Tipps und Ratschläge rund um Haustiere

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Ein Haustier soll in Ihre Wohnung mit einziehen?

Tiere sind treue Begleiter des Menschen. Haustiere müssen in einer Wohnung jedoch artgerecht gehalten werden und sie dürfen keine Mitbewohner:innen stören. Nicht jedes Tier eignet sich zudem für das Leben in einer Wohnung. Im Folgenden haben wir für Sie die wichtigsten Tipps und Ratschläge rund um das Thema Haustiere zusammengestellt:

  1. Bitte informieren Sie sich zum Thema Haustiere zuerst in Ihrem Mietvertrag. Dieser regelt in vielen Fällen, ob die Haltung eines Haustieres in Ihrer Wohnung gestattet ist.
  2. Wenn Sie eine Wohnung bei uns anmieten möchten, teilen Sie uns bitte unbedingt mit, ob Sie ein Haustier haben, damit es nicht zu Missverständnissen kommt.
  3. Bevor Sie sich für ein Haustier entscheiden, sollten Sie prüfen, ob Sie genügend Zeit haben, sich um das Tier zu kümmern, und ob auch die finanziellen Ausgaben in Ihrem Rahmen liegen. Der Berliner Tierschutzverein hat errechnet, dass ein mittelgroßer Hund bis zu 1.200 Euro und eine Katze bis zu 600 Euro im Jahr kosten. Extra Arztbesuche, Medikamente oder Spezialfutter sind in diesen Kosten noch nicht enthalten.
  4. Als Vermieterin legt die HOWOGE Wert auf ein friedliches, nachbarschaftliches Zusammenleben in ihren Häusern. Generell gilt, dass es bei der Haltung von Haustieren in der Wohnung nicht zu Belästigungen der anderen Mieter:innen kommen und die Wohnung nicht beschädigt werden darf.
  5. Von Haustieren verursachte Schäden sind nicht über die reguläre Haftpflichtversicherung abgedeckt. Sie sollten also darüber nachdenken, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen.
  6. Kleintiere, wie Zierfische, Kanarienvögel, Hamster oder Meerschweinchen, können in der Wohnung artgerecht gehalten werden. Möchten Sie sich aber ein größeres Tier, wie einen Hund oder eine Katze anschaffen, brauchen Sie dafür unsere Zustimmung.
  7. In Treppenhäusern und Aufzügen müssen Hunde stets an der Leine geführt werden. Das gilt auch für Grünflächen und Spielplätze, die zur Hausgemeinschaft gehören.
  8. Bitte achten Sie darauf, die Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners zu beseitigen. Führen Sie Ihren Vierbeiner nicht in Sandkästen aus. Diese sind dem Spiel von Kleinkindern vorbehalten und müssen hygienisch einwandfrei sein.
  9. Ständiges Hundegebell oder lautes Knurren kann zu Ärger mit besorgten Tierfreund:innen oder Nachbar:innen führen. In solchen Fällen sollte der fachliche Rat einer versierten Hundeschule eingeholt werden.
  10. Wer den eigenen Balkon katzensicher gestalten will, darf dafür den Vollwärmeschutz der Fassade nicht anbohren oder bekleben. Im Fachhandel sind in der Höhe verstellbare Teleskopstangen erhältlich, die eine gute Halterung für Katzennetze darstellen.
  11. Das Halten von Tieren einer als gefährlich geltenden oder zu Kampfzwecken abrichtbaren Gattung oder Rasse ist bei der HOWOGE verboten. Gleiches gilt für exotische Tiere, wie beispielsweise Leguane, Giftschlangen oder Skorpione.

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