Nicht nur Geringverdiener:innen, sondern auch Menschen mit mittlerem Einkommen können eine HOWOGE-Wohnung mit sozialverträglicher Miete beziehen. Dafür braucht es nicht einmal unbedingt einen amtlichen Wohnberechtigungsschein, kurz WBS – der Anspruch darauf reicht manchmal schon. Gehören Sie dazu? Machen Sie den Check!
WBS
6,50 bis 9,00 Euro
pro Quadratmeter Einstiegsmiete zahlen WBS-Berechtigte für eine geförderte Wohnung.
63 % der HOWOGE- Bestandswohnungen
werden an Mieter:innen vergeben, die einen WBS vorlegen oder ihr Einkommen innerhalb der WBS-Grenzen nachweisen können.
Min. 50 % der HOWOGE Neubauwohnungen
gehen an Haushalte mit WBS.
WBS-Anspruch prüfen
Es gibt aktuell fünf verschiedene WBS-Arten, die je nach Abhängigkeit der individuellen Einkommenssituation erteilt werden. Schauen Sie auch in den Wohnungsinseraten genau hin: Dort wird in der Regel eine Kennzahl 100, 140, 160, 180 oder 220 angegeben. Sie definiert, welchen WBS Sie für eine Bewerbung brauchen - bzw. an welchen Einkommensgrenzen Sie sich orientieren müssen. Nachfolgend, können Sie Ihren WBS ermitteln.
Bitte wählen Sie. Wieviele Personen leben in Ihrem Haushalt?
Ein-Personen-Haushalt
Zwei-Personen-Haushalt
Drei-Personen-Haushalt
Ein-Personen-Haushalt
Zwei-Personen-Haushalt
Drei-Personen-Haushalt
Schritt für Schritt zur bezahlbaren Wohnung

Persönliche Einkommenssituation überprüfen
mit dem WBS-Rechner des Landes Berlin

Kopien anfertigen
Einkommensnachweis(e), Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, Geburtsurkunde, Meldenachweis, Immatrikulationsbescheinigung, Aufenthaltstitel

Kopierte Unterlagen von der HOWOGE prüfen lassen
Schicken Sie sie während des Vermietungsprozesses an die HOWOGE.
Mehr Informationen rund um den WBS sowie Beantragungsmöglichkeiten finden Sie
auf den Seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
Sie sind auf der Suche nach einer geförderten Wohnung?
Hier finden sie alle HOWOGE-Wohnungen, die einen WBS benötigten.
Ein WBS (Wohnberechtigungsschein) ermöglicht Ihnen, eine Wohnung mit erschwinglicher Miete zu beziehen. Diese Wohnungen werden sozial gefördert und können von Personen mit geringem bis mittlerem Einkommen in Anspruch genommen werden. Hier können Sie den Check, ob Sie die Anforderungen auf eine Sozialwohnung erfüllen.
Ob Sie Anspruch auf einen WBS haben, können Sie mit Hilfe des WBS-Rechners des Landes Berlin herausfinden.
In der Regel gilt ein WBS ein Jahr lang ab dem Tag der Ausstellung. Wenn Sie in dieser Zeit eine geförderte Wohnung anmieten, gilt er für die Dauer des Mietverhältnisses.
Ihren WBS beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Wohnungsamt. Mehr Informationen rund um den WBS sowie Beantragungsmöglichkeiten finden Sie unter: Berliner Mietratgeber / Land Berlin.