Machen Sie den WBS-Check!

Finden Sie heraus, ob Sie einen WBS haben können.

Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) können Sie sich auf viele geförderte Wohnungen bewerben. Ein Wohnberechtigungsschein ist nicht nur für Menschen mit sehr niedrigem Einkommen. Auch mit mittlerem Einkommen können Sie berechtigt sein – je nach Haushalt. Hier sehen Sie Beispiele zur Einordnung und können anschließend Richtwerte für Ihren Haushalt prüfen.

Eine Illustration eines lächelnden Paars neben den WBS-Formularen in einer städtischen Landschaft.

Was ist ein WBS? 

Ein WBS (Wohnberechtigungsschein) ist eine Bescheinigung vom Bezirksamt. Damit weisen Sie nach, dass Ihr Haushalt bestimmte geförderte Wohnungen mieten darf. Wenn im Wohnungsangebot „WBS erforderlich“ steht, brauchen Sie für die Anmietung einen gültigen WBS.

Bitte beachten Sie: Der WBS gilt nicht nur für Haushalte mit geringem Einkommen, sondern auch Haushalte mit mittlerem Einkommen können profitieren und beispielsweise mit einem WBS 220 ihre Chance auf eine neue Wohnung erhöhen.

Welches Einkommen passt zu welchem WBS? 

Hier finden Sie einige Beispiele.

Eine Illustration des Paars

“Wir verdienen 3.250 € netto und haben mit dem WBS 220 die perfekte 2-Zimmer-Wohnung gefunden.”

Eine Illustration des Paares mit einem Kind

“Ich verdiene 1.500 € netto und mein:e Partner:in 2.000 € netto. Mit WBS 220 haben wir eine passende 3‑Zimmer‑Wohnung gefunden

Eine Illustration des Paares mit zwei Kindern

„Ich verdiene 1.200 € netto und mein:e Partner:in 2.300 € netto. Mit dem WBS 220 haben wir eine tolle  4‑Zimmer‑Wohnungen gemietet.“

„Ich verdiene 1.550 € netto. Mit dem WBS 160 haben ich eine passende Wohnung in Berlin gefunden.“

Eine Illustration der Frau

„Mit einem Nettoeinkommen von 1.750 € habe ich dank WBS 180 schnell eine passende Wohnung gefunden.“

Eine Illustration des Paares mit einem Kind

„Wir sind zu dritt und verdienen zusammen 2.450 € netto. Mit dem WBS 160 haben wir eine passende Wohnung gefunden.“

Machen Sie den Check! Welcher WBS passt zu Ihnen?

Wählen Sie aus, wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben. Danach sehen Sie Richtwerte, welche WBS-Kennzahl (100, 140, 160, 180, 220) grundsätzlich passen kann.

Ein-Personen-Haushalt
Zwei-Personen-Haushalt
plus jede weitere Person

Ein-Personen-Haushalt

WBS 100
max. 1.000 Euro monatliches Netto-Einkommen
WBS 140
max. 1.400 Euro monatliches Netto-Einkommen
WBS 160
max. 1.600 Euro monatliches Netto-Einkommen
WBS 180
max. 1.800 Euro monatliches Netto-Einkommen
WBS 220
max. 2.200 Euro monatliches Netto-Einkommen

Zwei-Personen-Haushalt

Mit jedem Kind steigt die Obergrenze:
WBS 100
max. 1.500 Euro monatliches Netto-Einkommen
+ ca. 40 Euro
WBS 140
max. 2.100 Euro monatliches Netto-Einkommen
+ ca. 60 Euro
WBS 160
max. 2.400 Euro monatliches Netto-Einkommen
+ ca. 70 Euro
WBS 180
max.  2.700 Euro monatliches Netto-Einkommen
+ ca. 75 Euro
WBS 220
max. 3.300 Euro monatliches Netto-Einkommen
+ ca. 90 Euro

plus jede weitere Person

Mit jedem Kind steigt die Obergrenze:
WBS 100
+ ca. 340 Euro monatliches Netto-Einkommen
+ ca. 40 Euro
WBS 140
+ ca. 480 Euro monatliches Netto-Einkommen
+ ca. 60 Euro
WBS 160
+ ca. 545 Euro  monatliches Netto-Einkommen
+ ca. 70 Euro
WBS 180
+ ca. 615 Euro  monatliches Netto-Einkommen
+ ca. 75 Euro
WBS 220
+ ca. 750 Euro  monatliches Netto-Einkommen
+ ca. 90 Euro

Ein-Personen-Haushalt

WBS 100
max. 1.000 Euro monatliches Netto-Einkommen
WBS 140
max. 1.400 Euro monatliches Netto-Einkommen
WBS 160
max. 1.600 Euro monatliches Netto-Einkommen
WBS 180
max. 1.800 Euro monatliches Netto-Einkommen
WBS 220
max. 2.200 Euro monatliches Netto-Einkommen

Zwei-Personen-Haushalt

WBS 100
max. 1.500 Euro monatliches Netto-Einkommen
WBS 140
max. 2.100 Euro monatliches Netto-Einkommen
WBS 160
max. 2.400 Euro monatliches Netto-Einkommen
WBS 180
max.  2.700 Euro monatliches Netto-Einkommen
WBS 220
max. 3.300 Euro monatliches Netto-Einkommen
Mit jedem Kind steigt die Obergrenze:
WBS 100
+ ca. 40 Euro
WBS 140
+ ca. 60 Euro
WBS 160
+ ca. 70 Euro
WBS 180
+ ca. 75 Euro
WBS 220
+ ca. 90 Euro

plus jede weitere Person

WBS 100
+ ca. 340 Euro monatliches Netto-Einkommen
WBS 140
+ ca. 480 Euro monatliches Netto-Einkommen
WBS 160
+ ca. 545 Euro  monatliches Netto-Einkommen
WBS 180
+ ca. 615 Euro  monatliches Netto-Einkommen
WBS 220
+ ca. 750 Euro  monatliches Netto-Einkommen
Mit jedem Kind steigt die Obergrenze:
WBS 100
+ ca. 40 Euro
WBS 140
+ ca. 60 Euro
WBS 160
+ ca. 70 Euro
WBS 180
+ ca. 75 Euro
WBS 220
+ ca. 90 Euro

Beantragen Sie gleich Ihren WBS

Den WBS beantragen Sie beim zuständigen Bezirksamt. Auf Berlin.de finden Sie alle Infos und den Antrag.

Fragen & Antworten

Ein WBS (Wohnberechtigungsschein) ermöglicht Ihnen, eine Wohnung mit erschwinglicher Miete zu beziehen. Diese Wohnungen werden sozial gefördert und können von Personen mit geringem bis mittlerem Einkommen in Anspruch genommen werden. Hier können Sie den Check, ob Sie die Anforderungen auf eine Sozialwohnung erfüllen.

Hat das Ihre Frage beantwortet? Ja

Ob Sie Anspruch auf einen WBS haben, können Sie mit Hilfe des WBS-Rechners des Landes Berlin herausfinden.

Hat das Ihre Frage beantwortet? Ja

In der Regel gilt ein WBS ein Jahr lang ab dem Tag der Ausstellung. Wenn Sie in dieser Zeit eine geförderte Wohnung anmieten, gilt er für die Dauer des Mietverhältnisses.

Hat das Ihre Frage beantwortet? Ja

Ihren WBS beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Wohnungsamt. Mehr Informationen rund um den WBS sowie Beantragungsmöglichkeiten finden Sie unter: Berliner Mietratgeber / Land Berlin.

Hat das Ihre Frage beantwortet? Ja

Orientierungshilfe für unsere Wohnungsanzeigen

Ohne WBS geht es nicht

  • Wohnungen mit zwingend amtlichem WBS
  • sie sind für Haushalte mit geringem bis mittlerem Einkommen geeignet
  • in unseren Wohnungsangeboten finden Sie die Beschreibung „WBS erforderlich“ mit dem Zusatz „amtlicher WBS“

Wo kann ich einen Wohnberechtigungsschein beantragen?

Sie brauchen entweder einen WBS oder Ihr Einkommen wird geprüft

  • Ein amtlicher WBS ist nicht immer zwingend. Stattdessen kann eine Einkommensprüfung reichen (Sie weisen Ihr Einkommen nach)
  • sie sind ebenfalls für Haushalte mit geringem bis mittlerem Einkommen geeignet - In den Wohnungsanzeigen finden Sie die Beschreibung „WBS erforderlich“ mit dem Zusatz „amtlicher WBS“ oder „Einkommensprüfung/EK-Prüfung 100 bis 140“ bzw. „Einkommensprüfung/EK-Prüfung 141 bis 220“.

Wo kann ich eine Einkommensprüfung durchführen?

kein WBS oder Einkommensprüfung notwendig

  • Für die Anmietung dieser Wohnungen wird kein WBS benötigt. Es gibt keine Einkommensprüfung.
  • Sie eignen sich für Haushalte mit mittlerem bis hohem Einkommen
  • Sie erkennen sie in unseren den Wohnungsanzeigen an der Beschreibung „ohne WBS“.

Bewerben Sie sich nur auf die für Sie passenden Wohnungen.

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