Bei dem folgenden Anschreiben handelt es sich um ein Beispiel der an Sie verschickten Modernisierungsankündigung. Die individuell angepassten Daten wurden entfernt. Sie können sich das Beispiel-Schreiben hier in mehreren Sprachen übersetzen lassen. Für eine Übersetzung ihres individuellen Anschreibens wenden Sie sich jedoch bitte an eine/n Übersetzer:in.
Wir verbessern Ihre Wohnqualität! Ihr Haus wird saniert!
Guten Tag,
mit Schreiben vom 23.01.2025 (Ankündigung von Instandsetzungsarbeiten) haben wir Ihnen bereits angekündigt, dass der Oberputz der Fassade Ihres Wohnhauses vollflächig erneuert wird. Daraus ergab sich, dass wir ab Mai diesen Jahres das Wohngebäude, in dem sich auch Ihre Wohnung befindet, modernisieren werden. Damit verbessern wir vor allem Ihre Wohnqualität langfristig. Folgende Maßnahmen werden durchgeführt:
am Wohnhaus:
- Fassadenarbeiten (1. *)
- Dach (2.)
- Sonstiges (3.)
*Eine genaue Maßnahmenbeschreibung sowie die geplanten voraussichtlichen Bauzeiten finden Sie bitte in Anlage 1.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und bemühen uns, die Unannehmlichkeiten so gering wie möglich zu halten.
1. Informationen zur Bauzeit
Die Bauarbeiten beginnen voraussichtlich am 04.05.2026 und werden voraussichtlich am 31.10.2026 enden.
Bei Verschiebung der geplanten Bauzeiten (siehe Anlage 3) werden wir dies rechtzeitig bekannt geben. An gesetzlichen Feiertagen innerhalb der benannten Zeiträume finden selbstverständlich keine Bauarbeiten statt.
2. Benötigen Sie während der Bauzeit Unterstützung:
Wenn Sie Fragen haben oder aufgrund Ihres Alters oder einer körperlichen Beeinträchtigung Hilfe benötigen, können Sie uns gern kontaktieren:
- per Telefon: 030 / 54 64 30 00
- per E-Mail: kundenzentrum@howoge.de
3. Investitionskosten und Modernisierungsumlage
Für das Bauvorhaben werden wir voraussichtlich Mittel in Höhe von insgesamt 2.559.412,88 € investieren.
Die Kosten für alle Instandhaltungsmaßnahmen werden durch uns, die HOWOGE, übernommen. Wir werden ausschließlich die Kosten für die Modernisierungsmaßnahmen entsprechend den gesetzlichen Regelungen und den Vorgaben des Senats von Berlin auf Ihre Gesamtmiete umlegen.
| Gesamtkosten dieser Maßnahme: | Betrag |
| davon Instandsetzungsanteil gesamt: | Betrag |
| davon Modernisierungsanteil gesamt: | Betrag |
| monatliche Modernisierungsumlage absolut vor Kappung: | Betrag |
| monatliche Modernisierungsumlage pro m² vor Kappung: | Betrag |
| Kappungsbetrag pro m²: | Betrag |
| Monatliche Modernisierungsumlage pro m²: | Betrag |
| Ihre voraussichtliche monatliche Modernisierungsumlage: | Betrag |
Bitte beachten Sie, dass diese Aufschlüsselung auf der Grundlage kalkulierter Kosten erfolgt. Sobald die Baumaßnahmen abgeschossen sind, können wir Ihnen im Rahmen der Modernisierungsabrechnung mitteilen, welche Kosten tatsächlich entstanden sind und welche monatliche Umlage sich daraus für Sie ergibt. Zugleich erwarten wir durch die geplanten Maßnahmen bei gleichbleibendem Nutzerverhalten eine Reduzierung Ihrer Heizungs- und Warmwasserkosten.
Aus diesem Grund bitten wir Sie, von Rückfragen zur konkreten Höhe der Umlage bis zur Modernisierungsabrechnung abzusehen.
Rechtliche Informationen rund um die Modernisierungsmaßnahme finden Sie bitte in der Anlage 5.
4. Leistbarkeitsversprechen, Härtefall und Sonderkündigungsrecht:
Mit der Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ sichern wir zu, dass Ihre Miete bezahlbar bleibt. Das bedeutet die Nettokaltmiete darf nicht mehr als 27 % Ihres Haushaltseinkommens betragen, - vorausgesetzt, Sie erfüllen die Bedingungen für einen Wohnberechtigungsschein (WBS) und die Wohnfläche liegt innerhalb der festgelegten Grenzen (Artikel 2 § 3 Absatz 4 WoVG Bln). Wenn Ihre Miete höher ist, können Sie eine Senkung der Miethöhe auf diesen Anteil Ihres Einkommens beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: http://www.howoge.de/leistbarkeitsversprechen
oder wenden Sie sich an kundenzentrum@howoge.de.
Wir möchten Sie schon heute darauf hinweisen, dass Sie aufgrund der vorliegenden Modernisierungsankündigung möglicherweise Anspruch auf Wohngeld haben.
Bitte beachten Sie, dass Sie uns gemäß § 555d Abs. 2, 3, 4 BGB alle Gründe, die eine Härte für Sie wegen der Modernisierungsarbeiten darstellen bis zum Ende des Monats, der auf den Zugang dieser Ankündigung folgt, in Textform mitteilen müssen.
Außerdem haben Sie ein besonderes Kündigungsrecht: Sie können den Mietvertrag zum Ende des übernächsten Monats nach Zugang dieser Ankündigung kündigen (§ 555e Abs. 1 BGB). Die Kündigung muss bis zum Ende des Monats erfolgen, der auf den Erhalt der Modernisierungsankündigung folgt.
5. Weitere Informationen für Sie:
Genauere Informationen zu den Maßnahmen sowie zu den rechtlichen Hinweisen erhalten Sie in:
- Anlage 1: Baumaßnahmenbeschreibung
- Anlage 2: Kostensplittung und Modernisierungsumlage
- Anlage 3: rechtliche Hinweise
Mit freundlichen Grüßen
Ihre HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
Anlage 1: Beschreibung der Baumaßnahmen
Fassadenarbeiten Bauzeit: 04.05.2026 bis 30.09.2026
Ist-Zustand
Die Fassade war mit einem Wärmedämm-Verbundsystem aus verputzen Dämmplatten aus Mineralwolle versehen und wies erhebliche Putzschäden auf. Die bereichsweise vorhandene Fliesenbekleidung war lose und drohte herabzufallen.
Der schadhafte Putz und die losen Fliesen wurden im Bereich außerhalb der Balkone im Jahr 2025 in Gänze entfernt.
Die Dämmung wurde nicht entfernt und verbleibt an der Fassade.
Die Dämmwirkung der vorhandenen Dämmschichten entspricht nicht mehr dem modernen Standard. Die Dämmung beträgt 8 cm und weist einen Wärmedurchgang von 0,40 W/(m²K) auf.
Der Anstrich des gedämmten Sockels des Gebäudes ist ausgeblichen und verschmutzt.
Die Beton- und Putzoberflächen der Vordachkonstruktion sind stark verwittert und in einem sanierungsbedürftigen Zustand.
Bauliche Maßnahmen und Folgen
Wir werden jetzt zusätzlich die Außenflächen des Wärmedämmverbundsystems der Fassade von der Sockeloberkante bis zum Dach den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2020 entsprechend mit weiteren 12 cm dicken Wärmedämmplatten der Wärmeleitfähigkeitsklasse 035 aus Mineralwolle versehen und so das vorhandenen Wärmedämmverbundsystem energetisch verbessern. Die Dämmschichten weisen einen Wärmedurchgang von 0,17 W/(m²K) auf.
Ausgenommen davon sind die Balkone. Hier bleibt es bei der Erneuerung des Oberputzes.
Des Weiteren werden wir die vorhandenen Fensterbänke durch neue mit der erforderlichen größeren Ausladung bzw. Tiefe ersetzen.
Alle Anschlussfugen werden erneuert und Ersatzniststätten gemäß ornithologischem Gutachten geschaffen. Die vorhandene Blitzschutzfanganlage wird fachgerecht de- und wieder remontiert.
Die Betonober- und Putzflächen der Vordachkonstruktion werden instandgesetzt. Die Entwässerung der Dächer erfolgt durch Versickerung neu geschaffener Versickerungsmulden in den Grünflächen.
Um die zuvor genannten Maßnahmen durchzuführen, bleibt die Fassade weiterhin vollständig eingerüstet. Des Weiteren bitten wir Sie, für die Arbeiten in dem Zeitraum vom 01.05.2026 bis 30.09.2026 Ihren Balkon komplett frei zu räumen. Eine Nutzung des Balkons in diesem Zeitraum ist nicht möglich.
Mehrwert (Vorher-Nachher-Betrachtung)
Die Dämmmaßnahmen führen zu einer Energieeinsparung, die sich auch in Abhängigkeit von Ihrem individuellen Heiz- und Lüftungsverhalten günstig auf den Verbrauch und die Betriebskosten auswirkt. Gemäß den Berechnungen des Planungsbüros wird der Endenergiebedarf in Ihrem Wohnhaus von derzeit 860.563 kWh/Jahr um 87.543 kWh/Jahr auf 773.020 kWh/Jahr verringert. Diese Einsparung berechtigt uns, die Kosten für das Ertüchtigen des Wärmedämmverbundsystems sowie die daraus resultierenden Folgearbeiten in die Umlagekosten einzubeziehen. Die übrigen Kosten werten wir als Instandsetzung.
Maßnahmen, die die Endenergie nachhaltig einsparen, zählen nach § 555b Absatz 1 BGB zu den Modernisierungen.
Dacharbeiten Bauzeit: 04.05.2026 bis 31.10.2026
Ist-Zustand
Die Abdichtung des Daches und die Anschlüsse an den Dachrand und die Einbauteile waren bereichsweise undicht, wodurch Wasser eindrang.
Die Abdichtung wurde im Jahr 2025 bereits bereichsweise erneuert bzw. instandgesetzt.
Die Anschlussbauteile des Dachrandes und die Dachrandverblechung sind fallweise schadhaft und müssen wegen der Dämmarbeiten an der Fassade erneuert werden.
Bauliche Maßnahmen und Folgen
Mit Schreiben vom 23. Januar 2025 (Ankündigung von Instandsetzungsarbeiten) haben wir Ihnen bereits folgende Maßnahmen angekündigt:
- Instandsetzung der Dachabdichtungen des Hauptdaches in Teilbereichen
- Erneuerung der vorhandenen Einbauteile, wie Dachabläufe, Dachluken, Lichtkuppel und Strangentlüfter
- Nachrüsten von sicherheitsrelevanten Einrichtungen, z.B. Sekuranten, Seilsystem und Markierungen
- Erneuerung der Regenwasserleitungen im Drempel.
- Instandsetzung der Dachabdichtung der Hauseingangsüberdachungen einschließlich Erneuerung der Fallrohre der Vordächer
Aufgrund der Dämmmaßnahmen der Fassade ist es zusätzlich notwendig den Anschluss zwischen Fassade und Dach fachgerecht zu erneuern.
Mehrwert (Vorher-Nachher-Betrachtung)
Durch die Folgearbeiten an dem Dach werden wir die Endenergie wie geplant reduzieren. Dementsprechend werden wir die resultierenden Zusatzkosten in die Umlagenberechnung einbeziehen. Die übrigen Kosten werten wir als Instandsetzung.
Maßnahmen, die die Endenergie nachhaltig einsparen, zählen nach § 555b Absatz 1 BGB zu den Modernisierungen.
Sonstiges Bauzeit: 04.05.2026 bis 31.10.2026
Ist-Zustand
Im Bestand befanden sich in den Treppenhäusern bauzeitliche Kellerzugangstüren aus Stahl. Sie entsprachen nicht mehr den geltenden Standards. Sie wurden im Jahr 2025 bereits erneuert.
Die Leitungen im Kellergeschoss waren fallweise nicht fachgerecht geschottet. Die Schadenbeseitigung ist noch nicht abgeschlossen.
Es befanden sich in den Treppenhäusern der Sewanstr. 126 und 128 noch alten Müllabwurfanlagen. Sie wurden im Jahr 2025 außer Betrieb gesetzt.
Bauliche Maßnahmen und Folgen
Mit Schreiben vom 23. Januar 2025 (Ankündigung von Instandsetzungsarbeiten) haben wir Ihnen bereits folgende Maßnahmen angekündigt:
- Austausch der Kellerzugangstüren in den Treppenhäusern gegen neue Brandschutztüren
- brandschutztechnische Schottung bzw. Bekleidung der Leitungen im Kellergeschoss
- Stilllegung der Müllabwurfanlagen in den beiden Treppenhäusern mit vorhandener Müllabwurfanlage (Sewanstraße 126 und 128)
Die Kosten dieser Maßnahmen werden komplett als Instandsetzung berücksichtigt.
Anlage 2: Kostensplittung und Modernisierungsumlage
Berechnungsgrundlagen:
| Gesamtwohnfläche: | Wert m² | Ihre Wohnfläche: | Wert m² |
|---|
| Gewerk | Gesamtkosten inklusive Baunebenkosten in € | Instandhaltungskosten in € | Modernisierungskosten in € | Modernisierungsumlage in €/m² |
| 1. Fassadenarbeiten | Betrag | Betrag | Betrag | Betrag |
| 2. Dacharbeiten | Betrag | Betrag | Betrag | Betrag |
| 1. sonstiges | Betrag | Betrag | Betrag | Betrag |
| Summe | Betrag | Betrag | Betrag | Betrag |
Um die Mietbelastung für Sie möglichst gering zu halten, werden wir auf Basis der geltenden Kooperationsvereinbarung zwischen dem Berliner Senat und den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften die Modernisierungsumlage auf maximal 2,00 €/m² Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren begrenzen. Da die o.g. Modernisierungsumlage niedriger als die 2,00 €/m² ausfällt, wird die Modernisierungsumlage nicht gekappt. Es gilt die Modernisierungsumlage von Seite 2 dieses Schreibens unter Punkt 3: Monatlich beträgt dieser Betrag für Ihre Wohnung.
Anlage 3: Rechtliche Hinweise bezüglich der bevorstehenden Modernisierung
Gemäß §§ 555a, 555b, 555d Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind Sie zur Duldung von Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen verpflichtet. Hierzu bitten wir Sie, uns Ihre Duldung der angekündigten Maßnahmen zu erklären. (Anlage 1) sowie Ihre Einwilligung zur Weitergabe von persönlichen Daten (Anlage 2) abzugeben.
Nutzen Sie gerne die zuvor beschriebenen Kontaktwege.
Wie Sie unseren bisherigen Ausführungen entnehmen konnten, zählt ein Teil der durchgeführten Maßnahmen als Modernisierung, da diese zur Verbesserung der Mietsache und zur Einsparung von Heizenergie und Wasser – entsprechend § 555 b Nrn. 1 bis 7 BGB führen. Gemäß §§ 559ff. BGB und den Regelungen im Berliner Wohnraumversorgungsgesetz (WoVG Bln) bzw. der jeweils geltenden Kooperationsvereinbarung zwischen dem Berliner Senat und den städtischen Wohnungsbaugesellschaften sind wir berechtigt, die dabei entstandenen Modernisierungskosten in einem angemessenen Verhältnis auf die einzelnen Wohnungen aufzuteilen.
Nach den gesetzlichen Vorgaben können wir eine Erhöhung der jährlichen Miete um 8% der angefallenen Kosten verlangen, § 559 Abs. 1 BGB. Um die Mietbelastung für Sie möglichst gering zu halten, werden wir auf Basis der geltenden Kooperationsvereinbarung zwischen dem Berliner Senat und den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften die Modernisierungsumlage auf maximal 2,00 €/m² Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren begrenzen. Die genaue Berechnungsgrundlage und die daraus resultierende Mieterhöhung wird zum Zeitpunkt der Abrechnung berücksichtigt.
Da es sich um eine energetische Sanierung handelt, weisen wir Sie höflich darauf hin, dass der Gesetzgeber mit dem § 536 (Abs. 1a) BGB für eine Dauer von drei Monaten das Recht auf eine Mietminderung ausgeschlossen hat.