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Wichtige Hinweise zu erhöhten Legionellen-Werten im Trinkwasser

Ihre Gesundheit und Ihre umfängliche Information sind uns sehr wichtig, damit Sie sich auch persönlich schützen und ebenfalls angemessen handeln können. Wir haben verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Legionellen zu beseitigen. Dazu arbeiten wir eng mit dem Gesundheitsamt und Fachfirmen zusammen. Nachfolgend haben wir den Status zu den Maßnahmen sowie alle wichtigen Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.

Allgemeiner Ablauf zur Legionellenbekämpfung

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1. Untersuchung der Trinkwasseranlage

In Mehrfamilienhäusern mit zentraler Trinkwassererwärmungsanlage sind regelmäßige Legionellenuntersuchungen gesetzlich vorgeschrieben. Eine zugelassene Untersuchungsstelle nimmt Proben an der gesamten Trinkwasseranlage, d.h. auch in einzelnen Wohnungen.

2. Ergebnis der Untersuchung

Das Untersuchungsergebnis wird in der Regel ca. 2-3 Wochen nach der Untersuchung dem Vermieter schriftlich mitgeteilt. Sollte der gesetzliche Grenzwert von 100 KbE/100ml erreicht sein, wird das Prüfergebnis von der Untersuchungsstelle auch direkt dem zuständigen Gesundheitsamt mitgeteilt.

3. Information an die Mieter:innen

Der Vermieter informiert nach Erhalt des Prüfergebnisses schriftlich alle betroffenen Mieter:innen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Werte im Hausaushang anonymisiert dargestellt. Auf Nachfrage erhalten die Mieter:innen jedoch gern Ihren Wert.

Inhalt des vorgeschriebenen Hausaushangs: Betroffene Gebäude, Datum der Information, Datum der Beprobung, Messwerte und mögliche Gesundheitsgefahren

4. Maßnahmen gegen den Legionellenbefall

Ab dem gesetzlichen Grenzwert von 100 KbE/100ml muss der Vermieter Gegenmaßnahmen einleiten.

Eine Fachperson/Fachfirma ermittelt die Ursachen für die Legionellenbelastung (eine sogenannte Risikoabschätzung). Dabei wird auf Basis der möglichen Ursachen ein Maßnahmenplan erstellt, der mit dem Gesundheitsamt abgestimmt wird und es gibt ggf. weitere Anordnungen (z. B. Nutzungseinschränkungen, Sofortmaßnahmen).

Bei einem sehr hohen Legionellenbefall (ab 10.000KbE/100ml) besteht sofortiger Handlungsbedarf. In diesem Fall wird ein Duschverbot ausgesprochen, die betroffenen Mieter:innen werden sofort informiert. Außerdem werden spezielle Legionellenfilter für die Dusche ausgereicht.

5. Umsetzen der Maßnahmen gemäß der Risikoabschätzung

Es werden konkrete Maßnahmen zur Beseitigung des Legionellenbefalls ergriffen (z. B. Spülungen, Leitungsumbauten, Temperaturanpassungen, Austausch von Bauteilen o.ä.).

6. Nachuntersuchung 

Nach Umsetzung erster Maßnahmen sind weitere Nachbeprobungen durchzuführen, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen und das Ergebnis der Nachuntersuchung den Mieter:innen mitzuteilen.

FAQ Legionellenbelastung

Allgemeines

Legionellen sind Bakterien, die sich in warmem, stehendem Wasser vermehren. Ein Infektionsrisiko besteht, wenn legionellenhaltiges Wasser fein zerstäubt/vernebelt wird und der Wasserdampf dann eingeatmet wird. Dies kann beim Duschen passieren oder auch bei der Verwendung von Luftbefeuchtern oder Inhalatoren.

Die Ursachen für die Entstehung von Legionellen können vielseitig sein, weshalb eine umfassende Analyse erforderlich ist. Mögliche Ursache sind stehendes Wasser, zu niedrige Warmwassertemperatur, bauliche Gegebenheiten oder seltenes Nutzen des Wasserhahnes.


Legionellen vermehren sich vor allem in Wasser, das nicht fließt. Bitte nutzen Sie daher alle Wasserhähne regelmäßig, mindestens alle drei Tage – auch in selten genutzten Räumen wie z.B. Gästebädern.

Bei längerer Abwesenheit beachten Sie bitte folgendes: Stellen Sie sicher, dass das Wasser regelmäßig fließt (z.B. durch Bekannte oder Nachbarn) oder schließen Sie das Hauptabsperrventil.

Nach einer längeren Abwesenheit lassen Sie bitte an allen Wasserhähnen das Wasser bei geöffneten Fenstern mindestens 2 Minuten laufen. Erst danach sollten Sie das Wasser nutzen.

Ablagerungen von Kalk und Korrosionspartikeln begünstigen das Wachstum von Mikroorganismen. Daher sollten Duschköpfe und -schläuche sowie Perlatoren regelmäßig entkalkt werden (z.B. mit verdünnter Essigessenz).


Den genauen Ablauf finden Sie hier.


Gesundheitliche Aspekte

In seltenen Fällen kann es zu einer Infektion kommen, die durch Legionellen ausgelöst wurden. Typische Symptome sind Fieber, Husten, Schüttelfrost, Atemnot oder grippeähnliche Beschwerden. Bei Verdacht nehmen Sie bitte ärztliche Hilfe in Anspruch und erwähnen den Kontakt zu möglicherweise belastetem Wasser.


Ja, Sie können das Wasser aus dem Wasserhahn trinken. Legionellen sind nur beim Einatmen von Wasserdampf bzw. Sprühnebel gefährlich. Das Trinken ist unbedenklich.


Das Verbot betrifft nur das Duschen. Händewaschen, Baden und Zähneputzen sind unbedenklich. Achten Sie beim Baden jedoch darauf, dass kein heißer Dampf oder feiner Sprühnebel entstehen.


Ja. Wenn Sie den von uns ausgegebenen Spezialfilter benutzen, dürfen Sie wieder duschen. Der Filter verhindert den Austritt von Legionellen. Bitte benutzen Sie ihn genau nach der mitgereichten Anleitung.

Sofern Sie noch keinen Filter erhalten haben, gilt das Duschverbot weiterhin für Sie. Wenden Sie sich bitte an den zuständigen Hausmeister, um einen Filter zu bekommen.


Einmaliges Duschen ist meist unproblematisch. Bei anhaltendem Unwohlsein oder Symptomen sollten Sie vorsorglich ärztlichen Rat einholen.


Ja, diese Geräte können wie gewohnt verwendet werden, da beim Betrieb kein Wasserdampf entsteht. Bitte seien Sie vorsichtig beim Öffnen der Geräte, sofern dabei Wasserdampf entsteht, und öffnen Sie das Fenster.


Ja, durch Abkochen werden Legionellen abgetötet. Abgekochtes Wasser kann für die Körperpflege verwendet werden.


Sofern ein Legionellenbefall vorliegt, vermeiden Sie den Kontakt mit Wasserdampf bzw. Sprühnebel. Verwenden Sie für die Zubereitung von Babynahrung und die Körperpflege abgekochtes oder abgepacktes Wasser.


Sofern Sie ein Inhalationsgerät verwenden, nutzen Sie dieses ausschließlich mit abgekochtem oder abgepacktem Wasser.


Organisatorisches & Abläufe

Die Trinkwasserverordnung verpflichtet Vermieter zu regelmäßigen Kontrollen. Die HOWOGE hält die Verpflichtung selbstverständlich ein.

Sofern eine Grenzwertüberschreitung festgestellt wird, ist der Vermieter verpflichtet, Gegenmaßnahmen durchzuführen und diese mit dem zuständigen Gesundheitsamt abzustimmen. Ein Duschverbot ist eine gesetzlich vorgeschriebene Schutzmaßnahme.

Nach einem Legionellenbefall erfolgen Kontrollproben und weitere regelmäßige Prüfungen, um die Sicherheit dauerhaft zu gewährleisten.

Den genauen Ablauf finden Sie hier.


Sie erhalten die Informationen umgehend per Aushang im Haus und per persönlichem Anschreiben. Auf unserer Website finden Sie allgemeine Informationen.

Im weiteren Verlauf informieren wir Sie ebenfalls per Aushang im Haus oder per persönlichem Anschreiben.

Den genauen Ablauf finden Sie hier.


Die Kosten für Instandsetzungsmaßnahmen werden von der HOWOGE getragen.


Bei Fragen stehen wir Ihnen gern über die bekannten Kontaktwege zur Verfügung. Sollten abweichende Kontaktwege gelten, werden diese in unseren Anschreiben konkret benannt.