Hausordnung

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Ein respektvolles und tolerantes Miteinander ist wesentlich für ein friedliches Zusammenleben aller Mieter. Die HOWOGE duldet in ihren Häusern weder Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, Name, Religion, Sprache oder Lebensweise noch Mobbing, Bedrohung oder Belästigung. Es gelten folgende Bestimmungen:

Störende Geräusche, Türenwerfen, lärmendes Treppenlaufen und solche Tätigkeiten, die eine Erschütterung des Hauses hervorrufen oder die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, sind zu unterlassen.

Von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr, von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ganztägig sind allgemeine Ruhezeiten.


Die Unterstellung von Fahrrädern, Mopeds und Motorrädern ist nicht statthaft, Fahrräder sind über die Treppe und Flure zu tragen, nicht zu fahren.

Kinderwagen, Krankenfahrstühle und Rollatoren sind grundsätzlich in entsprechend vorgesehene Gemeinschaftsräume unterzustellen. Soweit gewidmete Gemeinschaftsräume nicht vorhanden sind, sind Kinderwagen, Krankenfahrstühle und Rollatoren im Eingangsbereich des Hauses so aufzustellen, dass dessen Zweckbestimmung nicht unangemessen eingeschränkt wird. Der Mieter ist jedoch für eventuell entstehende Personen- oder Sachschäden haftbar, bei ihm liegt auch das Risiko, welches sich aus dem Abstellen ergibt.

Aus Gründen des Brandschutzes dürfen Fluchtwege nicht verstellt werden, ein Abstellen von Kinderwagen, Krankenfahrstühlen und Rollatoren auf Treppenabsätzen ist nicht gestattet.

Fußmatten sind nicht auf den Flur, sondern hinter die Wohnungstür zu legen.


Ausreichendes Lüften und richtiges Heizen - im Winter ist beides zusammen besonders wichtig - sind Voraussetzungen für ein angenehmes Raumklima. Richtiges Lüften, d.h. mehrmals täglich das Fenster für eine kurze Zeit - zehn bis fünfzehn Minuten - weit öffnen, verhindert ein übermäßiges Ansteigen der Luftfeuchtigkeit und damit die Bildung von Schimmelpilzen an den Außenwänden. Beachten Sie bitte die Hinweise für richtiges Heizen und Lüften auf unserer Homepage.

Decken, Teppiche u. ä. dürfen nicht aus dem Fenster ausgeschüttelt werden. Betten sind zum Lüften innen vor dem Fenster auszulegen. Sie dürfen nicht aus dem Fenster hinausgehängt werden.


Kleintiere als Haustiere sind artgerecht und in einer Weise zu halten, dass von ihnen keine Belästigungen ausgehen. Mitbewohner dürfen durch die Tierhaltung nicht gestört werden.

Verunreinigungen und Verschmutzungen, die die Tiere verursachen, sind von ihren Eigentümern umgehend zu beseitigen und zu entsorgen. Das Füttern von freilebenden Tieren ist aus hygienischen Gründen untersagt, da durch Futterreste Ratten und Ungeziefer angezogen werden.


Die Installation von Wasch- und Geschirrspülmaschinen darf nur von einem Fachmann durchgeführt werden. Dabei ist immer ein Aquastop zu montieren. Einbaugeräte sind ebenfalls von einem Fachmann elektroseitig installieren zu lassen. Die Bedienungsvorschriften sind genau zu beachten.

In den Küchen ist die Installation von Umlufthauben, jedoch nicht von Abzugshauben, gestattet. Es ist verboten, diese an die Lüftungssysteme anzuschließen.


Loggien und Balkone, Wintergärten sowie der vorhandene Vollwärmeschutz der Fassade dürfen weder angebohrt noch beklebt werden. Fenster dürfen nicht angebohrt werden. Es dürfen keine Veränderungen an der Farbgestaltung durch Streichen oder Tapezieren vorgenommen werden. Die Montage von Blumenkästen ist an verglasten Loggien nicht möglich. Das Anbringen von Lamellen, Rollos bzw. anderer Vorhänge und das Bekleben der Loggiaverglasungen sind nicht gestattet. Gardinen dürfen nur an der in der Verglasungskonstruktion bereits integrierten Vorrichtung (Gardinenleiste) befestigt werden. Das äußere optische Erscheinungsbild der rahmenlosen Verglasung darf nicht verändert werden.

Das Grillen mit Elektrogrills ist grundsätzlich im üblichen Umfang möglich, wobei jedoch die Interessen der Mitmieter zu berücksichtigen sind. Aus brandschutztechnischen Gründen ist es nicht gestattet, Gas- oder Kohlegrills zu verwenden.


Alle Schlüssel sind bei einem Auszug an den Vermieter zurückzugeben. Es dürfen ohne schriftliche Erlaubnis keine weiteren Schlüssel nachgefertigt werden. Sofern der Vermieter bei Auszug nicht sämtliche Schlüssel zurückerhält, behält er sich das Recht vor, alle mit diesen Schlüsseln zu öffnenden Schlösser auf Kosten des ausziehenden Mieters auszutauschen.

Haus- und Kellertüren sind ständig geschlossen zu halten.


Die Aufzugsbestimmungen sind einzuhalten. Aufzüge sind ordnungsgemäß zu benutzen und nicht zu überladen. Ist der Aufzug für den Transport von Möbeln geeignet, so hat der Mieter vor dem geplanten Transport den Hausmeister zu informieren.


Müll, Asche, Lumpen, Katzenstreu, Damenhygieneartikel, Farb- und Essenreste usw. gehören nicht in den Ausguss oder in die Toilette. Die Abflüsse sind regelmäßig zu säubern, um Verstopfungen vorzubeugen. Die Verursacher von Verstopfungen sind in den meisten Fällen nachträglich zu ermitteln und werden mit den Kosten für die Beseitigung dieser Verstopfungen und deren Folgen belastet.


Anfallender Müll gehört in die dafür vorgesehenen Müllbehälter. Sofern die entsprechenden Tonnen aufgestellt sind, ist der Müll zu sortieren und recycelgerecht zu entsorgen. Die Trennung von Müll reduziert die Betriebskosten, da die Entsorgung von sortiertem Müll preiswerter als die Entsorgung von nicht sortiertem Müll ist. Müllplätze sind sauber zu halten, um zu verhindern, dass sich Ratten und Ungeziefer ansiedeln.

Das Abstellen von Sperrmüll auf den Müllplätzen, in den Kellergängen oder anderen Stellen des Grundstücks ist nicht gestattet. Müllabwurfanlagen dürfen zwischen 20.00 Uhr und 07.00 Uhr nicht benutzt werden. Der Müll ist in geschlossenen Tüten in die Abwurfanlage zu geben. Glühende Gegenstände (Zigarettenkippen u. ä.) dürfen aus Gründen des Brandschutzes nicht in die Müllabwurfanlagen eingeworfen werden.


Grünanlagen sind keine Fußballplätze, Gehwege keine Fahrstraßen für Fahrräder, Mopeds, Motorräder und Autos. Kinder bis zu zehn Jahren dürfen jedoch mit ihren Rädern auf den Gehwegen spielen.

Die Ruhezeiten sind auch auf Spiel- und Bolzplätzen einzuhalten.


Auf Böden, in Kellern und in Treppenhäusern ist Rauchen oder das Mitführen von offenem Licht (Kerzen, Öllämpchen u. a.) verboten. In den Abstellräumen außerhalb der Wohnungen dürfen keine leicht entzündbaren und feuergefährlichen Stoffe gelagert werden.

Bei starkem Frost besteht die Gefahr, dass Wasserleitungen einfrieren und als Folge Rohrbrüche entstehen. Alle Räume, in denen sich Wasserleitungen befinden, sind ausreichend zu erwärmen.

Der Mieter erkennt die Hausordnung als für ihn verbindlich an. Ein Verstoß gegen die Hausordnung ist ein vertragswidriger Gebrauch des Mietgegenstandes.

Bei schwerwiegenden Fällen kann der Vermieter nach erfolgloser Abmahnung das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Für alle Schäden, die dem Vermieter durch Verletzung oder Nichtbeachtung der Hausordnung und durch Nichterfüllung der Meldepflichten entstehen, ist der Mieter ersatzpflichtig. Änderungen und Ergänzungen der Hausordnung darf der Vermieter vornehmen.


Bei Abwesenheit, die einen Zeitraum von ca. 14 Tagen überschreitet, kann es aufgrund des fehlenden Wasseraustausches in den Wasserleitungen zu einer Ablagerung kommen. Wir würden Ihnen deshalb empfehlen, nach Ihrer Rückkehr zum Durchspülen der Leitungen die Wasserhähne kurz zu betätigen.


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