Unsere Mietbedingungen für Wohnungsanmietungen
Wenn Sie einen Mietvertrag für Wohnungen bei der HOWOGE abschließen möchten, muss das insgesamt verfügbare Haushaltsnettoeinkommen mindestens dreimal so hoch sein wie die Gesamtmiete. Ein Beispiel: Wenn Sie über ein Haushaltsnettoeinkommen von 3.000 EUR verfügen, können die Mietkosten Ihrer neuen Wohnung insgesamt bis zu 1.000 EUR betragen. Sollten Sie Leistungen vom Amt beziehen, ist die entsprechende Mietübernahmeerklärung des für Sie zuständigen Jobcenter/Amt (Leistungsgebers) erforderlich.
Zur Abstimmung eines Besichtigungstermins benötigen wir von Ihnen:
Alle Informationen zum Wohnberechtigungsschein (WBS) und zur Einkommensprüfung finden Sie hier.
Zur Besichtigung bringen Sie bitte mit:
Falls Sie die besichtigte Wohnung mieten möchten, benötigen wir zur Prüfung des Vertragsabschlusses:
Um dann den Mietvertrag mit Ihnen abschließen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:
Falls Sie einen Hund in der Wohnung halten möchten, ist vorher die Erlaubnis der HOWOGE einzuholen. Zur Vorlage reichen Sie bitte Angaben zur Rasse des Tieres, ein Foto, einen Steuernachweis sowie einen Versicherungsnachweis ein. Hunde, die einer als gefährlich eingestuften Rasse angehören, sind prinzipiell nicht gestattet. Grundsätzlich ist bei größeren Hunden eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Tierarztes vorzulegen. Für die Haltung von Katzen reicht ein formloser Antrag aus.
Wir machen darauf aufmerksam, dass wir in unseren Wohnungsmietverträgen grundsätzlich einen Kündigungsausschluss von 2 Jahren vereinbaren!