Hinweise zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Unser Ziel ist es, für alle sich aus dem Mietverhältnis bzw. der WEG-Verwaltung ergebenden Angelegenheiten einvernehmliche Lösungen zu finden, die auch Ihren Interessen angemessen Rechnung tragen. Bei Fragen oder Beanstandungen wenden Sie sich daher stets zunächst an unsere Mitarbeiter.

Sollte eine gemeinsame Lösung im konkreten Einzelfall nicht erzielt werden können, steht beiden Parteien der Rechtsweg offen. In geeigneten Fällen ist auch ein Mediationsverfahren möglich. Unabhängig davon möchten wir Sie gemäß § 36 VSBG informieren. Das Gesetz schafft die Möglichkeit einer alternativen Streitbeilegung vor einer Schlichtungsstelle. Zuständig ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8 77694, Kehl am Rhein, mail@verbraucher-schlichter.de.

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