Nicht nur Geringverdiener:innen, sondern auch Menschen mit mittlerem Einkommen können eine HOWOGE-Wohnung mit sozialverträglicher Miete beziehen. Dafür braucht es nicht unbedingt einen amtlichen Wohnberechtigungsschein, kurz WBS – der Anspruch darauf reicht manchmal schon. Gehören Sie dazu? Machen Sie den Check!
WBS
„Wir haben Wohnungen für alle“
Wohnungen mit zwingend amtlichem WBS
- für diese Wohnungen ist ein amtlicher WBS zwingend erforderlich, da sie vom Land Berlin gefördert werden
- sie sind für Haushalte mit geringem bis mittlerem Einkommen geeignet
- in unseren Wohnungsangeboten finden Sie die Beschreibung „WBS erforderlich“ mit dem Zusatz „amtlicher WBS“
Wo kann ich einen Wohnberechtigungsschein beantragen?
Wohnungen mit Einkommensprüfung oder amtlichem WBS
- für die Anmietung dieser Wohnungen ist ein amtlicher WBS ist nicht zwingend erforderlich
- sie sind ebenfalls für Haushalte mit geringem bis mittlerem Einkommen geeignet - In den Wohnungsanzeigen finden Sie die Beschreibung „WBS erforderlich“ mit dem Zusatz „amtlicher WBS“ oder „Einkommensprüfung/EK-Prüfung 100 bis 140“ bzw. „Einkommensprüfung/EK-Prüfung 141 bis 220“.
Wo kann ich eine Einkommensprüfung durchführen?
Wohnungen ohne WBS-Bindung oder Einkommensprüfung
- Für die Anmietung dieser Wohnungen wird kein WBS benötigt
- Sie eignen sich für Haushalte mit mittlerem bis hohem Einkommen
- Sie erkennen sie in unseren den Wohnungsanzeigen an der Beschreibung „ohne WBS“.
Bewerben Sie sich nur auf die für Sie passenden Wohnungen.
6,50 bis 9,00 Euro
pro Quadratmeter Einstiegsmiete zahlen WBS-Berechtigte für eine geförderte Wohnung.
63 % der HOWOGE- Bestandswohnungen
werden an Mieter:innen vergeben, die einen amtlichen WBS vorlegen oder ihr Einkommen innerhalb der WBS-Grenzen nachweisen können.
Min. 50 % der HOWOGE Neubauwohnungen
gehen an Haushalte mit amtlichem WBS.
Machen Sie den Check!
Es gibt aktuell fünf verschiedene WBS-Arten, die je nach Abhängigkeit der individuellen Einkommenssituation erteilt werden. Schauen Sie auch in den Wohnungsinseraten genau hin: Dort wird in der Regel eine Kennzahl 100, 140, 160, 180, 220 oder eine Spanne Einkommensprüfung 100 bis 140 oder Einkommensprüfung 141 bis 220 angegeben. Sie definiert, welchen WBS Sie für eine Bewerbung brauchen - bzw. an welchen Einkommensgrenzen Sie sich orientieren müssen. Nachfolgend, können Sie Ihren WBS-Anspruch ermitteln.
Bitte wählen Sie. Wie viele Personen leben in Ihrem Haushalt?
Ein-Personen-Haushalt
Zwei-Personen-Haushalt
plus jede weitere Person
Ein-Personen-Haushalt
Zwei-Personen-Haushalt
plus jede weitere Person
Schritt für Schritt zur bezahlbaren Wohnung
Persönliche Einkommenssituation überprüfen
mit dem WBS-Rechner des Landes Berlin
Kopien anfertigen
Einkommensnachweis(e), Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, Geburtsurkunde, Meldenachweis, Immatrikulationsbescheinigung, Aufenthaltstitel
Kopierte Unterlagen von der HOWOGE prüfen lassen
Schicken Sie sie während des Vermietungsprozesses an die HOWOGE.
Mehr Informationen rund um den WBS sowie Beantragungsmöglichkeiten finden Sie
auf den Seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
Sie sind auf der Suche nach einer geförderten Wohnung?
Hier finden Sie unser Wohnungsangebot.
Ein WBS (Wohnberechtigungsschein) ermöglicht Ihnen, eine Wohnung mit erschwinglicher Miete zu beziehen. Diese Wohnungen werden sozial gefördert und können von Personen mit geringem bis mittlerem Einkommen in Anspruch genommen werden. Hier können Sie den Check, ob Sie die Anforderungen auf eine Sozialwohnung erfüllen.
Ob Sie Anspruch auf einen WBS haben, können Sie mit Hilfe des WBS-Rechners des Landes Berlin herausfinden.
In der Regel gilt ein WBS ein Jahr lang ab dem Tag der Ausstellung. Wenn Sie in dieser Zeit eine geförderte Wohnung anmieten, gilt er für die Dauer des Mietverhältnisses.
Ihren WBS beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Wohnungsamt. Mehr Informationen rund um den WBS sowie Beantragungsmöglichkeiten finden Sie unter: Berliner Mietratgeber / Land Berlin.