Modernisierungen in der Brusebergsiedlung: Wir gestalten Wohnraum mit Zukunft

Bei dem folgenden Anschreiben handelt es sich um ein Beispiel der an Sie verschickten Modernisierungsankündigung. Die individuell angepassten Daten wurden entfernt. Sie können sich das Beispiel-Schreiben hier in mehreren Sprachen übersetzen lassen. Für eine Übersetzung ihres individuellen Anschreibens wenden Sie sich jedoch bitte an eine/n Übersetzer:in.

Wir verbessern Ihre Wohnqualität! Ihr Haus wird saniert!

Guten Tag,

namens und in Vollmacht Ihrer Eigentümerin, der HOWOGE Roedernallee GmbH, teilen wir Ihnen mit, dass wir ab Juni diesen Jahres das Wohngebäude modernisieren, in dem sich auch Ihre Wohnung befindet. Damit verbessern wir vor allem Ihre Wohnqualität langfristig. Folgende Maßnahmen werden durchgeführt:

in Ihrer Wohnung:

  • Heizungsarbeiten (1.*)
  • Elektrik (2.)
  • Stränge/Sanitäranlagen (3.)
  • Sanitärobjekte (4.)
  • Trockenbau und Fliesen (5.)
  • Türen (6.)
  • Fensterarbeiten (8.)
  • Lüftung (11.)

zusätzlich am Wohnhaus:

  • Kellerarbeiten (7.)
  • Aufzugsarbeiten (9.)
  • Brandschutz (10.)
  • sonstiges (12.)

*Eine genaue Maßnahmenbeschreibung sowie die geplanten voraussichtlichen Bauzeiten finden Sie bitte in Anlage 3.

Vorab möchten wir Sie darüber informieren, dass Sie die Möglichkeit haben, anstelle der ursprünglich geplanten Badewanne eine Duschwanne einbauen zu lassen. Bitte kreuzen Sie hierzu das entsprechende Auswahlfeld in Anlage 1 an.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und bemühen uns, die Unannehmlichkeiten so gering wie möglich zu halten.

Sie haben Fragen dazu?

Wir laden Sie zur Mieterversammlung am 23.03.2026 ein.

Um Ihre Fragen beantworten zu können, führen wir am Donnerstag, den 23.03.2026 eine Mieterversammlung von 17:00 – 20:00 Uhr in dem Vereinshaus des Sportvereins Reinickendorfer Füchse, Kopenhagener Str. 33, 13407 Berlin oder Freiheitsweg 18, 13407 Berlin. Bei der Mieterversammlung handelt es sich um keine öffentliche Versammlung. Bitte bringen ein Ausweisdokument mit Foto sowie Ihre Duldungserklärung mit. 

1. Wichtig – bitte ausfüllen und bis zum 17.04.2026 einreichen: 

Bitte füllen Sie die Duldungserklärung (Anlage 1) sowie die Datenschutzerklärung (Anlage 2) vollständig aus und senden Sie uns diese bis spätestens zum 17.04.2026 an kundenzentrum@howoge.de. Gerne bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit an, die Unterlagen bei der davor genannten Mieterversammlung abzugeben.

2. Informationen zur Bauzeit

Die Bauarbeiten beginnen am 15.06.2026 und werden voraussichtlich am 10.12.2027 enden.

Damit die Sanierungsarbeiten durchgeführt werden können, ist es nötig, dass von uns beauftragte Fachfirmen Ihre Wohnung betreten. Dies wird voraussichtlich vom 13.07.2026 bis 28.08.2026 erforderlich sein. Wir bitten Sie für entsprechende Baufreiheit zu sorgen. In welchem Umfang diese benötigt wird, werden wir Ihnen in einem extra Termin in Ihrer Wohnung erläutern. Diesen Termin werden wir Ihnen gesondert mitteilen. Erste Informationen dazu finden Sie auch im Grundriss in der Anlage 6.

Sollten Sie zur Schaffung der Baufreiheit in Ihrer Wohnung Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte nach der Vorortbegehung umgehend an uns.

Bei Verschiebung der geplanten Bauzeiten (siehe Anlage 3) werden wir dies rechtzeitig bekannt geben. An gesetzlichen Feiertagen innerhalb der benannten Zeiträume finden selbstverständlich keine Bauarbeiten statt.

3. Benötigen Sie während der Bauzeit Unterstützung:

Wenn Sie Fragen haben oder aufgrund Ihres Alters oder einer körperlichen Beeinträchtigung Hilfe benötigen, können Sie uns gern kontaktieren:

4. Investitionskosten und Modernisierungsumlage

Für das Bauvorhaben werden wir voraussichtlich Mittel in Höhe von insgesamt Betrag investieren.

Die Kosten für alle Instandhaltungsmaßnahmen werden durch uns, die HOWOGE, übernommen. Wir werden ausschließlich die Kosten für die Modernisierungsmaßnahmen entsprechend den gesetzlichen Regelungen und den Vorgaben des Senats von Berlin auf Ihre Gesamtmiete umlegen.

Gesamtkosten dieser Maßnahme: 4.223.438,73 €
davon Instandsetzungsanteil gesamt: 3.009.033,42 €
davon Modernisierungsanteil gesamt: 1.214.405,31 €

monatliche Modernisierungsumlage absolut vor Kappung: Betrag
monatliche Modernisierungsumlage pro m² vor Kappung: Betrag
Kappungsbetrag pro m²: -Betrag
Monatliche Modernisierungsumlage pro m²: Betrag
Ihre voraussichtliche monatliche Modernisierungsumlage: Betrag

Bitte beachten Sie, dass diese Aufschlüsselung auf der Grundlage kalkulierter Kosten erfolgt. Sobald die Baumaßnahmen sind, können wir Ihnen im Rahmen der Modernisierungsabrechnung mitteilen, welche Kosten tatsächlich entstandenen sind und welche monatliche Umlage sich daraus für Sie ergibt. Zugleich erwarten wir durch die geplanten Maßnahmen eine Reduzierung Ihrer Heizungs- und Warmwasserkosten bei gleichbleibendem Nutzerverhalten.

Aus diesem Grund bitten wir Sie, von Rückfragen zur konkreten Höhe der Umlage bis zur Modernisierungsabrechnung abzusehen.

Rechtliche Informationen rund um die Modernisierungsmaßnahme finden Sie bitte in der Anlage 5.

5. Leistbarkeitsversprechen, Härtefall und Sonderkündigungsrecht:

Mit der Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ sichern wir zu, dass Ihre Miete bezahlbar bleibt. Das bedeutet die Nettokaltmiete darf nicht mehr als 27 % Ihres Haushaltseinkommens betragen, - vorausgesetzt, Sie erfüllen die Bedingungen für einen Wohnberechtigungsschein (WBS) und die Wohnfläche liegt innerhalb der festgelegten Grenzen (Artikel 2 § 3 Absatz 4 WoVG Bln). Wenn Ihre Miete höher ist, können Sie eine Senkung der Miethöhe auf diesen Anteil Ihres Einkommens beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: http://www.howoge.de/leistbarkeitsversprechen oder wenden Sie sich an kundenzentrum@howoge.de.

Wir möchten Sie schon heute darauf hinweisen, dass Sie aufgrund der vorliegenden Modernisierungsankündigung möglicherweise Anspruch auf Wohngeld haben.

Bitte beachten Sie, dass Sie uns gemäß § 555d Abs. 2, 3, 4 BGB alle Gründe, die eine Härte für Sie wegen der Modernisierungsarbeiten darstellen bis zum Ende des Monats, der auf den Zugang dieser Ankündigung folgt, in Textform mitteilen müssen.

Außerdem haben Sie ein besonderes Kündigungsrecht: Sie können den Mietvertrag zum Ende des übernächsten Monats nach Zugang dieser Ankündigung kündigen (§ 555e Abs. 1 BGB). Die Kündigung muss bis zum Ende des Monats erfolgen, der auf den Erhalt der Modernisierungsankündigung folgt.

6. Weitere Informationen für Sie:

Genauere Informationen zu den Maßnahmen sowie zu den rechtlichen Hinweisen erhalten Sie in:

  • Anlage 3: Baumaßnahmenbeschreibung
  • Anlage 4: Kostensplittung und Modernisierungsumlage
  • Anlage 5: rechtliche Hinweise
  • Anlage 6: Grundriss
  • Anlage 7: Generalvollmacht

Mit freundlichen Grüßen

Ihre HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH

Anlage 1:

Name
Anschrift


HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
Postfach 10 03 19
57003 Siegen


Duldungserklärung

Im Ankündigungsschreiben vom 12.03.2026 wurden Beginn, voraussichtliche Dauer, Art und Umfang der Arbeiten sowie die zu erwartenden Zeiträume mitgeteilt.

Die im Schreiben vom 12.03.2026 angekündigten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Haus dulde ich / dulden wir und gewähren einen entsprechenden Zugang zur Wohnung und zum Mieterkeller, insofern dies für die o.g. Maßnahmen erforderlich ist.
Berlin, den


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Unterschrift Name
 

Anlage 2: Mieternummer: Vertrag

Name
Anschrift


HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
Postfach 10 03 19
57003 Siegen


Hinweise und Erklärung zum Datenschutz – Weitergabe von Kontaktdaten

Im Falle von erforderlichen Mängelbeseitigungen, Wartungen, Sanierungen, Renovierungen oder Ähnlichem setzt die HOWOGE in der Regel externe Dienstleister (z. B. Handwerker) ein. In diesem Falle ist eine Terminabsprache zwischen den Mietenden und dem Dienstleister erforderlich. Darüber hinaus ist eine Datenweitergabe an folgenden Adressaten erforderlich: Studio Duktus Buser Architekten PartGmbB.

Hiermit willigt der/die Mietende ein, dass folgende Kommunikationsdaten an externe Dienstleister übermittelt werden dürfen:

☐ Rufnummer / Rufnummer    ________________ /__________________

☐ E-Mail-Adresse                   ____________________________________

Diese Daten werden nur an den externen Dienstleister weitergegeben, damit eine schnelle Terminabsprache erfolgen kann.

Die Einwilligung erfolgt freiwillig. Ich/Wir bin/sind darüber informiert, dass diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann.

Auch wenn der/die Mietende nicht in die oben genannte Datenverarbeitung einwilligt, werden die erforderlichen Maßnahmen ausgeführt. Diese Einwilligung erfolgt freiwillig und kann jederzeit ohne Nennung von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.


___________________________________________________________________
Ort, Datum            Unterschrift der/des Mietenden

Gern verweisen wir auf die Datenschutzhinweise, die Sie jederzeit gesammelt unter https://www.howoge.de/datenschutz.html einsehen können.
Die Datenschutzbeauftragte ist unter datenschutz@howoge.de erreichbar.

 

Anlage 3: Beschreibung der Baumaßnahmen

Heizungsarbeiten, Bauzeit: Zeitraum

Die Heizungsinstallation ist als Zweirohrsystem ausgeführt. Die Dämmung der Sammelleitungen im Kellergeschoss wurde erneuert und befindet sich in ordnungsgemäßem Zustand. Ebenfalls erneuert wurden die Strangabsperrungen, die – mit Ausnahme der in Mieterkellern liegenden Bereiche – frei zugänglich sind.

In den Bädern sind Plattenheizkörper sowie Handtuchheizkörper vorhanden. Die Warmwasserbereitung erfolgt dort mittels elektrischer Warmwasserbereiter.
In den Küchen sind teilweise Plattenheizkörper installiert.


Im Rahmen der energetischen Modernisierung ist die Kompletterneuerung der Heizungssteigleitungen, Anbindeleitungen und Heizkörper vorgesehen. Die neuen Heizkörper werden in größerer Bauausführung gewählt, um den späteren Betrieb mit reduzierten Vorlauftemperaturen sicherzustellen. Die vorhandenen alten Heizungsringe bleiben stillgelegt im Gebäude bestehen.

Die Auslegung der Heizkörper erfolgt auf eine Vorlauftemperatur von 55 °C, um eine zukünftige Wärmeversorgung durch erneuerbare Energien zu ermöglichen. Als Heizkörpertyp ist der Röhrenradiator „Arbonia“ vorgesehen.

Die Steigleitungen werden vollständig gedämmt und anschließend mittels Trockenbauverkleidungen oder Steigstrangprofilen baulich eingefasst. Zusätzlich werden die vorhandenen Brandschottungen ergänzt bzw. erneuert, um den baulichen Brandschutz sicherzustellen. Weiterhin ist der Einbau elektronisch gesteuerter Strangventile zur Optimierung des hydraulischen Abgleichs vorgesehen.

In den Bädern, wo noch nicht erfolgt, sollen Handtuchheizkörper installiert werden. Die Anordnung können Sie aus den Grundriss - Anlage 7 entnehmen.

In Küchen, Wohnräumen und Fluren erfolgt die Erneuerung der Heizungssteigleitungen, Anbinde Leitungen und Heizkörper, ebenfalls in Ausführung für einen späteren Niedertemperaturbetrieb, bei gleichzeitigem Verbleib der alten stillgelegten Heizungsringe.

Mehrwert (Vorher-Nachher-Betrachtung)
Durch die Absenkung der Vor- und Rücklauftemperaturen sowie die Dämmung der Heizungsstränge wird nach der Sanierung eine deutlich höhere Energieeffizienz erreicht. Die optimierten Temperaturen reduzieren die Wärmeverluste im gesamten System, während die verbesserte Dämmung dafür sorgt, dass die erzeugte Wärme wesentlich effektiver im Gebäude ankommt. Dadurch sinkt der Energieverbrauch spürbar – ein klarer Mehrwert in Form niedrigerer Heizkosten und eines nachhaltigeren Anlagenbetriebs.

Maßnahmen, die die Endenergie nachhaltig einsparen, zählen nach § 555b Absatz 1 BGB zu den Modernisierungen.

Die übrigen Kosten werten wir als Instandsetzung.


Elektrik, Bauzeit: Zeitraum

In den Untergeschossen befindet sich jeweils ein Hausanschluss des Energieversorgers mit einer Nenngröße von 250 A. Nach dem Hausanschluss in der Thyssenstraße 6 wird eine Hauptverteilung eingespeist, die die Wohnungssteiger des Hauses sowie allgemeine Hausanlagen wie Aufzüge, Hauslicht, Außenbeleuchtung und möglicherweise auch die Waschanlage versorgt.

In den Gebäuden werden augenscheinlich direkt nach dem Hausanschluss die Wohnungssteiger versorgt. Drehstromzähler für die Wohnungen befinden sich innerhalb der jeweiligen Wohnungen auf Zählertafeln. Zähler für die Gemeinschaftsanlage sowie die Heizung sind im Hausanschlussraum in der Thyssenstraße 6 untergebracht.

Anlagenteile der allgemeinen Bereiche, einschließlich der Hausanschlüsse, Zähleranlagen und allgemeinen Beleuchtungsanlagen, stammen aus der Zeit der Errichtung. Beleuchtungsanlagen in den Treppenhäusern sind durch herkömmliche Tasterschaltungen realisiert. Beleuchtung in den Kellerbereichen sind mit Ausschaltungen realisiert. Die Beleuchtung in den Kellerbereichen und Treppenhäuser ist mit konventionellen Leuchtmitteln (Glühlampen 40W) ausgestattet.

Verteiler der Telekom in sämtlichen Treppenhäusern im Untergeschoss. Breitbandkabelnetz (BK-Netz) wurde offensichtlich von Vodafone Kabeldeutschland aufgebaut.

Leitungsnetz erstreckt sich sternförmig zu separaten Steigepunkten, von wo aus es weiter in die Wohnungen verläuft.

Die Unterverteilungen sind größtenteils im Wohnungsflur hinter der Eingangstür platziert. Der Drehstromzähler für die Wohnungen befinden sich innerhalb der jeweiligen Wohnungen auf den Zählertafeln.

Die Bäder sowie die Küchen haben einen elektrischen Warmwasserbereiter. 


Im Rahmen der vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen werden zunächst die Hausanschlüsse der Gebäude erneuert und die Elektroanlagen in den Allgemeinbereichen vollständig modernisiert. Gleichzeitig erfolgt eine Zentralisierung der Zählerplätze gemäß DIN VDE AR N 4100 in den Kellergeschossen der jeweiligen Aufgänge. In den Kellergeschossen werden die bestehenden Installationen einschließlich Schaltern und Steckdosen komplett ausgetauscht und in Aufputz-Ausführung erneuert.

In den Treppenhäusern wird die Erneuerung Installationen unter Putz erfolgen. Die Installation der Steiger für die Versorgung der Wohnungen erfolgt auf Putz in der Wohnung. Die Bekleidung der Steigetrassen erfolgt mit Trockenbau sowie der Einbau der Unterverteiler und Multimediaverteiler in Trockenbaubekleidung.

Die Treppenhausbeleuchtung wird komplett erneuert. Für die Beleuchtung in den Treppenhäusern sind LED-Anbauleuchten mit integriertem HF-Melder vorgesehen. Die Beleuchtung in den Technikräumen erfolgt durch Feuchtraum-Wannenleuchten in LED-Technik. Alle übrigen Flächen erhalten eine entsprechend zweckmäßige Beleuchtung. Das vorhandene BK-Netz bleibt im Bestand erhalten. Das Leitungsnetz der Telekom [Kupfer] wird erneuert, ebenso die Glasfaser-Gebäudeverkabelung (NE4) Glasfaser-Gebäudeverteiler (Gf-GV) im Hausanschluss- bzw. Elektroraum, d.h. Vorhaltung Platz für die Glasfaser-Abschlusspunkte (Gf-AP). Es erfolgt darüber hinaus die Glasfaser-Teilnehmeranschlussdose (Gf-TA) in den Wohnungen innerhalb des Multimediaverteilers.

In den Wohnungen, die bislang unsaniert sind, erfolgt eine Instandsetzung der Elektroanlagen entsprechend der Mindestausstattung nach DIN 18015-2. Wohnungen, deren bestehende Elektroinstallationen aufgrund messtechnischer Prüfung nicht weiterbetrieben werden dürfen, werden vollständig neu ausgestattet. Bei den Wohnungen, deren Installation die messtechnischen Anforderungen erfüllt, wird die vorhandene Anlage weiter genutzt. Zusätzlich erhalten diese Wohnungen einen separaten Sonderstromkreis für die Waschmaschine. Die Installation im Flur sowie auf dünnen Zimmertrennwänden bis maximal 8 cm erfolgt horizontal im Aufputz-Leitungskanal. In den Bädern wird die Elektroinstallation vollständig unter Putz erneuert. Als neue Unterverteilungen kommen für Einraumwohnungen 4-reihige und für Mehrraumwohnungen 5-reihige Verteilungen mit Stahlblechtür zum Einsatz.

Abschließend werden die Elektroinstallationen in den Bädern und Küchen vollständig erneuert als auch bedarfsgerecht erweitert, um eine sichere und zeitgemäße Nutzung moderner Küchengeräte zu gewährleisten.

Mehrwert (Vorher-Nachher-Betrachtung)
Durch die Erneuerung der veralteten Elektrotechnik wird die gesamte Anlage auf den aktuellen technischen Standard angehoben und damit erheblich sicherer und leistungsfähiger. Während die bisherige Installation aufgrund ihres Alters nur eingeschränkte Sicherheitsfunktionen bot und teilweise nicht mehr den geltenden Normen entsprach, gewährleisten die erneuerten und ergänzten sicherheitsrelevanten Anlagenteile nun einen zuverlässigen Schutz vor elektrischen Gefahren wie Überlastung, Kurzschluss und Fehlströmen. Die Modernisierung führt zudem zu einer stabileren Energieversorgung, ermöglicht den sicheren Betrieb moderner Haushaltsgeräte und reduziert zugleich die Störanfälligkeit der gesamten Anlage. Insgesamt entsteht durch die Aktualisierung ein deutlicher Mehrwert: Die elektrische Infrastruktur wird nicht nur sicherer und effizienter, sondern erhöht auch den Wohnkomfort und die Zukunftsfähigkeit des Gebäudes.

Dies führt zu einer dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse und zählt nach § 555b Absatz 5 BGB zu den Modernisierungen. Wir werden die Kosten abzüglich des Instandsetzungsanteils in die Modernisierungskosten einbeziehen.


Stränge/Sanitäranlagen, Bauzeit: Zeitraum

Die Trinkwasserhausanschlüsse in der Thyssenstraße 8 und 12 versorgen die jeweiligen Gebäudeeingänge und weisen starke Korrosion auf. Verteil- und Steigleitungen bestehen aus verzinktem Stahl aus dem Errichtungszeitraum. Die Gebäude verfügen nur über Kaltwasserversorgung; Warmwasser wird dezentral über elektrische Durchlauferhitzer, teilweise bereits erneuert, erzeugt.

Schmutz- und Regenwasser werden über im Keller liegende Sammelleitungen zu den Hausanschlüssen in den Gebäuden Thyssenstraße 6, 8 und 12 abgeführt. Die Leitungen bestehen überwiegend aus Faserzement, örtlich saniert.

In den Bädern sind Schmutz- und Kaltwasserstränge vorhanden. Küchen besitzen, sofern getrennt vom Bad, teils eigene Leitungsstränge. In den Großteil der Wohnungen sind Einbauküchen vorhanden.


Die baulichen Maßnahmen umfassen die Erneuerung des Abwasseranschlusses sowie den vollständigen Austausch der Trinkwasser-Steig- und Verteilleitungen einschließlich Dämmung und Brandschottungen. In den Sanitärbereichen werden neue Vorwandelemente installiert; die dezentrale Warmwasserbereitung bleibt bestehen, wobei die elektrischen Durchlauferhitzer überprüft und überwiegend erneuert werden. Die Wohnungsinstallation wird nach aktuellen hygienischen Anforderungen erneuert, ergänzt durch automatisch rückspülbare Trinkwasserfilter an den Gebäudeeintritten. Für das Gebäude Thyssenstraße 8 ist eine Anschlussprüfung aufgrund unzureichenden Drucks erforderlich. Zudem erfolgt die vollständige Erneuerung der Fall- und Sammelleitungen für Schmutz- und Regenwasser mit schallgedämmten Rohrsystemen sowie eine Befahrung und gegebenenfalls Sanierung der Grundleitungen. Die Bäder und Küchen werden komplett erneuert und mit neuen Sanitärinstallationen und Entwässerungsleitungen ausgestattet.

Die Kosten dieser Maßnahme werden komplett als Instandsetzung gewertet.


Sanitärobjekte, Bauzeit: Zeitraum

Die Bäder sind mit einem Waschtisch, einer Badewanne oder Dusche sowie einem Stand-WC mit Aufputz-Spülkasten ausgestattet. Im Bestand befinden sich insgesamt vier Duschbäder. In den Küchen ist jeweils ein Anschluss für die Spüle vorhanden.


Da die vorhandenen Sanitärobjekte und Armaturen verschlissen, technisch veraltet und nicht mehr neuzeitlichem Standard entsprechen, werden wir die Bäder werden komplett erneuern.

Unter anderem werden wir ein wandhängendes WC mit einem Unterputzspülkasten mit Spartaste in einem Vorwandelement einbauen.

Nach der Erneuerung profitieren Sie von modernen, funktionalen und optisch hochwertigen Objekten, die Komfort, Hygiene und Design deutlich verbessern. In der Küche werden die bestehenden Sanitärobjekte beibehalten, jedoch erhalten sie neue Anschlüsse. Vorher waren die Leitungen möglicherweise nicht optimal verlegt oder entsprachen nicht den aktuellen Standards. Nach der Anpassung sorgen die neuen Anschlüsse für eine zuverlässige Versorgung und eine sichere, normgerechte Nutzung der vorhandenen Geräte, ohne dass eine komplette Renovierung notwendig ist.

Mehrwert (Vorher-Nachher-Betrachtung)
Der Einbau eines wandhängenden WC-Elementes mit einem Unterputzspülkasten mit Spartaste führt gegenüber der vorhandenen Ausstattung mit einem bodenstehenden WC und einen Aufputz Spülkasten zu einer Verbesserung der Mietsache und zur Einsparung von Wasser. Wir werden die Kosten dafür entsprechend nach § 555b Absatz 1, 5 BGB zu den Modernisierungen werten.

Die übrigen Kosten werten wir als Instandsetzung.


Trockenbau und Fliesen, Bauzeit: Zeitraum

In den Bädern sind die Wände bis zur Türhöhe gefliest, die Oberwandflächen und Decken gespachtelt, mit Raufaser versehen und gestrichen. Die Bodenflächen sind gefliest und mit Bodeneinlauf ausgestattet. In den Küchen sind die Wände im Bereich der Nassstrecke mit Fliesenpaneel versehen, darüber hinaus bestehen die Oberwandflächen aus Spachtel, Raufaser, Anstrich oder anderen Wandbekleidungen. Die Decken sind gespachtelt, mit Raufaser versehen und gestrichen.


Wir werden im Bad die Wandfliesen erneuern (Fliese auf Fliese; 30 x 60 cm; Farbe Weiß matt). Die Wände, die Spritzwasser ausgesetzt sind werden im Bereich der Wanne oder Dusche ca. 2,10 m Hoch gefliest. Im WC und Waschtisch Bereich auf eine Höhe von 1,20 m hoch.

Verbleibende Wandfliesen und restliche Wandflächen werden gespachtelt und gestrichen.

Weiterhin werden wir die Bodenfliesen (Fliese auf Fliese; 30 x 60 cm; Farbe grau oder hellbeige, kann ausgewählt werden) erneuern.

Ein Baubüro wird dafür parat gestellt.

Die Oberwand- und Deckenflächen werden malermäßig instandgesetzt und mit einem weißen Anstrich gespachtelt.

In der Küche werden wir den Installationsschacht mit einer scheuerbeständigen Oberfläche versehen. Die Fliesenpaneelen in den Küchen werden erneuert.

Im Zusammenhang bei der Erneuerung der Elektrostränge und für den Einbau der neuen Unterverteilung wird die Trockenbau-Schachtverkleidung erneuert.

Wir werden die Kosten komplett als Instandsetzung werten.


Türen, Bauzeit: Zeitraum

Die Badtüren bestehen aus Holz, sind ohne Glasausschnitt ausgeführt und verfügen über Lüftungsgitter. Die Küchentüren sind ebenfalls aus Holz gefertigt und weisen keine Glasausschnitte auf.


Im Rahmen der Instandsetzung durch Tischler- und Malerarbeiten werden die Badtüren aus Holz aufgearbeitet, sodass die Funktionalität erhalten bleibt und das Erscheinungsbild verbessert wird. Bei den Küchentüren aus Holz ohne Glasausschnitt werden die Türblätter nach Erfordernis gekürzt, um das Lüftungskonzept umzusetzen; dies gewährleistet eine ausreichende Luftzirkulation, ohne die optische Gestaltung der Türen zu beeinträchtigen.

Wir werden die Kosten dieser Maßnahme als Instandsetzung werten. 


Kellerarbeiten, Bauzeit: Zeitraum

Die Kellerbereiche des Gebäudes weisen derzeit eine Stahlbetondecke mit einem Wärmedurchgangskoeffizienten von U = 1,04 W/(m²K) auf, wodurch der geforderte Mindestwärmeschutz nicht erfüllt ist. Die Außenwände bestehen aus 30 cm starkem Kalksandsteinmauerwerk, die Trennwände zwischen den Kellerräumen aus 11,5 cm Mauerwerk bzw. 24 cm Stahlbeton. Die Trennwände der Mieterkeller sind in Holzlattenbauweise ausgeführt. Die Böden bestehen aus Estrich. Die Kellerbereiche umfassen Fahrradräume und Hobbykeller mit einer Raumhöhe von in der Regel 2,20 m. Insgesamt entspricht der aktuelle Zustand weder energetischen noch modernen baulichen Standards.


Im Rahmen der Baumaßnahme wird die Kellerdecke mit einer 14 cm starken Dämmung der Wärmeleitgruppe 035 gemäß BEG EM nachgerüstet, um den Wärmeschutz zu verbessern und Energieverluste zu reduzieren. Zusätzlich werden neue Räume zur Aufnahme der Zählerzentralisation errichtet, entsprechend den Vorgaben der Elektroplanung. Während der Arbeiten ist mit temporären Einschränkungen in den Kellerbereichen, Baulärm und Staubentwicklung zu rechnen. Nach Abschluss der Maßnahmen profitieren die Bewohner von einer verbesserten energetischen Qualität, normgerechter Versorgungstechnik und einer funktionalen, sicheren Unterbringung der Zähleranlagen.

Mehrwert (Vorher-Nachher-Betrachtung)
Die Kellerbereiche des Gebäudes weisen derzeit eine ungedämmte Stahlbetondecke auf, wodurch der Wärmeschutz unzureichend ist und erhebliche Energieverluste entstehen. Mit der Nachrüstung einer 14 cm starken Dämmung der Wärmeleitgruppe 035 gemäß BEG EM wird der Uw-Wert deutlich verbessert, wodurch der Energieverbrauch merklich reduziert und der Wärmeschutz auf den aktuellen Standard gebracht wird. Zusätzlich entstehen neue Räume zur Aufnahme der Zählerzentralisation nach Vorgaben der Elektroplanung, wodurch die Versorgungstechnik normgerecht und funktional untergebracht ist. Nach Abschluss der Maßnahmen profitieren die Bewohner von energieeffizienten, komfortablen und hygienisch einwandfreien Kellerbereichen.

Maßnahmen, die die Endenergie nachhaltig einsparen, zählen nach § 555b Absatz 1 BGB zu den Modernisierungen.

Die übrigen Kosten werten wir als Instandsetzung.


Fensterarbeiten, Bauzeit: Zeitraum

Die Wohnungen des Altbestands sind überwiegend mit Holz-Verbundfenstern ausgestattet. Loggia- und Terrassenfenster öffnen nach außen, die Badfenster sind mit Ornamentglas versehen. Im Erdgeschoss sind teilweise Rollläden vorhanden. Die Wärmedurchgangskoeffizienten der Fenster liegen bei 2,70 W/(m²K), die der Rollläden bei 3,60 W/(m²K), sodass der geforderte Mindestwärmeschutz nicht erreicht wird. Teilweise wurde bereits ein kleiner Teil von Fenstern im Bestand durch Kunststoff-Isolierglas-Fenster ersetzt, wobei die Bauzeit der Fenster größtenteils unbekannt ist. Die Treppenhäuser sind mit Holzfenstern und Einscheibenverglasung ausgestattet, deren Uw-Wert 5,00 W/(m²K) beträgt, wodurch der Mindestwärmeschutz ebenfalls nicht erfüllt wird. Insgesamt entspricht der Fensterbestand energetisch nicht den aktuellen Anforderungen.


Im Rahmen der Baumaßnahme werden die Fenster in den Wohnungen und Treppenhäusern durch moderne Kunststofffenster gemäß BEG EM mit einem Uw-Wert von ≤ 0,95 W/(m²K) ersetzt. Die Rollladenkästen werden ebenfalls erneuert und erreichen einen Uw-Wert von ≤ 0,70 W/(m²K). Fenstertüren werden künftig nach innen öffnend ausgeführt, um den Wohnkomfort zu erhöhen. Zusätzlich werden Fensterfalzlüfter eingebaut und die vertikalen sowie horizontalen Laibungen mit mineralischen Farben gestrichen, um eine ausreichende Frischluftzufuhr und die Vermeidung von Schimmelbildung sicherzustellen. Während der Bauarbeiten ist mit temporären Nutzungseinschränkungen, Baulärm und Staubentwicklung zu rechnen. Nach Abschluss der Maßnahmen profitieren die Bewohner von deutlich verbessertem Wärmeschutz, gesteigerter Energieeffizienz, hygienisch einwandfreien Innenräumen sowie einem höheren Wohnkomfort.

Die Fensterarbeiten in Ihre Wohnung werden voraussichtlich 3 Tage in Anspruch nehmen. Wann dieser Termin stattfindet, wird rechtzeitig seitens der bauausführenden Firma angekündigt.

Mehrwert (Vorher-Nachher-Betrachtung)
Die Austauschfenster verbessern den Wohnkomfort und senken die Heizkosten. Die Angaben sind auf die meisten Fenstertypen bezogen, und weichen je nach Fenster geringfügig ab.

Maßnahmen, die die Endenergie nachhaltig einsparen, zählen nach § 555b Absatz 1 BGB zu den Modernisierungen.

Die übrigen Kosten werten wir als Instandsetzung.


Aufzugsarbeiten, Bauzeit: Zeitraum

Die Aufzüge befinden sich weitestgehend noch im ursprünglichen Zustand der Errichtung. Aufgrund ihres Alters von über 50 Jahren und der Abnutzung der vorhandenen Komponenten ist ein störungsarmer und zuverlässiger Betrieb nicht mehr gewährleistet. Die Versorgung mit Ersatzteilen ist nicht mehr gesichert, sodass im Falle von Störungen oder Reparaturen mit sehr langen Ausfallzeiten zu rechnen ist. Insgesamt entsprechen die Anlagen nicht mehr den heutigen Anforderungen an Betriebssicherheit und Verfügbarkeit.

Die Aufzüge stammen aus dem Jahr 1972 und verfügen über eine Tragfähigkeit von 300 kg sowie eine Kabinengröße von 1.000 × 810 mm. Der Maschinenraum ist separat angeordnet. Im Laufe der Zeit wurden kleinere Modernisierungen durchgeführt, darunter die Installation eines Notrufgeräts, eines Geschwindigkeitsbegrenzers sowie der Schacht- und Fahrkorbtüren als zweiteilige, seitlich öffnende Schiebetüren mit einer Türbreite von 800 mm.


Die Aufzugsanlage wird komplett erneuert und durch eine moderne Ersatzanlage ohne Maschinenraum ersetzt. Alle Komponenten sind neu, die Kabine vergrößert sich auf 1.000 × 1.000 mm und die Tragfähigkeit wird auf 500 kg erhöht. Ein GEG-Kit sowie ein manueller Brandfalltaster werden integriert. Durch die Blockzarge anstelle der Mauerumfassungszarge wird der begrenzte Platz optimal genutzt. Die Maßnahme verbessert die Betriebssicherheit, erhöht die Beförderungskapazität und gewährleistet eine zuverlässige Nutzung auch unter Berücksichtigung der Brandschutzanforderungen.

Mehrwert (Vorher-Nachher-Betrachtung)
Die bisherigen Aufzüge befanden sich weitestgehend im Originalzustand von 1972, wiesen altersbedingte Abnutzungen auf und waren störanfällig. Ersatzteile sind nicht mehr verfügbar, sodass im Falle von Störungen lange Ausfallzeiten zu erwarten waren, was die Mieterzufriedenheit einschränkte.

Nach der Kompletterneuerung werden die Aufzüge als moderne Ersatzanlagen ohne Maschinenraum installiert. Sie erhalten größere Kabinen mit einer Tragfähigkeit von 500 kg, alle Komponenten sind neu und die Anlagen werden robuster sowie vandalismussicherer. Durch den Einbau des GEG-Kits und die neuen technischen Komponenten wird Energie eingespart, die Wartungskosten sinken, und die Betriebssicherheit steigt deutlich.

In der Gesamtschau verbessert die Modernisierung die Funktionsfähigkeit, die Zuverlässigkeit und die Energieeffizienz der Aufzüge erheblich, was zu einer höheren Mieterzufriedenheit und zu langfristig geringeren Betriebskosten führt.

Dies führt zu einer dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse und zählt nach § 555b Absatz 5 BGB zu den Modernisierungen.

Die übrigen Kosten werten wir als Instandsetzung.


Brandschutz, Bauzeit: Zeitraum

Die vertikalen Rohre, die durch die Decken zwischen den Wohnungen führen, sind unzureichend geschottet. Dies kann zu Geräuschbelästigungen, einer erhöhten Brandausbreitung sowie zu Feuchtigkeitsschäden führen.


Es ist vorgesehen beim neuen Verlegen von Leitungen Brandschottungen zu errichten. Die Schottung von Rohrdurchführungen verbessert sowohl den Schall- als auch den Brandschutz zwischen den Wohnungen.

Wir werden die Kosten dieser Maßnahme als Instandsetzung werten.


Lüftung, Bauzeit: Zeitraum

Im Bestand befinden sich elf innenliegende Badezimmer, welche nicht mehr den Stand der heutigen Technik entsprechen.


Wir werden die Lüftungsanlage in den elf innenliegenden Badezimmern entsprechend der geltenden Richtlinien sanieren.

Mehrwert (Vorher-Nachher-Betrachtung)
Die Maßnahmen verbessert die Luftqualität und schützt vor Feuchtigkeit und Schimmel. Der Betrieb der Lüfter wird leiser und zuverlässiger.

Dies führt zu einer dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse und zählt nach § 555b Absatz 5 BGB zu den Modernisierungen.

Die übrigen Kosten werten wir als Instandsetzung.


sonstiges, Bauzeit: Zeitraum

Im Rahmen der orientierenden Beprobung der Gebäude wurden folgende Befunde erhoben:

asbesthaltig: Floorflexplatten, Abwasserrohre [AZ-Rohre], Fensterkitt Kellerfenster

KMF: Rohrisolierungen (Heizung / Wasser): KMF mit WHO Fasern Ki < 30
bleihaltig: Farben Fenster, Türen, Geländer

schadstofffrei: Rohrdichtung [Wanddurchführung], Fensterkitt Wohnung und Treppenhaus, Fliesenkleber, Dachabdichtung: Bitumen, Putz/ Spachtel, Wandfarbe


Rückbau und Entsorgung: Floorflexplatten in 5 Leerwohnungen, asbesthaltige Floorflexplatten [soweit noch vorhanden] kleinflächig bei Strangsanierung in Küchen [Erneuerung I-Schacht] und Fluren [Einbau ELT-Strang], 
Abwasserrohre [AZ-Rohre] im Rahmen Strangsanierung, Farben Fenster und WE-Türen im Rahmen der Bauteilerneuerung, Berücksichtigung entsprechender Vorschriften bei Bearbeitung/ Instandsetzung Innentüren bei Tischler- und Malerarbeiten.
Schadstoffhaltige Materialien werden entsprechend der behördlichen Vorschriften in kleinen Bereichen mit geringer Eingriffstiefe und Expositionen von Firmen mit entsprechender Zulassung unter größter Sorgfalt fachgerecht demontiert und entsorgt.
Für die Bauzeit in Bädern und Küchen werden Dusch-, Wasch und WC-Container sowie Lagercontainer für Kellerinventar zur Nutzung durch die Mieter aufgestellt.
Zu Beginn der Baumaßnahmen wird ein Sperrmüllcontainer aufgestellt, in den die Mieter Sperrmüll entsprechend entsorgen können.

Schadstoffe werden im Rahmen der Sanierungsarbeiten so weit wie möglich entfernt.

Wir werden die Kosten dieser Maßnahme als Instandsetzung werten.


Anlage 4: Kostensplittung und Modernisierungsumlage

Berechnungsgrundlagen:

Gesamtwohnfläche: 4.760,81 m²
Ihre Wohnfläche: m²
Wohneinheiten: WE

GewerkGesamtkosten inklusive Baunebenkosten in €Instandhaltungskosten in €Modernisierungskosten in €Modernisierungsumlage in €/m²
1. Heizungsarbeiten595.706,23 €481.001,54 €--
2. Elektrik 704.420,20 €294.188,17 €--
3. Stränge/Sanitäranlagen422.675,60 €422.675,60 €--
4. Sanitärobjekte283.671,59 €238.950,14 €--
5. Trockenbau und Fliesen951.527,75 €951.527,75 €--
6. Türen73.837,09 €73.837,09 €--
7. Kellerarbeiten70.078,00 €5.645,00 €--
8. Fensterarbeiten703.641,49 €245.321,63 €--
9. Aufzug293.853,36 €176.530,36 €--
10. Brandschutz50.579,40 €50.579,40 €--
11. Lüftung10.170,24 €5.498,96 €--
12. sonstiges137.114,87 €137.114,87 €--
Summe4.223.438,73 €3.009.033,42 €--

Um die Mietbelastung für Sie möglichst gering zu halten, werden wir auf Basis der geltenden Kooperationsvereinbarung zwischen dem Berliner Senat und den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften die Modernisierungsumlage auf maximal 2,00 €/m² Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren begrenzen. Da die o.g. Modernisierungsumlage höher als die 2,00€/m² ausfällt, wird die Modernisierungsumlage gekappt. Es gilt die Modernisierungsumlage von Seite 2 dieses Schreibens unter Punkt 3 monatlich beträgt diese __ für Ihre Wohnung.

Anlage 6: Rechtliche Hinweise bezüglich der bevorstehenden Modernisierung

Gemäß §§ 555a, 555b, 555d Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind Sie zur Duldung von Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen verpflichtet. Hierzu bitten wir Sie, uns Ihre Duldung der angekündigten Maßnahmen zu erklären. (Anlage 1) sowie Ihre Einwilligung zur Weitergabe von persönlichen Daten (Anlage 2) abzugeben.
Nutzen Sie gerne die zuvor beschriebenen Kontaktwege.

Wie Sie unseren bisherigen Ausführungen entnehmen konnten, zählt ein Teil der durchgeführten Maßnahmen als Modernisierung, da diese zur Verbesserung der Mietsache und zur Einsparung von Heizenergie und Wasser – entsprechend § 555 b Nrn. 1 bis 7 BGB führen. Gemäß §§ 559ff. BGB und den Regelungen im Berliner Wohnraumversorgungsgesetz (WoVG Bln) bzw. der jeweils geltenden Kooperationsvereinbarung zwischen dem Berliner Senat und den städtischen Wohnungsbaugesellschaften sind wir berechtigt, die dabei entstandenen Modernisierungskosten in einem angemessenen Verhältnis auf die einzelnen Wohnungen aufzuteilen.

Nach den gesetzlichen Vorgaben können wir eine Erhöhung der jährlichen Miete um 8% der angefallenen Kosten verlangen, § 559 Abs. 1 BGB. Um die Mietbelastung für Sie möglichst gering zu halten, werden wir auf Basis der geltenden Kooperationsvereinbarung zwischen dem Berliner Senat und den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften die Modernisierungsumlage auf maximal 2,00 €/m² Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren begrenzen. Die genaue Berechnungsgrundlage und die daraus resultierende Mieterhöhung wird zum Zeitpunkt der Abrechnung berücksichtigt.

Da es sich um eine energetische Sanierung handelt, weisen wir Sie höflich darauf hin, dass der Gesetzgeber mit dem § 536 Abs. 1a BGB für eine Dauer von drei Monaten das Recht auf eine Mietminderung ausgeschlossen hat.
 

Anlage 7: Generalvollmacht

Hiermit bevollmächtigt die HOWOGE Roedernallee GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung Ulrich Schiller und Jörg Kotzenbauer

die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH,
vertreten durch die Geschäftsführer
Ulrich Schiller und Jörg Kotzenbauer
Stefan-Heym-Platz 1, 10365 Berlin,

für sie nachfolgend genannte rechtsgestaltende Erklärungen gegenüber den Mietern abzugeben und Vereinbarungen mit den Mietern zu schließen:

  • Modernisierungs- und Instandsetzungsankündigungen
  • Mieterhöhungserklärungen gemäß den §§ 558 ff BGB
  • Modernisierungsvereinbarungen, sonstige Nachträge bzw. Vereinbarungen zur Erhöhung der Nettokaltmiete
  • Betriebs- und Heizkostenabrechnungen
  • Abmahnungen, Ermahnungen
  • Kündigungen
  • Nachträge bzw. Vereinbarungen über die Veränderung der Mietsache Vereinbarungen über den Kauf von Einrichtungsgegenständen
  • Fristsetzungen

Die Vollmacht gilt bis auf Widerruf und schließt das Recht ein, Untervollmacht zu erteilen.

HOWOGE Roedernallee GmbH

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