Von Zuviel zu Genau-Richtig

Wohnungsverkleinerung leicht gemacht

Ihre Wohnung ist zu groß geworden – weil die Kinder ausgezogen sind, sich Ihre Lebenssituation verändert hat oder Sie beruflich viel unterwegs sind? Wir unterstützen Sie beim Wechsel in eine kleinere, besser passende Wohnung.

Warum eine Wohnungsverkleinerung?

Wohnbedürfnisse ändern sich. Was früher ideal war, kann heute zu groß oder unpraktisch sein. Mit unserem Wohnungswechsel-Angebot unterstützen wir Sie bei der Suche nach einer kleineren, besser passenden Wohnung innerhalb unseres Wohnungsbestands. Das entlastet Sie und hilft sogar dabei, den Wohnraum in Berlin effizienter zu nutzen.

Ihre Vorteile:

  • Passende Wohnungsangebote: Sie erhalten von uns je nach Verfügbarkeit bis zu drei passende Wohnungsangebote innerhalb von zwölf Monaten zugeschickt. Anschließend können Sie entscheiden, ob die Wohnung für Sie in Frage kommt und einen Besichtigungstermin vereinbaren.
  • Faire Miete: Der monatliche Mietpreis der neuen Wohnung richtet sich nach der ortsüblichen Vergleichsmiete (ohne Neuvermietungszuschlag) bzw. den geltenden Förderbestimmungen.
  • Keine doppelte Miete: Durch einen zeitlich abgestimmten Umzug zahlen Sie keine doppelte Miete.
  • Mieterlass möglich: Mietende mit geringen Einkommen können beim Wohnungswechsel einen einmaligen Mieterlass erhalten. Dabei gilt: Haushalte mit einem Einkommen bis WBS 140 erhalten maximal zwei Nettokaltmieten Mietreduktion, Haushalte mit Einkommen bis WBS 220 erhalten maximal eine Nettokaltmiete. Die Prüfung erfolgt durch die HOWOGE.

Wer kann mitmachen?

Alle Hauptmieter:innen bei der HOWOGE, die sich um mindestens ein Zimmer und mindestens 10 qm in der Wohnungsgröße verkleinern möchten.*

Und so geht’s:

Sprechen Sie uns an oder schicken Sie eine Email an wohnungsverkleinerung@howoge.de.
Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Wohnungsverkleinerung.

Jetzt verkleinern. Und wieder genau richtig wohnen.

Zum Interessentenbogen

* Die neue, kleinere Wohnung muss nachhaltig für den/die Mieter:in leistbar sein, d.h. die Miete darf maximal ein Drittel des monatlichen Haushaltseinkommens darstellen. Ein Rechtsanspruch auf den Wohnungswechsel besteht nicht.

Wohnungswechsel: Fragen und Antworten

Stand: 30. Juli 2025

Das Angebot ermöglicht einen unkomplizierten Umzug in eine kleinere, besser passende freie Wohnung innerhalb des Bestands der HOWOGE.


Nicht berücksichtigt werden können der Wunsch nach einer Wohnungsvergrößerung oder Wohnungsangebote außerhalb des Bestands der HOWOGE. Ein Rechtsanspruch auf den Wohnungswechsel besteht nicht.


Alle Hauptmieter:innen der HOWOGE, die sich um mindestens ein Zimmer und mindestens 10 m² verkleinern möchten. Außerdem noch wichtig: Für die aktuell bewohnte Wohnung gilt keine Mindestmietdauer mehr und die Miethöhe der neuen Wohnung ist von Ihnen nachhaltig leistbar.


Liegt kein Verkleinerungswunsch vor, gilt für Ihre aktuelle Wohnung noch eine Mindestmietdauer oder ist die neue Miete von Ihnen nicht nachhaltig leistbar, ist ein Wechsel leider nicht möglich. Das gilt auch, wenn im Falle einer Wohnungsverkleinerung eine Überbelegung der neuen Wohnung droht (wenn bspw. 3 Personen in eine 2-Zimmer-Wohnung wechseln wollen).


Voraussetzung ist eine Verkleinerung um mindestens ein Zimmer und mindestens 10 m². Die neue Wohnung wird zur ortsüblichen Vergleichsmiete angeboten – ohne einen sonst fälligen Neuvermietungszuschlag. Ein Rechtsanspruch auf einen Wechsel besteht nicht.


Ein passendes, kleineres Zuhause kann den Alltag spürbar erleichtern. Das Wohnungswechsel-Angebot unterstützt Sie dabei.


Wenn Sie wechseln wollen, wenden Sie sich gerne per Mail an wohnungsverkleinerung@howoge.de oder per Telefon an 030 / 54 64 26 00.

Informationen zum Datenschutz finden Sie hier: Datenschutzerklärung


Nein, ein WBS ist nicht zwingend erforderlich, um sich für das Wohnungswechsel-Angebot der HOWOGE anzumelden. Es kann jedoch sein, dass für ein verfügbares Wohnungsangebot ein gültiger amtlicher WBS benötigt wird (z.B. geförderte Wohnung im Neubau).


Bitte teilen Sie uns das mit. Denn: In diesem Fall können Sie zwar selbstverständlich einen Wechselwunsch anmelden, könnten aber seitens der HOWOGE keine Sozialwohnungen angeboten bekommen bzw. auch keine solche Wohnung anmieten.


Liegt Ihr Haushaltseinkommen im Bereich zwischen WBS 100 und WBS 220, kann ein einmaliger Erlass von bis zu zwei Nettokaltmieten der neuen Wohnung gewährt werden. Betriebskosten sind davon ausgenommen und fallen ab Vertragsbeginn an. Hier geht es zum WBS-Rechner!


Innerhalb von zwölf Monaten erhalten Sie bis zu drei passende Wohnungsangebote. Passt eines für Sie, wird der Wohnungswechsel so koordiniert, dass für Sie keine doppelte Mietbelastung anfällt.


Beim Wohnungswechsel werden Ihnen passende Angebote aus dem Bestand der HOWOGE vorgeschlagen. Dabei geht es um den Wechsel aus einer zu groß gewordenen Wohnung in eine kleinere Wohnung. Beim Wohnungstausch gibt es keine Einschränkungen und die Suche erfolgt eigenständig durch Sie auf dem Wohnungstauschportal der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften.


Nein. Das Angebot ist freiwillig und abhängig von der individuellen Eignung sowie der Verfügbarkeit geeigneter Wohnungen.