Das Leistbarkeitsversprechen stellt sicher, dass die Belastung des jeweiligen Haushalts durch die Nettokaltmiete nicht mehr als 27% des Haushaltseinkommens beträgt. Diese Leistbarkeitsgrenze wurde mit der neuen Kooperationsvereinbarung bewusst von 30% auf 27% des Nettohaushalteinkommen abgesenkt. Wollen Sie als Mieter:in davon Gebrauch machen, ist es wichtig zu beachten, dass die für einen Wohnberechtigungsschein (WBS) maßgeblichen Einkommens- und Wohnflächengrenzen nicht überschritten werden dürfen. Einen Überblick über die WBS-Vorgaben finden Sie hier.
Damit wir uns einen Überblick über Ihre Einkommenssituation und einem eventuellen Anspruch auf Absenkung der Miete machen können, bitten wir um Upload Ihrer vollständigen Einkommensnachweise der letzten 12 Monate.
Mögliche Unterlagen sind:
- Einnahmen aus nicht selbstständiger Tätigkeit der letzten 12 Monate
- Einnahmen aus Pensionen und/oder Firmenrenten
- Einnahmen aus Renten (z.B. LVA, BfA, BVG)
- Einnahmen aus Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld)
- Einnahmen aus Bafög, Begabtenförderung, Berufsausbildungsbeihilfe nach AFG o.Ä.
- Transferleistungen (inkl. SGB II, Wohngeld, Kosten der Unterkunft usw.)
- Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, aus gesetzlichem Unterhalt; Kinderbetreuungskosten
- Andere Einnahmen, Sachleistungen
- Einnahmen aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb/Land- und Forstwirtschaft
- Wohngeld
- Grad der Behinderung und Nachweis
Sobald wir alle Unterlagen vollständig vorliegen und geprüft haben, unterrichten wir Sie zeitnah über das Ergebnis. Weitere Fragen und Antworten zur Mietanpassungen finden Sie hier.
Unsere Datenschutzinformationen finden Sie hier.