In der Leo-Slezak-Straße 5 - 28 und Heinrich-Schlusnus-Straße 15 - 23 in 12057 Berlin wurden erhöhte Legionellen-Werte im Trinkwasser festgestellt. Wir kümmern uns aktuell intensiv darum, schnell Lösungen zu finden. Sehr wichtig sind uns Ihre Gesundheit und Ihre umfängliche Information, damit Sie sich auch persönlich schützen und ebenfalls angemessen handeln können. Wir haben verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Legionellen zu beseitigen. Dazu arbeiten wir eng mit dem Gesundheitsamt und Fachfirmen zusammen. Nachfolgend haben wir den Status zu den Maßnahmen sowie alle wichtigen Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.
Legionellen, Hinweise, Trinkwasser
Allgemeiner Ablauf zur Legionellenbekämpfung
FAQ Legionellenbelastung
Allgemeines
Was sind Legionellen und wie vermehren sie sich?
Legionellen sind Bakterien, die sich in warmem, stehendem Wasser vermehren. Ein Infektionsrisiko besteht, wenn legionellenhaltiges Wasser fein zerstäubt/vernebelt wird und der Wasserdampf dann eingeatmet wird. Dies kann beim Duschen passieren oder auch bei der Verwendung von Luftbefeuchtern oder Inhalatoren.
Die Ursachen für die Entstehung von Legionellen können vielseitig sein, weshalb eine umfassende Analyse erforderlich ist. Mögliche Ursache sind stehendes Wasser, zu niedrige Warmwassertemperatur, bauliche Gegebenheiten oder seltenes Nutzen des Wasserhahnes.
Was kann ich als Mieter:in tun, um der Bildung von Legionellen vorzubeugen?
Legionellen vermehren sich vor allem in Wasser, das nicht fließt. Bitte nutzen Sie daher alle Wasserhähne regelmäßig, mindestens alle drei Tage – auch in selten genutzten Räumen wie z.B. Gästebädern.
Bei längerer Abwesenheit beachten Sie bitte folgendes: Stellen Sie sicher, dass das Wasser regelmäßig fließt (z.B. durch Bekannte oder Nachbarn) oder schließen Sie das Hauptabsperrventil.
Nach einer längeren Abwesenheit lassen Sie bitte an allen Wasserhähnen das Wasser bei geöffneten Fenstern mindestens 2 Minuten laufen. Erst danach sollten Sie das Wasser nutzen.
Was passiert bei einer Legionellenuntersuchung und danach?
Den genauen Ablauf finden Sie hier.
Gesundheitliche Aspekte
Wie erkenne ich gesundheitliche Symptome bei einer Infektion?
In seltenen Fällen kann es zu einer Infektion kommen, die durch Legionellen ausgelöst wurden. Typische Symptome sind Fieber, Husten, Schüttelfrost, Atemnot oder grippeähnliche Beschwerden. Bei Verdacht nehmen Sie bitte ärztliche Hilfe in Anspruch und erwähnen den Kontakt zu möglicherweise belastetem Wasser.
Kann ich das Wasser trinken?
Ja, Sie können das Wasser aus dem Wasserhahn trinken. Legionellen sind nur beim Einatmen von Wasserdampf bzw. Sprühnebel gefährlich. Das Trinken ist unbedenklich.
Darf ich weiterhin Hände waschen, Zähne putzen und baden?
Das Verbot betrifft nur das Duschen. Händewaschen, Baden und Zähneputzen sind unbedenklich. Achten Sie beim Baden jedoch darauf, dass kein heißer Dampf oder feiner Sprühnebel entstehen.
Bei mir gilt Duschverbot - Darf ich mit dem ausgehändigten Filter duschen?
Ja. Wenn Sie den von uns ausgegebenen Spezialfilter benutzen, dürfen Sie wieder duschen. Der Filter verhindert den Austritt von Legionellen. Bitte benutzen Sie ihn genau nach der mitgereichten Anleitung.
Sofern Sie noch keinen Filter erhalten haben, gilt das Duschverbot weiterhin für Sie. Wenden Sie sich bitte an den zuständigen Hausmeister, um einen Filter zu bekommen.
Ich habe vor dem Duschverbot bereits geduscht – muss ich mir Sorgen machen?
Einmaliges Duschen ist meist unproblematisch. Bei anhaltendem Unwohlsein oder Symptomen sollten Sie vorsorglich ärztlichen Rat einholen.
Kann ich meine Waschmaschine und Spülmaschine benutzen?
Ja, diese Geräte können wie gewohnt verwendet werden, da beim Betrieb kein Wasserdampf entsteht. Bitte seien Sie vorsichtig beim Öffnen der Geräte, sofern dabei Wasserdampf entsteht, und öffnen Sie das Fenster.
Kann ich das Wasser abkochen und dann verwenden?
Ja, durch Abkochen werden Legionellen abgetötet. Abgekochtes Wasser kann für die Körperpflege verwendet werden.
Was muss ich beachten, wenn ich ein Baby oder Kleinkind zu Hause habe?
Sofern ein Legionellenbefall vorliegt, vermeiden Sie den Kontakt mit Wasserdampf bzw. Sprühnebel. Verwenden Sie für die Zubereitung von Babynahrung und die Körperpflege abgekochtes oder abgepacktes Wasser.
Was muss ich bei der Nutzung eines Inhalationsgerätes beachten?
Sofern Sie ein Inhalationsgerät verwenden, nutzen Sie dieses ausschließlich mit abgekochtem oder abgepacktem Wasser.
Organisatorisches & Abläufe
Wie wird ein Legionellenbefall festgestellt?
Die Trinkwasserverordnung verpflichtet Vermieter zu regelmäßigen Kontrollen. Die HOWOGE hält die Verpflichtung selbstverständlich ein.
Sofern eine Grenzwertüberschreitung festgestellt wird, ist der Vermieter verpflichtet, Gegenmaßnahmen durchzuführen und diese mit dem zuständigen Gesundheitsamt abzustimmen. Ein Duschverbot ist eine gesetzlich vorgeschriebene Schutzmaßnahme.
Nach einem Legionellenbefall erfolgen Kontrollproben und weitere regelmäßige Prüfungen, um die Sicherheit dauerhaft zu gewährleisten.
Den genauen Ablauf finden Sie hier.
Wie werde ich über einen Legionellenbefall und den aktuellen Verlauf informiert?
Sie erhalten die Informationen umgehend per Aushang im Haus und per persönlichem Anschreiben. Auf unserer Website finden Sie allgemeine Informationen.
Im weiteren Verlauf informieren wir Sie ebenfalls per Aushang im Haus oder per persönlichem Anschreiben.
Den genauen Ablauf finden Sie hier.
Wer trägt die Kosten für die durchzuführenden Maßnahmen?
Die Kosten für Instandsetzungsmaßnahmen werden von der HOWOGE getragen.
Wer ist mein Ansprechpartner bei Fragen?
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern über die bekannten Kontaktwege zur Verfügung. Sollten abweichende Kontaktwege gelten, werden diese in unseren Anschreiben konkret benannt.
High-Deck-Siedlung
Welche Wohnungen bzw. Gebäude sind vom Duschverbot aufgrund des Legionellenbefalls in der High-Deck-Siedlung betroffen?
Insgesamt sind 27 Hausaufgänge mit 332 Wohnungen von einem legionellenbedingten Duschverbot betroffen.
- Leo-Slezak-Straße, Hausnummern 5 bis 14, 16, 18, 19 bis 28
- Heinrich-Schlusnus-Straße, Hausnummern 15 bis 23 ungerade
Am 19. März 2025 hat das Gesundheitsamt Neukölln aufgrund des hohen Legionellenbefalls in einer Wohnung ein Duschverbot für alle Wohnungen erlassen, die von der Trinkwasseranlage in der Leo-Slezak-Straße 14 versorgt werden.
Die betroffenen Mieter:innen haben wir umgehend schriftlich informiert. Damit die Mieter:innen wieder sicher duschen können, wurden spezielle Legionellenfilter für die Dusche zur Verfügung gestellt.
Warum wurde ein Duschverbot ausgesprochen?
In einer Wohnung in der Leo-Slezak-Straße wurde eine sehr hohe Legionellenbelastung, die über den behördlich festgelegten Grenzwert hinausgeht, nachgewiesen. Daher hat das Gesundheitsamt ein Duschverbot verhängt. Entgegen dem sonst üblichen Vorgehen hat das Amt dieses Verbot nicht nur auf den betroffenen Strang (das wären in diesem Fall 13 Wohnungen), sondern auf den gesamten Heiz-/Warmwasserkreis ausgedehnt. Deshalb sind 332 Wohnungen vom Duschverbot betroffen.
Wie lange gilt das Duschverbot?
Durch die Verwendung der ausgegebenen speziellen Duschfilter kann wieder unbedenklich geduscht werden.
Das allgemeine Duschverbot wird vollständig aufgehoben, sobald der Legionellenbefall durch die umgesetzten Maßnahmen sowie weitere Beprobungen nachweislich verringert wurde und der behördliche Grenzwert nicht mehr überschritten ist. Die Dauer hängt vom Sanierungsverlauf ab – wir informieren Sie laufend.
Was wurde bisher zur Behebung des Problems unternommen?
- Beauftragung einer Fachfirma zur Überprüfung und eventuellen Erneuerung aller Armaturen in den Wohnungen mit einem Legionellenwert größer 100 KbE/100ml.
- Verteilung von Legionellenfiltern für die Dusche an alle 332 Haushalte der betreffenden Trinkwasseranlage. Durch Nutzung der ausgegebenen Spezialfilter ist das Duschen unbedenklich möglich.
- Beauftragung eines externen Gutachters zur Analyse der Ursachen. Dieser Termin fand am 8. April 2025 vor Ort statt. Daraus wird ein Katalog mit genauen Maßnahmen erstellt, um den Legionellenbefall dauerhaft zu beseitigen.
- Die beauftragte Fachfirma zur Überprüfung der Armaturen hat festgestellt, dass Rohrbelüfter vorhanden sind. Die Rohrbelüfter können eine Ursache für einen erhöhten Legionellenbefall sein. Daher hat die HOWOGE vorsorglich die Entfernung der Rohrbelüfter in den Häusern mit einem hohen Befall beauftragt.
Wie geht es weiter?
Wir können Ihnen versichern, dass die HOWOGE alles unternehmen wird, um Lösungen zu finden und Ihre Gesundheit zu schützen. Unter anderem setzen wir folgendes um:
- Die HOWOGE führt regelmäßig Desinfektionen durch Erhitzung des Wassers in der zentralen Trinkwasseranlage durch.
- Der vom Gutachter erstellte Maßnahmenkatalog wird umgesetzt.
- Eine erneute Beprobung erfolgt nach Erledigung der kurzfristig durchführbaren Maßnahmen Anfang Mai 2025. Nach Erhalt der Ergebnisse werden wir die betroffenen Haushalte umgehend informieren.
Wie erfahre ich wie hoch der Legionellen-Wert in meiner Wohnung ist?
Aus datenschutzrechtlichen Gründen müssen wir die Werte im Hausaushang anonymisiert darstellen. Auf Nachfrage erhalten Sie jedoch gern Ihren Wert.