Wohngeld
Wohngeld ist ein Mietzuschuss. Damit wollen Bund und Länder verhindern, dass jemand aus finanziellen Gründen seine Wohnung verliert. Wohngeld kann bei Ihrem Bürgeramt oder beim Wohnungsamt beantragt werden in dem Berliner Bezirk, in dem Sie leben.
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt, das heißt, Sie müssen bei Ihrem Wohnungsamt einen Antrag stellen.
Die Höhe des Wohngeldes als Mietzuschusses und ob Sie Wohngeld bekommen können, hängt von verschiedenen Punkten ab:
- Einkommen
- Miete
- Personen im Haushalt
Ob Sie Wohngeld bekommen würden, können Sie mit dem Wohngeldrechner prüfen.
Mehr Informationen zum Wohngeld finden Sie hier.
Einmaliger Anspruch auf ALG II für Personen mit geringem Einkommen
Personen mit geringem Einkommen, die ihre Heizkostenabrechnung oder Heizkostennachforderung nicht bezahlen können, wenden sich bitte an das Jobcenter und beantragen Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II – ALG II).
Auch wenn Ihr Einkommen üblicherweise Ihren Bedarf abdeckt und Sie daher keinen dauerhaften Anspruch auf Leistungen haben, kann eine hohe Heizkostenabrechnung bzw. -nachforderung einen einmaligen Anspruch auf Arbeitslosengeld II begründen.
Wichtig ist, dass Sie den Antrag auf ALG II in dem Monat stellen, in welchem die Nachzahlung fällig ist. Das Jobcenter prüft, ob die Kosten bzw. Ihr Verbrauch angemessen sind und ob Sie aufgrund Ihres Einkommens ein Anspruch auf Leistungen haben.
Das Jobcenter für Ihren Bezirk finden Sie hier.
Einmaliger Anspruch auf Grundsicherung für Personen mit einer geringen Rente
Wenn Sie Ihre Heizkostenabrechnung oder -nachforderung aufgrund der gestiegenen Preise nicht mehr bezahlen können, wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Bezirks und beantragen Sie Leistungen nach SGB XII (Grundsicherung).
Auch wenn Ihre Rente üblicherweise Ihren Bedarf abdeckt und Sie daher keinen dauerhaften Anspruch auf Grundsicherung haben, kann eine hohe Heizkostenabrechnung bzw. -nachforderung einen einmaligen Anspruch auf Grundsicherung begründen.
Wichtig ist, dass Sie den Antrag auf Grundsicherung in dem Monat stellen, in welchem die Nachzahlung fällig ist. Das Sozialamt prüft zunächst, ob die Kosten bzw. Ihr Verbrauch angemessen sind und ob Sie aufgrund Ihres Einkommens ein Anspruch auf Leistungen haben.
Das Sozialamt für Ihren Bezirk finden Sie hier.
Weitere Hilfen
Die steigenden Energiepreise treffen insbesondere Menschen mit geringem Einkommen und hilfebedürftige Personen sehr. Daher werden auf Bundes- wie auf Landesebene verschiedene Entlastungs- und Sicherungsmaßnahmen vorbereitet. Erste Hilfen sind bereits auch schon umgesetzt.
Einen Überblick finden Sie hier.
Auch für Berliner Unternehmen gibt es Hilfen.
Mehr dazu unter: Investitionsbank Berlin (IBB)