Machen Sie den Check!

Finden Sie Ihr neues Zuhause – passend zu Ihrem WBS-Anspruch.

Nicht nur Geringverdiener:innen, sondern auch Menschen mit mittlerem Einkommen können eine HOWOGE-Wohnung mit sozialverträglicher Miete beziehen. Dafür braucht es nicht unbedingt einen amtlichen Wohnberechtigungsschein, kurz WBS – der Anspruch darauf reicht manchmal schon. Gehören Sie dazu? Machen Sie den Check!

„Wir haben Wohnungen für alle“

Wohnungen mit zwingend amtlichem WBS

  • für diese Wohnungen ist ein amtlicher WBS zwingend erforderlich, da sie vom Land Berlin gefördert werden
  • sie sind für Haushalte mit geringem bis mittlerem Einkommen geeignet
  • in unseren Wohnungsangeboten finden Sie die Beschreibung „WBS erforderlich“ mit dem Zusatz „amtlicher WBS“

Wo kann ich einen Wohnberechtigungsschein beantragen?

Wohnungen mit Einkommensprüfung oder amtlichem WBS

  • für die Anmietung dieser Wohnungen ist ein amtlicher WBS ist nicht zwingend erforderlich
  • sie sind ebenfalls für Haushalte mit geringem bis mittlerem Einkommen geeignet - In den Wohnungsanzeigen finden Sie die Beschreibung „WBS erforderlich“ mit dem Zusatz „amtlicher WBS“ oder „Einkommensprüfung/EK-Prüfung 100 bis 140“ bzw. „Einkommensprüfung/EK-Prüfung 141 bis 220“.

Wo kann ich eine Einkommensprüfung durchführen?

Wohnungen ohne WBS-Bindung oder Einkommensprüfung

  • Für die Anmietung dieser Wohnungen wird kein WBS benötigt
  • Sie eignen sich für Haushalte mit mittlerem bis hohem Einkommen
  • Sie erkennen sie in unseren den Wohnungsanzeigen an der Beschreibung „ohne WBS“.

Bewerben Sie sich nur auf die für Sie passenden Wohnungen.

6,50 bis 9,00 Euro

pro Quadratmeter Einstiegsmiete zahlen WBS-Berechtigte für eine geförderte Wohnung.

63 % der HOWOGE- Bestandswohnungen

werden an Mieter:innen vergeben, die einen amtlichen WBS vorlegen oder ihr Einkommen innerhalb der WBS-Grenzen nachweisen können.

Min. 50 % der HOWOGE Neubauwohnungen

gehen an Haushalte mit amtlichem WBS.

Machen Sie den Check!

Es gibt aktuell fünf verschiedene WBS-Arten, die je nach Abhängigkeit der individuellen Einkommenssituation erteilt werden. Schauen Sie auch in den Wohnungsinseraten genau hin: Dort wird in der Regel eine Kennzahl 100, 140, 160, 180, 220 oder eine Spanne  Einkommensprüfung 100 bis 140 oder Einkommensprüfung 141 bis 220 angegeben. Sie definiert, welchen WBS Sie für eine Bewerbung brauchen - bzw. an welchen Einkommensgrenzen Sie sich orientieren müssen. Nachfolgend, können Sie Ihren WBS-Anspruch ermitteln.
 

Bitte wählen Sie. Wie viele Personen leben in Ihrem Haushalt?

Ein-Personen-Haushalt
Zwei-Personen-Haushalt
plus jede weitere Person

Ein-Personen-Haushalt

WBS 100
max. 1.000 Euro monatliches Netto-Einkommen
WBS 140
max. 1.400 Euro monatliches Netto-Einkommen
WBS 160
max. 1.600 Euro monatliches Netto-Einkommen
WBS 180
max. 1.800 Euro monatliches Netto-Einkommen
WBS 220
max. 2.200 Euro monatliches Netto-Einkommen

Zwei-Personen-Haushalt

Mit jedem Kind steigt die Obergrenze:
WBS 100
max. 1.500 Euro monatliches Netto-Einkommen
+ ca. 40 Euro
WBS 140
max. 2.100 Euro monatliches Netto-Einkommen
+ ca. 60 Euro
WBS 160
max. 2.400 Euro monatliches Netto-Einkommen
+ ca. 70 Euro
WBS 180
max.  2.700 Euro monatliches Netto-Einkommen
+ ca. 75 Euro
WBS 220
max. 3.300 Euro monatliches Netto-Einkommen
+ ca. 90 Euro

plus jede weitere Person

Mit jedem Kind steigt die Obergrenze:
WBS 100
+ ca. 340 Euro monatliches Netto-Einkommen
+ ca. 40 Euro
WBS 140
+ ca. 480 Euro monatliches Netto-Einkommen
+ ca. 60 Euro
WBS 160
+ ca. 545 Euro  monatliches Netto-Einkommen
+ ca. 70 Euro
WBS 180
+ ca. 615 Euro  monatliches Netto-Einkommen
+ ca. 75 Euro
WBS 220
+ ca. 750 Euro  monatliches Netto-Einkommen
+ ca. 90 Euro

Ein-Personen-Haushalt

WBS 100
max. 1.000 Euro monatliches Netto-Einkommen
WBS 140
max. 1.400 Euro monatliches Netto-Einkommen
WBS 160
max. 1.600 Euro monatliches Netto-Einkommen
WBS 180
max. 1.800 Euro monatliches Netto-Einkommen
WBS 220
max. 2.200 Euro monatliches Netto-Einkommen

Zwei-Personen-Haushalt

WBS 100
max. 1.500 Euro monatliches Netto-Einkommen
WBS 140
max. 2.100 Euro monatliches Netto-Einkommen
WBS 160
max. 2.400 Euro monatliches Netto-Einkommen
WBS 180
max.  2.700 Euro monatliches Netto-Einkommen
WBS 220
max. 3.300 Euro monatliches Netto-Einkommen
Mit jedem Kind steigt die Obergrenze:
WBS 100
+ ca. 40 Euro
WBS 140
+ ca. 60 Euro
WBS 160
+ ca. 70 Euro
WBS 180
+ ca. 75 Euro
WBS 220
+ ca. 90 Euro

plus jede weitere Person

WBS 100
+ ca. 340 Euro monatliches Netto-Einkommen
WBS 140
+ ca. 480 Euro monatliches Netto-Einkommen
WBS 160
+ ca. 545 Euro  monatliches Netto-Einkommen
WBS 180
+ ca. 615 Euro  monatliches Netto-Einkommen
WBS 220
+ ca. 750 Euro  monatliches Netto-Einkommen
Mit jedem Kind steigt die Obergrenze:
WBS 100
+ ca. 40 Euro
WBS 140
+ ca. 60 Euro
WBS 160
+ ca. 70 Euro
WBS 180
+ ca. 75 Euro
WBS 220
+ ca. 90 Euro

Schritt für Schritt zur bezahlbaren Wohnung

Persönliche Einkommenssituation überprüfen

mit dem WBS-Rechner des Landes Berlin

Kopien anfertigen

Einkommensnachweis(e), Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, Geburtsurkunde, Meldenachweis, Immatrikulationsbescheinigung, Aufenthaltstitel

Kopierte Unterlagen von der HOWOGE prüfen lassen

Schicken Sie sie während des Vermietungsprozesses an die HOWOGE.

Mehr Informationen rund um den WBS sowie Beantragungsmöglichkeiten finden Sie
auf den Seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

Ein WBS (Wohnberechtigungsschein) ermöglicht Ihnen, eine Wohnung mit erschwinglicher Miete zu beziehen. Diese Wohnungen werden sozial gefördert und können von Personen mit geringem bis mittlerem Einkommen in Anspruch genommen werden. Hier können Sie den Check, ob Sie die Anforderungen auf eine Sozialwohnung erfüllen.

Hat das Ihre Frage beantwortet? Ja

Ob Sie Anspruch auf einen WBS haben, können Sie mit Hilfe des WBS-Rechners des Landes Berlin herausfinden.

Hat das Ihre Frage beantwortet? Ja

In der Regel gilt ein WBS ein Jahr lang ab dem Tag der Ausstellung. Wenn Sie in dieser Zeit eine geförderte Wohnung anmieten, gilt er für die Dauer des Mietverhältnisses.

Hat das Ihre Frage beantwortet? Ja

Ihren WBS beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Wohnungsamt. Mehr Informationen rund um den WBS sowie Beantragungsmöglichkeiten finden Sie unter: Berliner Mietratgeber / Land Berlin.

Hat das Ihre Frage beantwortet? Ja
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