Alle eingereichten Wohnungsanfragen werden nach objektiven Kriterien ausgewertet. Unsere Mitarbeiter:innen haben persönlich keinen Einfluss darauf, ob Sie eine Wohnung bei der HOWOGE anmieten können oder nicht.
Jegliches Anbieten von Geld oder Geschenken verstehen wir als Bestechungsversuch. Wer einen solchen unternimmt, wird für ein Jahr von der Wohnungsvermietung ausgeschlossen.