Ihre Gesundheit und Ihre umfängliche Information sind uns sehr wichtig, damit Sie sich auch persönlich schützen und ebenfalls angemessen handeln können. Wir haben verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Legionellen zu beseitigen. Dazu arbeiten wir eng mit dem Gesundheitsamt und Fachfirmen zusammen. Nachfolgend haben wir den Status zu den Maßnahmen sowie alle wichtigen Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.
Legionellen, Hinweise, Trinkwasser
Allgemeiner Ablauf zur Legionellenbekämpfung
FAQ Legionellenbelastung
Allgemeines
Was sind Legionellen und wie vermehren sie sich?
Legionellen sind Bakterien, die sich in warmem, stehendem Wasser vermehren. Ein Infektionsrisiko besteht, wenn legionellenhaltiges Wasser fein zerstäubt/vernebelt wird und der Wasserdampf dann eingeatmet wird. Dies kann beim Duschen passieren oder auch bei der Verwendung von Luftbefeuchtern oder Inhalatoren.
Die Ursachen für die Entstehung von Legionellen können vielseitig sein, weshalb eine umfassende Analyse erforderlich ist. Mögliche Ursache sind stehendes Wasser, zu niedrige Warmwassertemperatur, bauliche Gegebenheiten oder seltenes Nutzen des Wasserhahnes.
Was kann ich als Mieter:in tun, um der Bildung von Legionellen vorzubeugen?
Legionellen vermehren sich vor allem in Wasser, das nicht fließt. Bitte nutzen Sie daher alle Wasserhähne regelmäßig, mindestens alle drei Tage – auch in selten genutzten Räumen wie z.B. Gästebädern.
Bei längerer Abwesenheit beachten Sie bitte folgendes: Stellen Sie sicher, dass das Wasser regelmäßig fließt (z.B. durch Bekannte oder Nachbarn) oder schließen Sie das Hauptabsperrventil.
Nach einer längeren Abwesenheit lassen Sie bitte an allen Wasserhähnen das Wasser bei geöffneten Fenstern mindestens 2 Minuten laufen. Erst danach sollten Sie das Wasser nutzen.
Ablagerungen von Kalk und Korrosionspartikeln begünstigen das Wachstum von Mikroorganismen. Daher sollten Duschköpfe und -schläuche sowie Perlatoren regelmäßig entkalkt werden (z.B. mit verdünnter Essigessenz).
Was passiert bei einer Legionellenuntersuchung und danach?
Den genauen Ablauf finden Sie hier.
Gesundheitliche Aspekte
Wie erkenne ich gesundheitliche Symptome bei einer Infektion?
In seltenen Fällen kann es zu einer Infektion kommen, die durch Legionellen ausgelöst wurden. Typische Symptome sind Fieber, Husten, Schüttelfrost, Atemnot oder grippeähnliche Beschwerden. Bei Verdacht nehmen Sie bitte ärztliche Hilfe in Anspruch und erwähnen den Kontakt zu möglicherweise belastetem Wasser.
Kann ich das Wasser trinken?
Ja, Sie können das Wasser aus dem Wasserhahn trinken. Legionellen sind nur beim Einatmen von Wasserdampf bzw. Sprühnebel gefährlich. Das Trinken ist unbedenklich.
Darf ich weiterhin Hände waschen, Zähne putzen und baden?
Das Verbot betrifft nur das Duschen. Händewaschen, Baden und Zähneputzen sind unbedenklich. Achten Sie beim Baden jedoch darauf, dass kein heißer Dampf oder feiner Sprühnebel entstehen.
Bei mir gilt Duschverbot – Darf ich mit dem ausgehändigten Filter duschen?
Ja. Wenn Sie den von uns ausgegebenen Spezialfilter benutzen, dürfen Sie wieder duschen. Der Filter verhindert den Austritt von Legionellen. Bitte benutzen Sie ihn genau nach der mitgereichten Anleitung.
Sofern Sie noch keinen Filter erhalten haben, gilt das Duschverbot weiterhin für Sie. Wenden Sie sich bitte an den zuständigen Hausmeister, um einen Filter zu bekommen.
Ich habe vor dem Duschverbot bereits geduscht – muss ich mir Sorgen machen?
Einmaliges Duschen ist meist unproblematisch. Bei anhaltendem Unwohlsein oder Symptomen sollten Sie vorsorglich ärztlichen Rat einholen.
Kann ich meine Waschmaschine und Spülmaschine benutzen?
Ja, diese Geräte können wie gewohnt verwendet werden, da beim Betrieb kein Wasserdampf entsteht. Bitte seien Sie vorsichtig beim Öffnen der Geräte, sofern dabei Wasserdampf entsteht, und öffnen Sie das Fenster.
Kann ich das Wasser abkochen und dann verwenden?
Ja, durch Abkochen werden Legionellen abgetötet. Abgekochtes Wasser kann für die Körperpflege verwendet werden.
Was muss ich beachten, wenn ich ein Baby oder Kleinkind zu Hause habe?
Sofern ein Legionellenbefall vorliegt, vermeiden Sie den Kontakt mit Wasserdampf bzw. Sprühnebel. Verwenden Sie für die Zubereitung von Babynahrung und die Körperpflege abgekochtes oder abgepacktes Wasser.
Was muss ich bei der Nutzung eines Inhalationsgerätes beachten?
Sofern Sie ein Inhalationsgerät verwenden, nutzen Sie dieses ausschließlich mit abgekochtem oder abgepacktem Wasser.
Organisatorisches & Abläufe
Wie wird ein Legionellenbefall festgestellt?
Die Trinkwasserverordnung verpflichtet Vermieter zu regelmäßigen Kontrollen. Die HOWOGE hält die Verpflichtung selbstverständlich ein.
Sofern eine Grenzwertüberschreitung festgestellt wird, ist der Vermieter verpflichtet, Gegenmaßnahmen durchzuführen und diese mit dem zuständigen Gesundheitsamt abzustimmen. Ein Duschverbot ist eine gesetzlich vorgeschriebene Schutzmaßnahme.
Nach einem Legionellenbefall erfolgen Kontrollproben und weitere regelmäßige Prüfungen, um die Sicherheit dauerhaft zu gewährleisten.
Den genauen Ablauf finden Sie hier.
Wie werde ich über einen Legionellenbefall und den aktuellen Verlauf informiert?
Sie erhalten die Informationen umgehend per Aushang im Haus und per persönlichem Anschreiben. Auf unserer Website finden Sie allgemeine Informationen.
Im weiteren Verlauf informieren wir Sie ebenfalls per Aushang im Haus oder per persönlichem Anschreiben.
Den genauen Ablauf finden Sie hier.
Wer trägt die Kosten für die durchzuführenden Maßnahmen?
Die Kosten für Instandsetzungsmaßnahmen werden von der HOWOGE getragen.
Wer ist mein Ansprechpartner bei Fragen?
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern über die bekannten Kontaktwege zur Verfügung. Sollten abweichende Kontaktwege gelten, werden diese in unseren Anschreiben konkret benannt.