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Modernisierungen in der Wildenowstraße 20: Wir gestalten Wohnraum mit Zukunft

Bei dem folgenden Anschreiben handelt es sich um ein Beispiel der an Sie verschickten Modernisierungsankündigung. Die individuell angepassten Daten wurden entfernt. Sie können sich das Beispiel-Schreiben hier in mehreren Sprachen übersetzen lassen. Für eine Übersetzung ihres individuellen Anschreibens wenden Sie sich jedoch bitte an eine/n Übersetzer:in.

Wir verbessern Ihre Wohnqualität! Ihr Haus wird saniert!

Guten Tag,

ab Anfang Mai diesen Jahres modernisieren wir das Wohngebäude, in dem sich auch Ihre Wohnung befindet. Damit werden wir Ihre Wohnqualität langfristig verbessern. Folgende Maßnahmen werden durchgeführt:

in Ihrer Wohnung:

  • Fenster (4.)
  • Lüftung (6.)

zusätzlich am Wohnhaus:

  • Dach (1. *)
  • Hauseingangsbereich (2.)
  • Fassade (3.)
  • Loggien/Balkone (5.)

*Eine genaue Maßnahmenbeschreibung sowie die geplanten voraussichtlichen Bauzeiten finden Sie bitte in Anlage 4. 

Sie können während der Sanierungsmaßnahmen in der Wohnung verbleiben. Vorübergehend wird es jedoch zu einigen Einschränkungen kommen.

Selbstverständlich werden wir alles tun, um die baulichen Maßnahmen schnell und reibungslos ablaufen zu lassen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und bemühen uns, die Unannehmlichkeiten so gering wie möglich zu halten. 

1. Wichtig – bitte ausfüllen und bis zum 06.03.2026 einreichen: 

Bitte füllen Sie die Duldungserklärung (Anlage 1) sowie die Datenschutzerklärung (Anlage 2) entsprechend der geforderten Informationen aus und senden Sie uns diese bis zum 06.03.2026 an kundenzentrum@howoge.de.

Weiterhin möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie rechtzeitig Ihre Hausratsversicherung über den Zeitraum der Gerüststellung informieren. Gerne können Sie dazu folgende Anlage 3 nutzen.
 

2. Informationen zur Bauzeit 

Die Bauarbeiten beginnen am 04.05.2026 und werden voraussichtlich am 28.09.2026 enden.

Ein Zutritt zu Ihrer Wohnung durch von uns beauftragte Fachfirmen wird voraussichtlich vom 20.04.2026 bis 01.05.2026 erforderlich sein. Wir bitten Sie für entsprechende Baufreiheit zu sorgen. In welchem Umfang diese benötigt wird, werden wir Ihnen in einem separaten Termin in Ihrer Wohnung erläutern. Diesen Termin werden wir Ihnen gesondert mitteilen.

Sollten Sie zur Schaffung der Baufreiheit in Ihrer Wohnung Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte nach der Vorortbegehung umgehend an uns.

Bei Verschiebung der geplanten Bauzeiten (siehe Anlage4) werden wir dies rechtzeitig bekannt geben. An gesetzlichen Feiertagen innerhalb der benannten Zeiträume finden selbstverständlich keine Bauarbeiten statt.

3. Benötigen Sie während der Bauzeit Unterstützung: 

Wenn Sie Fragen haben oder aufgrund Ihres Alters oder einer körperlichen Beeinträchtigung Hilfe benötigen, können Sie uns gern kontaktieren:

4. Investitionskosten und Modernisierungsumlage

Für das Bauvorhaben werden wir voraussichtlich Mittel in Höhe von insgesamt 963.153,45 € investieren. Wir werden die geplanten Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen mit Hilfe von Krediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bzw. Investitionsbank Berlin (IBB) finanzieren. Da wir die Darlehen zu zinsgünstigen Konditionen erhalten, werden wir den Differenzbetrag zwischen dem Zinssatz des Darlehens und dem zum Zeitpunkt der Beendigung des Bauvorhabens marktüblichen Zinssatz in Form einer Umlagenkürzung an Sie weitergeben. Für die Darlehen liegen uns bereits vorläufige Bescheide der Kreditgeber vor. Daraus ist aber noch nicht auf die endgültige Darlehenssumme zu schließen. Diese wird erst festgelegt, wenn über die Rechnungslegung am Ende des Bauvorhabens der Verwendungszweck der Mittel konkret nachgewiesen werden kann.

Weil sowohl die endgültigen Darlehenssummen als auch der marktübliche Zinssatz zum Zeitpunkt der Beendigung des Bauvorhabens noch nicht bekannt sind, können wir Ihnen an dieser Stelle auch noch keinen voraussichtlichen Zinsverbilligungsbetrag berechnen. Dies kann erst nach Abschluss der Maßnahmen erfolgen.

Die Kosten für alle Instandhaltungsmaßnahmen werden durch uns, die HOWOGE, übernommen. Wir werden ausschließlich die Kosten für die Modernisierungsmaßnahmen entsprechend den gesetzlichen Regelungen und den Vorgaben des Senats von Berlin auf Ihre Gesamtmiete umlegen. 

Gesamtkosten dieser Maßnahme:Betrag
davon Instandsetzungsanteil gesamt:Betrag
davon Modernisierungsanteil gesamt:Betrag
 
monatliche Modernisierungsumlage absolut vor Kappung:Betrag
monatliche Modernisierungsumlage pro m² vor Kappung:Betrag
Kappungsbetrag pro m²:Betrag
Monatliche Modernisierungsumlage pro m²:Betrag
Ihre voraussichtliche monatliche Modernisierungsumlage:Betrag

Bitte beachten Sie, dass diese Aufschlüsselung auf der Grundlage kalkulierter Kosten erfolgt. Erst nach der Beendigung der Arbeiten können wir Ihnen im Rahmen der Modernisierungsabrechnung Informationen zu den tatsächlich entstandenen Kosten und der daraus für Sie resultierenden monatlichen Umlage geben. Zugleich erwarten wir, durch die geplanten Maßnahmen bei gleichbleibendem Nutzerverhalten eine Reduzierung Ihrer Heizungs- und Warmwasserkosten.

Aus diesem Grund bitten wir Sie, von Rückfragen zur konkreten Höhe der Umlage bis zur Modernisierungsabrechnung abzusehen.

Rechtliche Informationen rund um die Modernisierungsmaßnahme entnehmen Sie bitte der Anlage 6. 

5. Leistbarkeitsversprechen, Härtefall und Sonderkündigungsrecht:

Mit der Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ versprechen wir die Leistbarkeit der Miete. Das Leistbarkeitsversprechen stellt sicher, dass die Belastung des jeweiligen Haushalts durch die Nettokaltmiete nicht mehr als 27 % des Haushaltseinkommens beträgt, sofern die für einen Wohnberechtigungsschein (WBS) maßgeblichen Einkommensgrenzen sowie die Wohnflächengrenzen nach Artikel 2 § 3 Absatz 4 WoVG Bln nicht überschritten werden. Mieter:innen können eine Absenkung der Miethöhe auf diesen Anteil in Bezug auf ihr Einkommen beantragen.

Wir möchten Sie schon heute darauf hinweisen, dass Sie aufgrund der vorliegenden Modernisierungsankündigung möglicherweise Anspruch auf Wohngeld haben.

Wir weisen Sie hiermit zudem darauf hin, dass Sie uns gemäß § 555d Abs. 2, 3, 4 BGB alle Umstände, die eine Härte im Hinblick auf die Duldung begründen, bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung folgt, in Textform mitteilen müssen.

Ferner weisen wir darauf hin, dass Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zum Ablauf des übernächsten Monats nach Zugang der Modernisierungsankündigung, § 555e Abs. 1 BGB zusteht. Die Kündigung muss bis zum Ablauf des Monats erfolgen, der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung folgt.
 

5. Weitere Informationen für Sie: 

Genauere Informationen zu den Maßnahmen sowie zu den rechtlichen Hinweisen erhalten Sie in:

  • Anlage 1: Duldungserklärung
  • Anlage 2: Hinweise und Erklärung zum Datenschutz – Weitergabe von Kontaktdaten
  • Anlage 3: Mitteilung an den Hausratsversicherer
  • Anlage 4: Beschreibung der Baumaßnahmen
  • Anlage 5: Kostensplittung und Modernisierungsumlage
  • Anlage 6: rechtliche Hinweise bezüglich der bevorstehenden Modernisierung
  • Anlage 7: Grundriss

Mit freundlichen Grüßen

Ihre HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH

Anlage 1:

Name
Willdenowstraße 20
13353 Berlin


HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
Postfach 10 03 19 
57003 Siegen


Duldungserklärung

Im Ankündigungsschreiben wurden Beginn, voraussichtliche Dauer, Art und Umfang der Arbeiten sowie die zu erwartende Zeiträume mitgeteilt.

Die im Schreiben vom 04.02.2026 angekündigten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Haus dulde ich / dulden wir und gewähren einen entsprechenden Zugang zur Wohnung und zum Mieterkeller, insofern dies für die o.g. Maßnahmen erforderlich ist.

Berlin, den


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Name
 

Anlage 2: Mieternummer: Vertrag

Name
Willdenowstraße 20 
13353 Berlin


HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
Postfach 10 03 19 
57003 Siegen


Hinweise und Erklärung zum Datenschutz – Weitergabe von Kontaktdaten

Im Falle von erforderlichen Mängelbeseitigungen, Wartungen, Sanierungen, Renovierungen oder Ähnlichem setzt die HOWOGE in der Regel externe Dienstleister (z. B. Handwerker) ein. In diesem Falle ist eine Terminabsprache zwischen den Mietenden und dem Dienstleister erforderlich. Darüber hinaus ist eine Datenweitergabe an folgenden Adressaten erforderlich: Studio Duktus Buser Architekten PartGmbB.

Hiermit willigt der/die Mietende ein, dass folgende Kommunikationsdaten an externe Dienstleister übermittelt werden dürfen:

☐ Rufnummer / Rufnummer    ________________ /__________________

☐ E-Mail-Adresse        ____________________________________

Diese Daten werden nur an den externen Dienstleister weitergegeben, damit eine schnelle Terminabsprache erfolgen kann.

Die Einwilligung erfolgt freiwillig. Ich/Wir bin/sind darüber informiert, dass diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann.

Auch wenn der/die Mietende nicht in die oben genannte Datenverarbeitung einwilligt, werden die erforderlichen Maßnahmen ausgeführt. Diese Einwilligung erfolgt freiwillig und kann jederzeit ohne Nennung von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.


_______________________________    ____________________________________
Ort, Datum            Unterschrift der/des Mietenden

Gern verweisen wir auf die Datenschutzhinweise, die Sie jederzeit gesammelt unter www.howoge.de/datenschutz.html einsehen können.
Die Datenschutzbeauftragte ist unter datenschutz@howoge.de erreichbar. 

 

Anlage 3: (Bitte an Ihre Versicherung schicken)

Anschrift der Versicherung:               Angaben des Mieters:
        

                                    

        
                        Versicherungsnehmer

Mitteilung an den Hausratversicherer

Guten Tag,

in der Zeit vom 04.05.2026 bis 28.09.2026 finden in der Willdenowstraße 20, 13353 Berlin Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten durch die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH als Verwalter des Gebäudes statt. Dafür wird das Gebäude eingerüstet.

Mit freundlichen Grüßen

Berlin, den


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Unterschrift     Name    
 

Anlage 4: Beschreibung der Baumaßnahmen

Dach - Bauzeit in Kalenderwochen (KW): 01.06.2026 bis 03.07.2026
 

Die Decke zwischen den beheizten Wohnungen im 4. Obergeschoss und dem unbeheizten Dachgeschoss ist nicht gedämmt. Dies führt zu Wärmeverlusten und somit zu einem unnötig hohen Energieverbrauch.


Die Decke wird von oben, von der Seite des Dachgeschosses, mit einer 22 cm dicken Dachgeschossdeckendämmung aus Mineralwolle WLG 035 gedämmt. Unterhalb der Dämmung wird eine Dampfbremse verlegt, darüber eine diffusionsoffene Folie.

Mehrwert (Vorher-Nachher-Betrachtung)
Durch die neue 22cm dicke Dachgeschossdeckendämmung aus Mineralwolle WLG 035 werden Wärmeverluste deutlich reduziert, was zu einem geringeren Energieverbrauch und verbesserten Wohnkomfort führt. Für die Deckenkonstruktion nach oben zum Kaltdachraum wird der Wärmedurchgangskoeffizient von ca. U = 0,9 W/(m²K) im Bestand durch die deckenoberseitige Dämmung künftig auf U = 0,13 W/(m²K) reduziert. Die entspricht einer Verringerung des Wärmedurchgangs um ca. 86%.

Maßnahmen, die die Endenergie nachhaltig einsparen, zählen nach § 555b Absatz 1 BGB zu den Modernisierungen. Wir werden die Kosten der Dämmung des Dachgeschosses anteilig in die Modernisierungsumlage einbeziehen und den Rest der Kosten als Instandsetzung werten.


Hauseingangsbereich - Bauzeit in KW: 04.05.2026 bis 28.09.2026
 

Die Hauseingangstür ist veraltet und entspricht nicht mehr den aktuellen Standards. Auch die Holztüren zum Hof sind in einem alten Zustand und sollen ertüchtigt werden, um sowohl die Funktionalität als auch die Optik zu verbessern.


Die alte Hauseingangstür wird ausgetauscht. Die beiden Hoftüren werden instandgesetzt und erhalten einen neuen Anstrich, damit sie wieder in einem gepflegten Zustand erstrahlen. Die Tür zum Hinterhaus bleibt in ihrem guten Zustand erhalten und wird nicht verändert.

Wir werden sämtliche Kosten dieser Maßnahme als Instandsetzung werten und keine Umlage erheben.


Fassade - Bauzeit in KW: 04.05.2026 bis 28.09.2026
 

Die Fassade ist nicht gedämmt und durch den Abbruch der Balkone ziemlich beschädigt. Dies führt zu Wärmeverlusten, einem erhöhten Energieverbrauch, aber auch das Gesamtbild des Gebäudes ist dadurch negativ beeinflusst.


Der alte Putz wird entfernt, das Gebäude wird mit ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) entsprechend der aktuellen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) neu gedämmt und verputzt.

Für die Außenwände wurden anhand der zur Verfügung stehenden Planunterlagen die wärmeschutztechnischen Kennwerte für die maßgeblichen Wanddicken wie folgt berechnet:

  • Wandstärke 36,5cm: U ≈ 1,54 W/(m²K)
  • Wandstärke 49,0cm: U ≈ 1,24 W/(m²K)
  • Wandstärke 61,5cm: U ≈ 1,04 W/(m²K)

Zum Erreichen der Förderfähigkeit nach BEG ist der Wärmedurchgangskoeffizient auf U ≤ 0,20 W/(m²K) zu begrenzen, was unabhängig von der vorliegenden Wanddicke mit Anordnung eines d=16cm dicken WDVS erreicht wird. Hierbei ergeben sich die Wärmedurchgangskoeffizienten bzw. zu erwartenden Reduktionen der Wärmeverluste über die Außenwände wie folgt:

  • Wandstärke 36,5cm mit 16cm Dämmung: U ≈ 0,20 W/(m²K) Reduktion um ca. 87 %
  • Wandstärke 49,0cm mit 16cm Dämmung: U ≈ 0,19 W/(m²K) Reduktion um ca. 85 %
  • Wandstärke 61,5cm mit 16cm Dämmung: U ≈ 0,19 W/(m²K) Reduktion um ca. 82 %

Für die Deckenkonstruktion nach oben zum Kaltdachraum wird der Wärmedurchgangskoeffizient von ca. U=0,9 W/(m²K) im Bestand durch die deckenoberseitige Dämmung künftig auf U=0,13 W/(m²K) reduziert. Dies entspricht einer Verringerung des Wärmedurchgangs um ca. 86%.

Wir möchten Sie auffordern, so wie es auf Sie zutrifft, Ihre Satellitenschüssel eigenständig zwei Wochen vor Baubeginn abzumontieren. Andernfalls entfernen wir und lagern sie ein, bis der jeweilige Eigentümer sie abholen kommt. Weiterhin möchten wir schon darauf hinweisen, dass eine erneute Anbringung unserseits untersagt wird, aufgrund der neuen Fassadendämmung.

Informieren Sie bitte rechtzeitig Ihre Hausratversicherung über den Zeitraum der Gerüststellung. Ein Zutritt zu Ihrer Wohnung ist für die Fassadenarbeiten nicht erforderlich.

Mehrwert (Vorher-Nachher-Betrachtung)
Durch die neue Wärmedämmung werden die Energiekosten gesenkt, was langfristig zu Einsparungen bei den Heizkosten führt und gleichzeitig den Wohnkomfort deutlich erhöht. Zudem wird eine Dämmung ausgeführt, die den Schallschutz gegenüber Außenlärm verbessert. Darüber hinaus trägt der neue Putz zur Aufwertung des äußeren Erscheinungsbildes des Gebäudes bei.

Maßnahmen, die die Endenergie nachhaltig einsparen, zählen nach § 555b Absatz 1 BGB zu den Modernisierungen. Wir werden die Kosten der Dämmung anteilig in die Modernisierungsumlage einbeziehen und den Rest der Kosten als Instandsetzung werten.
 


Fenster - Bauzeit in KW: 25.05.2026 bis 06.07.2026
 

Die Fenster sind veraltet und bestehen überwiegend aus Holz bzw. teilweise bereits altem Kunststoff. Dadurch entstehen höhere Wärmeverluste und mögliche Undichtigkeiten, die nicht nur den Wohnkomfort mindern, sondern auch zu erhöhten Heizkosten führen können.

Insgesamt entspricht der Fensterbestand energetisch nicht den aktuellen Anforderungen.


Alte Holz- oder Kunststofffenster werden durch moderne, weiße Kunststofffenster mit dreifach Verglasung und Kunststoffrahmen ersetzt.

Für die unterschiedlichen Fensterbauarten im Bestand können näherungsweise folgende bauzeittypische wärmeschutztechnischen Kennwerte vorausgesetzt werden:

  • Bestands-Holzkastenfenster mit zwei Einfachverglasungen: UW ≈ 2,7 W/(m²K)
  • Bestands-Holzverbundfenster mit zwei Einfachverglasungen: UW ≈ 2,8 W/(m²K)
  • Bestehende Kunststoff-Einfachfenster mit Isolierglas (90er Jahre): UW ≈ 1,8 W/(m²K)

Zum Erreichen der Förderfähigkeit nach BEG ist eine Erneuerung der Fenster vorgesehen, wobei ein Wärmedurchgangskoeffizient von UW ≤ 0,95 W/(m²K) sichergestellt werden muss. Somit ergeben sich folgende Reduktionen der Wärmedurchgangskoeffizienten bzw. der Wärmeverluste über die Fenster:

  • Holzkastenfenster: UW ≈ 2,7 W/(m²K ->UW ≤ 0,95 W/(m²K) Reduktion um ca. 65 %
  • Holzverbundfenster: UW ≈ 2,8 W/(m²K) ) -> UW ≤ 0,95 W/(m²K) Reduktion um ca. 66 %
  • Kunststofffenster: UW ≈ 1,8 W/(m²K) )->UW ≤ 0,95 W/(m²K) Reduktion um ca. 47 %

Außenseitig werden zusätzlich Fensterbleche angebracht. Im Innenbereich werden neue Fensterbänke eingebaut, die sowohl funktional als auch optisch ansprechend sind. 
Im Zuge der Fenstererneuerung in Ihrer Wohnung werden wir sämtliche Absturzsicherungen bei den Fenstern überprüfen und bei nicht eingehaltener Brüstungshöhe entsprechende Absturzsicherungen montieren.

Die Treppenhausfenster werden nicht ausgetauscht, sondern instandgesetzt und neu gestrichen, damit der Altbau-Charme erhalten bleibt, es aber dennoch gepflegter aussieht.

Die straßenseitigen Mieterkeller müssen gegeben, falls eine Baufreiheit von 1,5 m umliegend an den Fenstern schaffen, sollte ihr Keller davon betroffen sein, wird beim Vorort Termin thematisiert.

Die Fensterarbeiten in Ihre Wohnung werden voraussichtlich 2-3 Tage in Anspruch nehmen. Wann dieser Termin stattfindet, wird rechtzeitig seitens der bauausführenden Firma angekündigt.

An welcher Stelle Sie Baufreiheit leisten müssen, können Sie aus dem Grundriss der Anlage 7 entnehmen.

Mehrwert (Vorher-Nachher-Betrachtung)
Die neuen Fenster werden keine Undichtigkeiten aufweisen und den Wärmeverlust deutlich reduzieren. Dadurch wird der Wohnkomfort erhöht und die Energiekosten können gesenkt werden. Zusätzlich sorgen die neu angebrachten Fensterbleche für einen zuverlässigen Wetterschutz. Sie schützen die Fenster und die angrenzende Bausubstanz vor Regen, Wind und Feuchtigkeit, wodurch Schäden vermieden und die Lebensdauer der Fenster wesentlich verlängert wird.

Zum Erreichen eines Wärmedurchgangskoeffizienten von UW ≤ 0,95 W/(m²K) gemäß den BEG-EM-Vorgaben wird dabei davon ausgegangen, dass eine Dreischeibenisolierverglasung mit einem Wärmedurchgangskoeffizienten der Verglasung von Ug ≤ 0,6 W/(m²K) in Verbindung mit Mehrkammerkunststoffrahmen mit einem Wärmedurchgangskoeffizienten der Rahmenkonstruktionen von UW ≤ 1,20 W/(m²K) und einem wärmeschutztechnisch optimierten Scheibenrandverbund zur Ausführung kommen können.

Maßnahmen, die die Endenergie nachhaltig einsparen, zählen nach § 555b Absatz 1 BGB zu den Modernisierungen. Wir werden die Kosten der Maßnahmen anteilig in die Modernisierungsumlage einbeziehen und den Rest der Kosten als Instandsetzung werten.
 


Loggien/Balkone - Bauzeit in KW: 08.06.2026 bis 09.06.2026

Die alten Balkone wurden entfernt, wodurch die Fassade beschädigt wurde. Dabei sind nun die tragenden Elemente sichtbar, was sowohl optisch als auch aus bautechnischer Sicht problematisch sein kann.


Wir werden lediglich im Vorderhaus neue hängende Balkone anbringen (1. – 3. OG). Im 4. OG des VH werden die französischen Balkone abgebaut und bei allen bodentiefen Fenstern erneuert.

Neue Balkone bieten nicht nur zusätzlichen privaten Außenraum für die Bewohner, sondern tragen auch erheblich zur Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes des Hauses bei.

Wir werden sämtliche Kosten dieser Maßnahme als Instandsetzung werten und keine Umlage erheben.


Lüftung - Bauzeit in KW: 30.06.2026 bis 30.06.2026

Im Gebäude sind keine Lüfter vorhanden, was bedeutet, dass die Belüftung ausschließlich durch das Öffnen der Fenster erfolgen kann. Dadurch ist die Luftzirkulation oft unregelmäßig und stark von den äußeren Witterungsbedingungen abhängig. Insbesondere bei schlechtem Wetter oder Lärm von außen kann das regelmäßige Lüften erschwert sein, was sich negativ auf die Luftqualität und das Raumklima auswirken kann.


Im Rahmen der Modernisierung werden Leibungsdämmlüfter eingebaut. Grundsätzlich haben wir drei Konzepte.

1. Das innenliegende Bad in der Wohnung 0502 wird an den bestehenden Lüftungsschacht angeschlossen.
Wir schließen mit den neuen elektrisch betriebenen Lüftungsgeräten an den bestehenden Lüftungskanal an. Die neuen Geräte werden zur Stromversorgung an Steckdosen (ggf. am Lichtschalter) an den bestehenden Stromkreis angeschlossen. Diese 12V Geräte werden über einen Adapter an den 230V Stromkreis angeschlossen und erhalten einen eigenen Bedienschalter. Dieser muss unbedingt außerhalb des Schutzbereichs der Bäder liegen.

2. Elektrisch angeschlossene Lüfter an Fassade (Küchen und Bäder an der Fassade). 
Hierbei handelt es sich an den meisten Stellen um Laibungslüfter. Wo die Geometrie des Raumes es nicht hergibt, geht das Element gerade durch die Fassade.  Auch diese Lüfter werden, wie oben beschrieben an den Stromkreis angeschlossen. Hier gibt es noch eine Besonderheit für die innenliegenden Bäder im Seitenflügel, sowie in den Bädern 0302, 0402 und 0503.

Um den Eingriff für die Mieter so gering wie möglich zu halten, wird der erforderliche Lüfter in der Wand zwischen Badezimmer und Küche positioniert und wir schließen die Badezimmer mit einen Rundkanal über die Küche an die Fassade an. Anschließend werden Lüftungsgitter in die Fassade eingebracht. Diese Elemente gehen direkt durch die Wand. Alle Leitungen für die elektrisch angeschlossen Lüfter laufen am Übergang von Wand und Decke auf Putz zur nächstgelegenen Steckdose. Hier wird auch der Adapter zu 230V gesetzt.

3. Nicht elektrisch angeschlossene Lüfter.
Diese Lüfter funktionieren ohne Anschluss, einfach auf der physikalischen Grundlage von Unter- und Überdruck, im Zusammenhang mit den elektrisch Angeschlossenen Lüfter. Hierbei handelt es sich um Laibungslüfter.

Mehrwert (Vorher-Nachher-Betrachtung)
Leibungsdämmlüfter sorgen für eine kontrollierte und effiziente Belüftung, ohne dass die Fenster geöffnet werden müssen. Dadurch wird ein kontinuierlicher Luftaustausch gewährleistet, der Feuchtigkeit und Schimmelbildung vorbeugt und gleichzeitig den Wärmeverlust minimiert. Ein weiterer großer Vorteil von Leibungsdämmlüftern ist, dass sie unauffällig in der Fensterlaibung eingebaut werden. In den Außenwänden der 16 Wohnungen werden Fassadenlüfter (wenn möglich) in die Laibung der Fenster integriert. Die elektrischen Anschlüsse werden an den Zugangstüren zu den Räumen an die Bestandleitungen angeschlossen. Die Leitungen verlaufen auf Deckenhöhe Aufputz an der Wand, um den Eingriff möglichst gering zu halten.

Dies führt zu einer dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse und zählt nach § 555b Absatz 5 BGB zu den Modernisierungen. Wir werden die Kosten anteilig in die Modernisierungsumlage einbeziehen und den Rest der Kosten als Instandsetzung werten.
 


Anlage 5: Kostensplittung und Modernisierungsumlage

Berechnungsgrundlagen:

Gesamtwohnfläche:Wert m²Ihre Wohnfläche:Wert m²
GewerkGesamtkosten inklusive Baunebenkosten in €Instandhaltungskosten in €Modernisierungskosten in €Modernisierungsumlage in €/m²
1. DachBetragBetragBetragBetrag
2. Hauseingangsbereich BetragBetragBetragBetrag
3. FassadeBetragBetragBetragBetrag
4. FensterBetragBetragBetragBetrag
5. Loggien/BalkoneBetragBetragBetragBetrag
6. LüftungBetragBetragBetragBetrag
SummeBetragBetragBetragBetrag

Um die Mietbelastung für Sie möglichst gering zu halten, werden wir auf Basis der geltenden Kooperationsvereinbarung zwischen dem Berliner Senat und den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften die Modernisierungsumlage auf maximal 2,00 €/m² Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren begrenzen. Da die o.g. Modernisierungsumlage höher als die 2,00€/m² ausfällt, wird die Modernisierungsumlage gekappt. Es gilt die Modernisierungsumlage von Seite 2 dieses Schreibens unter Punkt 3 monatlich beträgt diese  Betrag für Ihre Wohnung.

Anlage 6: Rechtliche Hinweise bezüglich der bevorstehenden Modernisierung

Gemäß §§ 555 b, 555 d Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind Sie zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen verpflichtet. Hierzu bitten wir Sie, uns Ihre Duldung der angekündigten Maßnahmen zu erklären. (Anlage 1), sowie Ihre Einwilligung zur Weitergabe von persönlichen Daten (Anlage 2) abzugeben. 
Nutzen Sie gerne die zuvor beschriebenen Kontaktwege.

Wie Sie unseren bisherigen Ausführungen entnehmen konnten, zählt ein Teil der durchgeführten Maßnahmen als Modernisierung, da diese zur Verbesserung der Mietsache und zur Einsparung von Heizenergie und Wasser - § 555 b Nrn. 1 bis 7 BGB führen. Gemäß §§ 559ff. BGB und den Regelungen im Berliner Wohnraumversorgungsgesetz (WoVG Bln) bzw. der jeweils geltenden Kooperationsvereinbarung zwischen dem Berliner Senat und den städtischen Wohnungsbaugesellschaften sind wir berechtigt, die dabei entstandenen Modernisierungskosten in einem angemessenen Verhältnis auf die einzelnen Wohnungen aufzuteilen.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben können wir eine Erhöhung der jährlichen Miete um 8% der angefallenen Kosten verlangen, § 559 Abs. a1 BGB. Um die Mietbelastung für Sie möglichst gering zu halten, werden wir auf Basis der geltenden Kooperationsvereinbarung zwischen dem Berliner Senat und den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften die Modernisierungsumlage auf maximal 2,00 €/m² Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren begrenzen. Die genaue Berechnungsgrundlage und die daraus resultierende Mieterhöhung wird zum Zeitpunkt der Abrechnung berücksichtigt.

Da es sich um eine energetische Sanierung handelt, weisen wir Sie höflich darauf hin, dass der Gesetzgeber mit dem § 536 Abs 1a BGB für eine Dauer von drei Monaten das Recht auf eine Mietminderung ausgeschlossen hat.

Anlage 7:

Wie können wir Sie unterstützen?