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Wichtige Hinweise zu erhöhten Legionellen-Werten im Trinkwasser

In der Leo-Slezak-Straße 5 - 28 und Heinrich-Schlusnus-Straße 15 - 23 in 12057 Berlin wurden erhöhte Legionellen-Werte im Trinkwasser festgestellt. Wir kümmern uns aktuell intensiv darum, schnell Lösungen zu finden. Sehr wichtig sind uns Ihre Gesundheit und Ihre umfängliche Information, damit Sie sich auch persönlich schützen und ebenfalls angemessen handeln können. Wir haben verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Legionellen zu beseitigen. Dazu arbeiten wir eng mit dem Gesundheitsamt und Fachfirmen zusammen. Nachfolgend haben wir den Status zu den Maßnahmen sowie alle wichtigen Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.

Allgemeiner Ablauf zur Legionellenbekämpfung

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1. Untersuchung der Trinkwasseranlage

In Mehrfamilienhäusern mit zentraler Trinkwassererwärmungsanlage sind regelmäßige Legionellenuntersuchungen gesetzlich vorgeschrieben. Eine zugelassene Untersuchungsstelle nimmt Proben an der gesamten Trinkwasseranlage, d.h. auch in einzelnen Wohnungen.

2. Ergebnis der Untersuchung

Das Untersuchungsergebnis wird in der Regel ca. 2-3 Wochen nach der Untersuchung dem Vermieter schriftlich mitgeteilt. Sollte der gesetzliche Grenzwert von 100 KbE/100ml erreicht sein, wird das Prüfergebnis von der Untersuchungsstelle auch direkt dem zuständigen Gesundheitsamt mitgeteilt.

3. Information an die Mieter:innen

Der Vermieter informiert nach Erhalt des Prüfergebnisses schriftlich alle betroffenen Mieter:innen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Werte im Hausaushang anonymisiert dargestellt. Auf Nachfrage erhalten die Mieter:innen jedoch gern Ihren Wert.

Inhalt des vorgeschriebenen Hausaushangs: Betroffene Gebäude, Datum der Information, Datum der Beprobung, Messwerte und mögliche Gesundheitsgefahren

4. Maßnahmen gegen den Legionellenbefall

Ab dem gesetzlichen Grenzwert von 100 KbE/100ml muss der Vermieter Gegenmaßnahmen einleiten.

Eine Fachperson/Fachfirma ermittelt die Ursachen für die Legionellenbelastung (eine sogenannte Risikoabschätzung). Dabei wird auf Basis der möglichen Ursachen ein Maßnahmenplan erstellt, der mit dem Gesundheitsamt abgestimmt wird und es gibt ggf. weitere Anordnungen (z. B. Nutzungseinschränkungen, Sofortmaßnahmen).

Bei einem sehr hohen Legionellenbefall (ab 10.000KbE/100ml) besteht sofortiger Handlungsbedarf. In diesem Fall wird ein Duschverbot ausgesprochen, die betroffenen Mieter:innen werden sofort informiert. Außerdem werden spezielle Legionellenfilter für die Dusche ausgereicht.

5. Umsetzen der Maßnahmen gemäß der Risikoabschätzung

Es werden konkrete Maßnahmen zur Beseitigung des Legionellenbefalls ergriffen (z. B. Spülungen, Leitungsumbauten, Temperaturanpassungen, Austausch von Bauteilen o.ä.).

6. Nachuntersuchung 

Nach Umsetzung erster Maßnahmen sind weitere Nachbeprobungen durchzuführen, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen und das Ergebnis der Nachuntersuchung den Mieter:innen mitzuteilen.

FAQ Legionellenbelastung

Allgemeines

Legionellen sind Bakterien, die sich in warmem, stehendem Wasser vermehren. Ein Infektionsrisiko besteht, wenn legionellenhaltiges Wasser fein zerstäubt/vernebelt wird und der Wasserdampf dann eingeatmet wird. Dies kann beim Duschen passieren oder auch bei der Verwendung von Luftbefeuchtern oder Inhalatoren.

Die Ursachen für die Entstehung von Legionellen können vielseitig sein, weshalb eine umfassende Analyse erforderlich ist. Mögliche Ursache sind stehendes Wasser, zu niedrige Warmwassertemperatur, bauliche Gegebenheiten oder seltenes Nutzen des Wasserhahnes.


Legionellen vermehren sich vor allem in Wasser, das nicht fließt. Bitte nutzen Sie daher alle Wasserhähne regelmäßig, mindestens alle drei Tage – auch in selten genutzten Räumen wie z.B. Gästebädern.

Bei längerer Abwesenheit beachten Sie bitte folgendes: Stellen Sie sicher, dass das Wasser regelmäßig fließt (z.B. durch Bekannte oder Nachbarn) oder schließen Sie das Hauptabsperrventil.

Nach einer längeren Abwesenheit lassen Sie bitte an allen Wasserhähnen das Wasser bei geöffneten Fenstern mindestens 2 Minuten laufen. Erst danach sollten Sie das Wasser nutzen.


Den genauen Ablauf finden Sie hier.


Gesundheitliche Aspekte

In seltenen Fällen kann es zu einer Infektion kommen, die durch Legionellen ausgelöst wurden. Typische Symptome sind Fieber, Husten, Schüttelfrost, Atemnot oder grippeähnliche Beschwerden. Bei Verdacht nehmen Sie bitte ärztliche Hilfe in Anspruch und erwähnen den Kontakt zu möglicherweise belastetem Wasser.


Ja, Sie können das Wasser aus dem Wasserhahn trinken. Legionellen sind nur beim Einatmen von Wasserdampf bzw. Sprühnebel gefährlich. Das Trinken ist unbedenklich.


Das Verbot betrifft nur das Duschen. Händewaschen, Baden und Zähneputzen sind unbedenklich. Achten Sie beim Baden jedoch darauf, dass kein heißer Dampf oder feiner Sprühnebel entstehen.


Ja. Wenn Sie den von uns ausgegebenen Spezialfilter benutzen, dürfen Sie wieder duschen. Der Filter verhindert den Austritt von Legionellen. Bitte benutzen Sie ihn genau nach der mitgereichten Anleitung.

Sofern Sie noch keinen Filter erhalten haben, gilt das Duschverbot weiterhin für Sie. Wenden Sie sich bitte an den zuständigen Hausmeister, um einen Filter zu bekommen.


Einmaliges Duschen ist meist unproblematisch. Bei anhaltendem Unwohlsein oder Symptomen sollten Sie vorsorglich ärztlichen Rat einholen.


Ja, diese Geräte können wie gewohnt verwendet werden, da beim Betrieb kein Wasserdampf entsteht. Bitte seien Sie vorsichtig beim Öffnen der Geräte, sofern dabei Wasserdampf entsteht, und öffnen Sie das Fenster.


Ja, durch Abkochen werden Legionellen abgetötet. Abgekochtes Wasser kann für die Körperpflege verwendet werden.


Sofern ein Legionellenbefall vorliegt, vermeiden Sie den Kontakt mit Wasserdampf bzw. Sprühnebel. Verwenden Sie für die Zubereitung von Babynahrung und die Körperpflege abgekochtes oder abgepacktes Wasser.


Sofern Sie ein Inhalationsgerät verwenden, nutzen Sie dieses ausschließlich mit abgekochtem oder abgepacktem Wasser.


Organisatorisches & Abläufe

Die Trinkwasserverordnung verpflichtet Vermieter zu regelmäßigen Kontrollen. Die HOWOGE hält die Verpflichtung selbstverständlich ein.

Sofern eine Grenzwertüberschreitung festgestellt wird, ist der Vermieter verpflichtet, Gegenmaßnahmen durchzuführen und diese mit dem zuständigen Gesundheitsamt abzustimmen. Ein Duschverbot ist eine gesetzlich vorgeschriebene Schutzmaßnahme.

Nach einem Legionellenbefall erfolgen Kontrollproben und weitere regelmäßige Prüfungen, um die Sicherheit dauerhaft zu gewährleisten.

Den genauen Ablauf finden Sie hier.


Sie erhalten die Informationen umgehend per Aushang im Haus und per persönlichem Anschreiben. Auf unserer Website finden Sie allgemeine Informationen.

Im weiteren Verlauf informieren wir Sie ebenfalls per Aushang im Haus oder per persönlichem Anschreiben.

Den genauen Ablauf finden Sie hier.


Die Kosten für Instandsetzungsmaßnahmen werden von der HOWOGE getragen.


Bei Fragen stehen wir Ihnen gern über die bekannten Kontaktwege zur Verfügung. Sollten abweichende Kontaktwege gelten, werden diese in unseren Anschreiben konkret benannt.


High-Deck-Siedlung

Insgesamt sind 27 Hausaufgänge mit 332 Wohnungen von einem legionellenbedingten Duschverbot betroffen.

  • Leo-Slezak-Straße, Hausnummern 5 bis 14, 16, 18, 19 bis 28
  • Heinrich-Schlusnus-Straße, Hausnummern 15 bis 23 ungerade

Am 19. März 2025 hat das Gesundheitsamt Neukölln aufgrund des hohen Legionellenbefalls in einer Wohnung ein Duschverbot für alle Wohnungen erlassen, die von der Trinkwasseranlage in der Leo-Slezak-Straße 14 versorgt werden.

Die betroffenen Mieter:innen haben wir umgehend schriftlich informiert. Damit die Mieter:innen wieder sicher duschen können, wurden spezielle Legionellenfilter für die Dusche zur Verfügung gestellt.


In einer Wohnung in der Leo-Slezak-Straße wurde eine sehr hohe Legionellenbelastung, die über den behördlich festgelegten Grenzwert hinausgeht, nachgewiesen. Daher hat das Gesundheitsamt ein Duschverbot verhängt. Entgegen dem sonst üblichen Vorgehen hat das Amt dieses Verbot nicht nur auf den betroffenen Strang (das wären in diesem Fall 13 Wohnungen), sondern auf den gesamten Heiz-/Warmwasserkreis ausgedehnt. Deshalb sind 332 Wohnungen vom Duschverbot betroffen.


Durch die Verwendung der ausgegebenen speziellen Duschfilter kann wieder unbedenklich geduscht werden.

Das allgemeine Duschverbot wird vollständig aufgehoben, sobald der Legionellenbefall durch die umgesetzten Maßnahmen sowie weitere Beprobungen nachweislich verringert wurde und der behördliche Grenzwert nicht mehr überschritten ist. Die Dauer hängt vom Sanierungsverlauf ab – wir informieren Sie laufend.


  1. Beauftragung einer Fachfirma zur Überprüfung und eventuellen Erneuerung aller Armaturen in den Wohnungen mit einem Legionellenwert größer 100 KbE/100ml.
  2. Verteilung von Legionellenfiltern für die Dusche an alle 332 Haushalte der betreffenden Trinkwasseranlage. Durch Nutzung der ausgegebenen Spezialfilter ist das Duschen unbedenklich möglich.
  3. Beauftragung eines externen Gutachters zur Analyse der Ursachen. Dieser Termin fand am 8. April 2025 vor Ort statt. Daraus wird ein Katalog mit genauen Maßnahmen erstellt, um den Legionellenbefall dauerhaft zu beseitigen.
  4. Die beauftragte Fachfirma zur Überprüfung der Armaturen hat festgestellt, dass Rohrbelüfter vorhanden sind. Die Rohrbelüfter können eine Ursache für einen erhöhten Legionellenbefall sein. Daher hat die HOWOGE vorsorglich die Entfernung der Rohrbelüfter in den Häusern mit einem hohen Befall beauftragt.

Wir können Ihnen versichern, dass die HOWOGE alles unternehmen wird, um Lösungen zu finden und Ihre Gesundheit zu schützen. Unter anderem setzen wir folgendes um: 

  1. Die HOWOGE führt regelmäßig Desinfektionen durch Erhitzung des Wassers in der zentralen Trinkwasseranlage durch.
  2. Der vom Gutachter erstellte Maßnahmenkatalog wird umgesetzt.
  3. Eine erneute Beprobung erfolgt nach Erledigung der kurzfristig durchführbaren Maßnahmen Anfang Mai 2025. Nach Erhalt der Ergebnisse werden wir die betroffenen Haushalte umgehend informieren.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen müssen wir die Werte im Hausaushang anonymisiert darstellen. Auf Nachfrage erhalten Sie jedoch gern Ihren Wert.


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