Digitale Barrierefreiheit

Öffentliche Stelle / Geltungsbereich

HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen BITV.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot Webauftritt www.howoge.de.
 

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?

Diese Erklärung wurde am 04.08.2020 erstellt und am 24.01.2023 überarbeitet.

Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt ist aufgrund u.g. Ausnahmen teilweise barrierefrei. Es werden teilweise die Anforderungen der aktuellen BITV 2.0 erfüllt.

Was hat die HOWOGE bereits für die Verbesserung der Barrierefreiheit getan?

Zeitraum: August 2020 bis heute

Allgemeine Bestrebungen der HOWOGE zur besseren Wahrnehmbarkeit der Inhalte:

  • Implementierung einer Einleitungsseite in Leichter Sprache, um die Funktionen und Bedienung der Website zu erklären. Eine entsprechende Seite in Gebärdensprache wurde implementiert.
  • Eine Einleitungsseite in Leichter Sprache zur den konkreten Inhalte der Karriere-Webseite befindet sich auf karriere.howoge.de. 
  • Bei der Formulierung der Texte wird vermehrt darauf geachtet, auf Fremdwörter und komplizierte Begrifflichkeiten zu verzichten.
  • Bild- und Videoelemente werden nach Kriterien der klaren und schnellen Wahrnehmung ausgesucht. Bei Videos wird auf zügige Schnitte und Bildfolgen verzichtet.
  • Die Redakteure der Website wurden für das Thema der Barrierefreiheit sensibilisiert und geschult. Die Pflege von Attributen, die der Barrierefreiheit dienen, ist obligatorisch geworden.

Technische Anpassungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit:

Eine Meta-Navigation mit Funktionen zur Verbesserung der Barrierefreiheit wurde hinzugefügt, diese beinhaltet:

  • einen Kontrast-Modus, um die Lesbarkeit für Menschen mit eingeschränkter optischer Wahrnehmung zu erhöhen,
  • eine Seite in Leichter Sprache, die Funktionalität und Bedienung der Website erläutert,
  • eine Seite mit Informationen in Gebärdensprache die per Video die Funktionalität und Bedienung der Website erläutert,
  • eine Schnellauswahl zur Anpassung der Schriftgröße.

Die Funktionalität der Website für Nutzer von Screenreadern wurde verbessert. Dazu gehören u.a. folgende Anpassungen:

  • Alternativtexte für grafische Bedienelemente wurden hinzugefügt (z. B. Slider-Pfeile und Punkte, Video-Steuerung, etc.).
  • Bei Bildern und Grafiken wurden erklärende Alternativtexte nachgepflegt. Bei neuen Einbindungen wird darauf geachtet das diese Alternativtexte vorhanden sind.
  • Die Semantik der Website wurde verbessert. Die Inhalte werden nun in HTML-Elementen platziert die am besten zum Inhaltstyp passen.
  • Datentabellen wurden mit erklärenden Texten ausgestattet.
  • Die Formulare wurden optimiert und semantisch verfeinert. Die Rollen der Formularelemente wurden angepasst und für Screenreader optimiert.
  • Die Syntax der Website wurde verbessert um bestimmte Fehler bei Screenreadern zu vermeiden.
  • Die Reihenfolge der Website-Elemente wurde optimiert. Sie entspricht bei Screenreadern nun auch der logischen optischen Reihenfolge.

Weitere Anpassungen zur Barrierefreiheit:

  • Die Website ist nun auch ohne Farben nutzbar. Dies wird über den Kontrast-Modus sichergestellt.
  • Bewegte Inhalte (Videos oder interaktive Elemente) lassen sich nun pausieren.
  • Die Darstellung des Nutzer-Fokus ist deutlich verbessert worden. Damit wird die Nutzung der Seite ohne eine Maus gewährleistet.
  • Die Fehlermeldungen auf der Website (in Formularen, Wohnungssuche, etc.) wurden angepasst. Die Nutzer bekommen nun auch eine erklärende Fehlermeldung und nicht nur ein visuelles Feedback.
  • Die Kontraste auf der Website wurden unabhängig vom Kontrast-Modus verbessert. Geringe Kontraste werden nun generell vermieden.
  • Die Hauptnavigation wurde optimiert, so dass sie komplett ohne Maus bedient werden kann.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei gemäß BITV 2.0?

Barriere: Vorlesesoftware

  • Beschreibung: Einige Teile der Website sind nicht vollständig nutzbar für Vorlesesoftware.
  • Maßnahmen: Weitere Optimierung hinsichtlich der Strukturierung der Inhalte
  • Zeitplan: koninuierlich im Rahmen genereller Optimierungen und Neuentwicklungen

Barriere: PDF-Dokumente

  • Beschreibung: Nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei gestaltet.
  • Maßnahmen:  Neu eingestellte PDFs werden teilweise in barrierefreier Version erstellt, insofern sie nicht als HTML-Version zur Verfügung gestellt werden.
  • Zeitplan: kontinuierlich

Barriere: Bedienelemente für Mobile

  • Beschreibung: Für die mobile Anwendung der Website stehen nicht ausreichend alternative Bedienelemente für Zeiger-/ Touch-Gesten, bspw. bei Slidern zur Verfügung.
  • Maßnahmen: Optimierung und ggf. Neuerstellung alternativer Bedienelemente für Mobile.
  • Zeitplan: koninuierlich im Rahmen genereller Optimierungen und Neuentwicklungen

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.

Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:

Name: Christian Mackels
E-Mail: inklusion@howoge.de
Telefon: 030 - 54 64 24 55

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von 4 Wochen keine Antwort erhalten haben, oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben. Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle.

Link zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit

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