Machen Sie den Check!

Alle Infos zum Wohnberechtigungs­schein (WBS)

Nicht nur Geringverdiener:innen, sondern auch Menschen mit mittlerem Einkommen können eine HOWOGE-Wohnung mit sozialverträglicher Miete beziehen. Dafür braucht es nicht einmal unbedingt einen amtlichen Wohnberechtigungsschein, kurz WBS – der Anspruch darauf reicht manchmal schon. Gehören Sie dazu? Machen Sie den Check!

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6,50 bis 9,00 Euro

pro Quadratmeter Einstiegsmiete zahlen WBS-Berechtigte für eine geförderte Wohnung.

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63 % der HOWOGE- Bestandswohnungen

werden an Mieter:innen vergeben, die einen WBS vorlegen oder ihr Einkommen innerhalb der WBS-Grenzen nachweisen können.

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Min. 50 % der HOWOGE Neubauwohnungen

gehen an Haushalte mit WBS.

WBS-Anspruch prüfen

Es gibt aktuell fünf verschiedene WBS-Arten, die je nach Abhängigkeit der individuellen Einkommenssituation erteilt werden. Schauen Sie auch in den Wohnungsinseraten genau hin: Dort wird in der Regel eine Kennzahl 100, 140, 160, 180 oder 220 angegeben. Sie definiert, welchen WBS Sie für eine Bewerbung brauchen - bzw. an welchen Einkommensgrenzen Sie sich orientieren müssen. Nachfolgend, können Sie Ihren WBS ermitteln.
 

Bitte wählen Sie. Wieviele Personen leben in Ihrem Haushalt?

Ein-Personen-Haushalt
Zwei-Personen-Haushalt
Drei-Personen-Haushalt

Ein-Personen-Haushalt

WBS 100
max. 12.000 Euro Netto-Einkommen pro Jahr
WBS 140
max. 16.800 Euro Netto-Einkommen pro Jahr
WBS 160
max. 19.200 Euro Netto-Einkommen pro Jahr
WBS 180
max. 21.600 Euro Netto-Einkommen pro Jahr
WBS 220
max. 26.400 Euro Netto-Einkommen pro Jahr

Zwei-Personen-Haushalt

Mit jedem Kind steigt die Obergrenze:
WBS 100
max. 18.000 Euro Netto-Einkommen pro Jahr
+ 500 Euro
WBS 140
max. 25.200 Euro Netto-Einkommen pro Jahr
+ 700 Euro
WBS 160
max. 28.800 Euro Netto-Einkommen pro Jahr
+ 800 Euro
WBS 180
max. 32.400 Euro Netto-Einkommen pro Jahr
+ 900 Euro
WBS 220
max. 39.600 Euro Netto-Einkommen pro Jahr
+ 1.100 Euro

Drei-Personen-Haushalt

Mit jedem Kind steigt die Obergrenze:
WBS 100
max. 22.100 Euro Netto-Einkommen pro Jahr
+ 500 Euro
WBS 140
max. 30.940 Euro Netto-Einkommen pro Jahr
+ 700 Euro
WBS 160
max. 35.360 Euro Netto-Einkommen pro Jahr
+ 800 Euro
WBS 180
max. 39.780 Euro Netto-Einkommen pro Jahr
+ 900 Euro
WBS 220
max. 48.620 Euro Netto-Einkommen pro Jahr
+ 1.100 Euro

Ein-Personen-Haushalt

WBS 100
max. 12.000 Euro Netto-Einkommen pro Jahr
WBS 140
max. 16.800 Euro Netto-Einkommen pro Jahr
WBS 160
max. 19.200 Euro Netto-Einkommen pro Jahr
WBS 180
max. 21.600 Euro Netto-Einkommen pro Jahr
WBS 220
max. 26.400 Euro Netto-Einkommen pro Jahr

Zwei-Personen-Haushalt

WBS 100
max. 18.000 Euro Netto-Einkommen pro Jahr
WBS 140
max. 25.200 Euro Netto-Einkommen pro Jahr
WBS 160
max. 28.800 Euro Netto-Einkommen pro Jahr
WBS 180
max. 32.400 Euro Netto-Einkommen pro Jahr
WBS 220
max. 39.600 Euro Netto-Einkommen pro Jahr
Mit jedem Kind steigt die Obergrenze:
WBS 100
+ 500 Euro
WBS 140
+ 700 Euro
WBS 160
+ 800 Euro
WBS 180
+ 900 Euro
WBS 220
+ 1.100 Euro

Drei-Personen-Haushalt

WBS 100
max. 22.100 Euro Netto-Einkommen pro Jahr
WBS 140
max. 30.940 Euro Netto-Einkommen pro Jahr
WBS 160
max. 35.360 Euro Netto-Einkommen pro Jahr
WBS 180
max. 39.780 Euro Netto-Einkommen pro Jahr
WBS 220
max. 48.620 Euro Netto-Einkommen pro Jahr
Mit jedem Kind steigt die Obergrenze:
WBS 100
+ 500 Euro
WBS 140
+ 700 Euro
WBS 160
+ 800 Euro
WBS 180
+ 900 Euro
WBS 220
+ 1.100 Euro

Schritt für Schritt zur bezahlbaren Wohnung

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Persönliche Einkommenssituation überprüfen

mit dem WBS-Rechner des Landes Berlin

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Kopien anfertigen

Einkommensnachweis(e), Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, Geburtsurkunde, Meldenachweis, Immatrikulationsbescheinigung, Aufenthaltstitel

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Kopierte Unterlagen von der HOWOGE prüfen lassen

Schicken Sie sie während des Vermietungsprozesses an die HOWOGE.

Mehr Informationen rund um den WBS sowie Beantragungsmöglichkeiten finden Sie
auf den Seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

Ein WBS (Wohnberechtigungsschein) ermöglicht Ihnen, eine Wohnung mit erschwinglicher Miete zu beziehen. Diese Wohnungen werden sozial gefördert und können von Personen mit geringem bis mittlerem Einkommen in Anspruch genommen werden. Hier können Sie den Check, ob Sie die Anforderungen auf eine Sozialwohnung erfüllen.

Hat das Ihre Frage beantwortet? Ja

Ob Sie Anspruch auf einen WBS haben, können Sie mit Hilfe des WBS-Rechners des Landes Berlin herausfinden.

Hat das Ihre Frage beantwortet? Ja

In der Regel gilt ein WBS ein Jahr lang ab dem Tag der Ausstellung. Wenn Sie in dieser Zeit eine geförderte Wohnung anmieten, gilt er für die Dauer des Mietverhältnisses.

Hat das Ihre Frage beantwortet? Ja

Ihren WBS beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Wohnungsamt. Mehr Informationen rund um den WBS sowie Beantragungsmöglichkeiten finden Sie unter: Berliner Mietratgeber / Land Berlin.

Hat das Ihre Frage beantwortet? Ja