert und können von Personen mit geringem bis mittlerem Einkommen in Anspruch genommen werden. Hier können Sie den Check, ob Sie die Anforderungen auf eine Sozialwohnung erfüllen.
Ob Sie Anspruch auf einen WBS haben, können Sie mit Hilfe des WBS-Rechners des Landes Berlin herausfinden.
In der Regel gilt ein WBS ein Jahr lang ab dem Tag der Ausstellung. Wenn Sie in dieser Zeit eine geförderte Wohnung anmieten, gilt er für die Dauer des Mietverhältnisses.
Ihren WBS beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Wohnungsamt. Mehr Informationen rund um den WBS sowie Beantragungsmöglichkeiten finden Sie unter: Berliner Mietratgeber / Land Berlin.
Orientierungshilfe für unsere Wohnungsanzeigen
Ohne WBS geht es nicht
- Wohnungen mit zwingend amtlichem WBS
- sie sind für Haushalte mit geringem bis mittlerem Einkommen geeignet
- in unseren Wohnungsangeboten finden Sie die Beschreibung „WBS erforderlich“ mit dem Zusatz „amtlicher WBS“
Wo kann ich einen Wohnberechtigungsschein beantragen?
Sie brauchen entweder einen WBS oder Ihr Einkommen wird geprüft
- Ein amtlicher WBS ist nicht immer zwingend. Stattdessen kann eine Einkommensprüfung reichen (Sie weisen Ihr Einkommen nach)
- sie sind ebenfalls für Haushalte mit geringem bis mittlerem Einkommen geeignet - In den Wohnungsanzeigen finden Sie die Beschreibung „WBS erforderlich“ mit dem Zusatz „amtlicher WBS“ oder „Einkommensprüfung/EK-Prüfung 100 bis 140“ bzw. „Einkommensprüfung/EK-Prüfung 141 bis 220“.
Wo kann ich eine Einkommensprüfung durchführen?
kein WBS oder Einkommensprüfung notwendig
- Für die Anmietung dieser Wohnungen wird kein WBS benötigt. Es gibt keine Einkommensprüfung.
- Sie eignen sich für Haushalte mit mittlerem bis hohem Einkommen
- Sie erkennen sie in unseren den Wohnungsanzeigen an der Beschreibung „ohne WBS“.
Bewerben Sie sich nur auf die für Sie passenden Wohnungen.