Choose your language *

Modernisierungen in der High-Deck-Siedlung: Wir gestalten Wohnraum mit Zukunft

Bei dem folgenden Anschreiben handelt es sich um ein Beispiel der an Sie verschickten Modernisierungsankündigung. Die individuell angepassten Daten wurden entfernt. Sie können sich das Beispiel-Schreiben hier in mehreren Sprachen übersetzen lassen. Für eine Übersetzung ihres individuellen Anschreibens wenden Sie sich jedoch bitte an eine/n Übersetzer:in.

Wir verbessern Ihre Wohnqualität! Ihr Haus wird saniert!

Guten Tag,

ab Februar nächsten Jahres modernisieren wir das Wohngebäude, in dem sich auch Ihre Wohnung befindet. Damit verbessern wir vor allem Ihre Wohnqualität langfristig. Folgende Maßnahmen werden durchgeführt:

in Ihrer Wohnung:

  • Heizungsarbeiten (3.)
  • Elektrik (4.) Fassadenarbeiten (2.)
  • Stränge/Sanitäranlagen (5.)
  • Sanitärobjekte (6.)
  • Trockenbau und Fliesen (7.)
  • Lüftungsarbeiten (11.)
  • Fensterarbeiten (13.)

zusätzlich am Wohnhaus:

  • Dacharbeiten (1.)
  • Fassadenarbeiten (2.)
  • Hausflure und Treppenhaus (8.)
  • Aufzug (9.)
  • Balkone (10.)
  • Brandschutzmaßnahmen (12.)
  • Keller (14.)

Eine genaue Maßnahmenbeschreibung sowie die geplanten voraussichtlichen Bauzeiten finden Sie bitte in Anlage 3.

Vorab möchten wir Sie darüber informieren, dass Sie die Möglichkeit haben, anstelle der ursprünglich geplanten Badewanne eine Duschwanne einbauen zu lassen. Bitte kreuzen Sie hierzu das entsprechende Auswahlfeld in Anlage 1 an.

Während der Sanierungsarbeiten können Sie in Ihrer Wohnung verbleiben. Vorübergehend wird es jedoch zu einigen Einschränkungen kommen. Selbstverständlich werden wir alles tun, um die baulichen Maßnahmen schnell und reibungslos durchzuführen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und bemühen uns, die Unannehmlichkeiten so gering wie möglich zu halten.

Sie haben Fragen dazu?

Wir laden Sie zur Mieterversammlung am 13.11.2025 ein.

Um Ihre Fragen beantworten zu können, führen wir am Donnerstag, den 13.11.2025 eine Mieterversammlung von 17:00 – 19:00 Uhr (Einlass: ab 16:30 Uhr) in den Räumlichkeiten der Schule in der Köllnischen Heide durch (Hänselstr. 6, 12057 Berlin im großen Saal – Zugang über den Haupteingang). Bei der Mieterversammlung handelt es sich um keine öffentliche Versammlung. Bitte bringen ein Ausweisdokument mit Foto mit.

1. Wichtig – bitte ausfüllen und bis zum 30.11.2025 einreichen: 

Bitte füllen Sie die Duldungserklärung (Anlage 1) sowie die Datenschutzerklärung (Anlage 2) vollständig aus und senden Sie uns diese bis spätestens zum 30.11.2025 an kundenzentrum@howoge.de

Weiterhin möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie rechtzeitig Ihre Hausratsversicherung über den Zeitraum der Gerüststellung informieren. Gerne können Sie dazu folgende Anlage 3 nutzen.

2. Informationen zur Bauzeit

Die Bauarbeiten beginnen am 16.02.2026 und werden voraussichtlich am 08.12.2026 enden.

Damit die Sanierungsarbeiten durchgeführt werden können, ist es nötig, dass von uns beauftragte Fachfirmen Ihre Wohnung betreten. Dies wird voraussichtlich vom „individuelles Datum“ erforderlich sein. Wir bitten Sie für entsprechende Baufreiheit zu sorgen. In welchem Umfang diese benötigt wird, werden wir Ihnen in einem extra Termin in Ihrer Wohnung erläutern. Diesen Termin werden wir Ihnen gesondert mitteilen. Erste Informationen dazu finden Sie auch im Grundriss in der Anlage 7.

Sollten Sie zur Schaffung der Baufreiheit in Ihrer Wohnung Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte nach der Vorortbegehung umgehend an uns.

Bei Verschiebung der geplanten Bauzeiten (siehe Anlage 3) werden wir dies rechtzeitig bekannt geben. An gesetzlichen Feiertagen innerhalb der benannten Zeiträume finden selbstverständlich keine Bauarbeiten statt.

3. Benötigen Sie während der Bauzeit Unterstützung:

Wenn Sie Fragen haben oder aufgrund Ihres Alters oder einer körperlichen Beeinträchtigung Hilfe benötigen, können Sie uns gern kontaktieren:

4. Investitionskosten und Modernisierungsumlage

Für das Bauvorhaben werden wir voraussichtlich Mittel in Höhe von insgesamt Betrag investieren.

Die Kosten für alle Instandhaltungsmaßnahmen werden durch uns, die HOWOGE, übernommen. Wir werden ausschließlich die Kosten für die Modernisierungsmaßnahmen entsprechend den gesetzlichen Regelungen und den Vorgaben des Senats von Berlin auf Ihre Gesamtmiete umlegen.

Gesamtkosten dieser Maßnahme: Betrag
davon Instandsetzungsanteil gesamt: Betrag
davon Modernisierungsanteil gesamt: Betrag

monatliche Modernisierungsumlage absolut vor Kappung: Betrag
monatliche Modernisierungsumlage pro m² vor Kappung: Betrag
Kappungsbetrag pro m²: -Betrag
Monatliche Modernisierungsumlage pro m²: Betrag

Ihre voraussichtliche monatliche Modernisierungsumlage: Betrag

Bitte beachten Sie, dass diese Aufschlüsselung auf der Grundlage kalkulierter Kosten erfolgt. Sobald die Baumaßnahmen sind, können wir Ihnen im Rahmen der Modernisierungsabrechnung mitteilen, welche Kosten tatsächlich entstandenen sind und welche monatliche Umlage sich daraus für Sie ergibt. Zugleich erwarten wir durch die geplanten Maßnahmen eine Reduzierung Ihrer Heizungs- und Warmwasserkosten bei gleichbleibendem Nutzerverhalten.

Aus diesem Grund bitten wir Sie, von Rückfragen zur konkreten Höhe der Umlage bis zur Modernisierungsabrechnung abzusehen.

Rechtliche Informationen rund um die Modernisierungsmaßnahme finden Sie bitte in der Anlage 5.

5. Leistbarkeitsversprechen, Härtefall und Sonderkündigungsrecht:

Mit der Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ sichern wir zu, dass Ihre Miete bezahlbar bleibt. Das bedeutet die Nettokaltmiete darf nicht mehr als 27 % Ihres Haushaltseinkommens betragen, - vorausgesetzt, Sie erfüllen die Bedingungen für einen Wohnberechtigungsschein (WBS) und die Wohnfläche liegt innerhalb der festgelegten Grenzen (Artikel 2 § 3 Absatz 4 WoVG Bln). Wenn Ihre Miete höher ist, können Sie eine Senkung der Miethöhe auf diesen Anteil Ihres Einkommens beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: http://www.howoge.de/leistbarkeitsversprechen oder wenden Sie sich an kundenzentrum@howoge.de.

Wir möchten Sie schon heute darauf hinweisen, dass Sie aufgrund der vorliegenden Modernisierungsankündigung möglicherweise Anspruch auf Wohngeld haben.

Bitte beachten Sie, dass Sie uns gemäß § 555d Abs. 2, 3, 4 BGB alle Gründe, die eine Härte für Sie wegen der Modernisierungsarbeiten darstellen bis zum Ende des Monats, der auf den Zugang dieser Ankündigung folgt, in Textform mitteilen müssen.

Außerdem haben Sie ein besonderes Kündigungsrecht: Sie können den Mietvertrag zum Ende des übernächsten Monats nach Zugang dieser Ankündigung kündigen (§ 555e Abs. 1 BGB). Die Kündigung muss bis zum Ende des Monats erfolgen, der auf den Erhalt der Modernisierungsankündigung folgt.

6. Weitere Informationen für Sie:

Genauere Informationen zu den Maßnahmen sowie zu den rechtlichen Hinweisen erhalten Sie in:

  • Anlage 3: Mitteilung an Hausratsversicherung
  • Anlage 4: Baumaßnahmenbeschreibung
  • Anlage 5: Kostensplittung und Modernisierungsumlage
  • Anlage 6: rechtliche Hinweise
  • Anlage 7: Grundriss

Mit freundlichen Grüßen

Ihre HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH

Anlage 1

Max Mustermann
Michael-Bohnen-Ring 12-16
12057 Berlin

HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
Postfach 10 03 19
57003 Siegen

Wunsch einer Duschwanne und Duldungserklärung

Hiermit möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir eine Duschwanne anstatt der für alle Wohnungen geplanten Badewanne möchten.

(Beim Wunsch entsprechend ankreuzen)

Im Ankündigungsschreiben wurden Beginn, voraussichtliche Dauer, Art und Umfang der Arbeiten sowie die zu erwartenden Zeiträume mitgeteilt.

Die im Schreiben vom Datum angekündigten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Haus dulde ich / dulden wir und gewähren einen entsprechenden Zugang zur Wohnung und zum Mieterkeller, insofern dies für die o.g. Maßnahmen erforderlich ist.

Berlin, den

--------------------------------------------------------------------------------------------
Max Mustermann

Anlage 2 

Mieternummer: Mieternummer

Max Mustermann
Michael-Bohnen-Ring 12-16
12057 Berlin

HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
Postfach 10 03 19
57003 Siegen

Hinweise und Erklärung zum Datenschutz – Weitergabe von Kontaktdaten

Im Falle von erforderlichen Mängelbeseitigungen, Wartungen, Sanierungen, Renovierungen oder Ähnlichem setzt die HOWOGE in der Regel externe Dienstleister (z. B. Handwerker) ein. In diesem Falle ist eine Terminabsprache zwischen den Mietenden und dem Dienstleister erforderlich. Darüber hinaus ist eine Datenweitergabe an folgenden Adressaten erforderlich: Architekturwerk Gesellschaft von Architekten mbH.

Hiermit willigt der/die Mietende ein, dass folgende Kommunikationsdaten an externe Dienstleister übermittelt werden dürfen:

☐ Rufnummer / Rufnummer ________________ /__________________

☐ E-Mail-Adresse ____________________________________

Diese Daten werden nur an den externen Dienstleister weitergegeben, damit eine schnelle Terminabsprache erfolgen kann.

Die Einwilligung erfolgt freiwillig. Ich/Wir bin/sind darüber informiert, dass diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann.

Auch wenn der/die Mietende nicht in die oben genannte Datenverarbeitung einwilligt, werden die erforderlichen Maßnahmen ausgeführt. Diese Einwilligung erfolgt freiwillig und kann jederzeit ohne Nennung von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Berlin, den

--------------------------------------------------------------------------------------------
Unterschrift Max Mustermann

Gern verweisen wir auf die Datenschutzhinweise, die Sie jederzeit gesammelt unter https://www.howoge.de/datenschutz.html einsehen können.

Die Datenschutzbeauftragte ist unter datenschutz@howoge.de erreichbar.

Anlage 3

(Bitte an Ihre Versicherung senden!)

Anschrift der Versicherung:

Angaben des Mieters:
Max Mustermann 
Michael-Bohnen-Ring 12-16 
12057 Berlin

Versicherungsnehmer

Mitteilung an den Hausratversicherer

Guten Tag,

in der Zeit vom 16.03.2026 bis 17.11.2026 finden im Michael-Bohnen-Ring 12-16, 12057 Berlin Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten durch die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH als Verwalter des Gebäudes statt. Dafür wird das Gebäude eingerüstet.

Mit freundlichen Grüßen

Berlin, den

--------------------------------------------------------------------------------------------
Unterschrift Max Mustermann

Anlage 4: Beschreibung der Baumaßnahmen

Gewerk /BauzeitIst-ZustandBauliche Maßnahmen und Folgen

1. Dacharbeiten

Bauzeit:
09.03.2026 bis 24.07.2026

Die Abdichtung des Daches ist überwiegend undicht und erneuerungsbedürftig. Anschlüsse und Attikaverblechung sind schadhaft und müssen wegen der Abdichtungsarbeiten erneuert werden.

PV-ready ist nicht vorhanden. Blitzschutz ist teilweise vorhanden. Lüftungsgeräte sind auf dem Dach verortet.

Die Dämmung wird mit PUR neu aufgebaut. Das geplante Material besteht aus mindestens 50% biobasierten Stoffen. Es ist nicht brennbar, hat eine hohe Druckfestigkeit und nimmt kein Wasser auf. So werden Schäden in der Zukunft vermieden, und es wird viel Energie eingespart. Die Attikaabdeckung wird erneuert.
PV-ready wird vorgerichtet. Der Blitzschutz wird wieder hergestellt, Eine Absicherung mittels Sekuranten und Seilsystem eingebaut. Lüftungsgeräte werden gemäß den technischen Anforderungen der neuen Anlage erneuert.
Während der Bauarbeiten wird es voraussichtlich zu Einschränkungen kommen. Dazu zählen die Aufstellung von Gerüsten und temporäre Lärm- und Staubbelastung sowie Einschränkungen in Bezug auf Zugänge und Gemeinschaftsflächen. Zudem erfolgt im Vorfeld der Baumaßnahme ein Rückbau der Photovoltaik-Anlage.
Die Sanierung ist für den Erhalt des Gebäudes notwendig, um die Bausubstanz zu schützen und die Energieeffizienz zu gewährleisten. Da das Dach bereits gedämmt war, werden wir diese Kosten als Instandsetzung werten.

2. Fassadenarbeiten

Bauzeit:
16.03.2026 bis 17.11.2026

Die Fassade ist mit einem bauzeitlichen Dämmsystem aus verputzen Dämmplatten aus Holzwolle und Polysterol versehen und weist erhebliche Putzschäden auf. Die Isolierwirkung der Dämmschichten entspricht nicht mehr modernen Standards. Die Dämmung beträgt 4cm und weist einen Wärmedurchgang von 0,784 W(m2K) auf.

Die Decken der Unterfahrten sind nicht gedämmt und teilweise in einem schlechten Zustand (Wasserschäden, Löcher, Materialablösung).

Der Sockel des Gebäudes ist aus blau gestrichenem Sichtbeton. Dieser weist Abplatzungen auf, die teilweise die Bewehrung freilegen. Teilweise ist die Farbe ist verblasst oder es wurde drüber gestrichen.

Die alte Dämmung wird durch ein Wärmedämmverbundsystem ersetzt. Optimierte Anschlüsse an Fenster und Balkone verbessern den Wärmeschutz zusätzlich. Als Dämmstoff wird Mineralwolle verwendet. Der neue Wärmedurchgangskoeffizient liegt dann im Bereich der GEG-Vorgabe von 0,24 W(m2K). Die Fassade wird in der mit dem Denkmalamt abgestimmten originalen Farbe und Textur hergestellt.
Die Decken der Unterfahrten werden zurück gebaut und durch eine neue außenraumgeeignete GK-Abhang-Decke ersetzt. Die Leuchten werden auf LED umgerüstet und neue Leuchten (Ausstattung Vandalismus sicher), passend zum bauzeitlichen Bestand ergänzt. Die Leuchten werden durch neue Präsenzmelder und Luxmeter gesteuert.
Der Betonsockel wird in Abstimmung mit dem Denkmalamt saniert. Fehlstellen werden repariert, die Bewehrung geschützt und der Sockel erhält einen neuen Anstrich.
Ein Zutritt zu Ihrer Wohnung ist für die Fassadenarbeiten nicht erforderlich.

Mehrwert (Vorher-Nachher-Betrachtung)
Durch diese Verbesserung der Dämmung an Fassade und Unterfahrten können bis zu 40% Energie eingespart werden. Abhängig vom Lüftungs- und Heizverhalten, bezogen auf eine Raumtemperatur von 20° in Wohnräumen und 24° im Bad.
Die Sanierung des Betonsockels dient dem Erhalt der Bausubstanz und der Sicherung der Gebäudestatik.
Maßnahmen, die die Endenergie nachhaltig einsparen, zählen nach § 555b Absatz 1 BGB zu den Modernisierungen.

3. Heizung

Bauzeit:
Individuelles Datum

Im Bestand befindet sich im Bad ein kleiner bauzeitlicher Heizkörper.

Wir werden im Zuge der Fliesenarbeiten im Bad den Austausch Ihres Heizkörpers gegen einen Handtuchheizkörper vornehmen.
Die genaue Anordnung können Sie dem beigefügten Grundriss entnehmen.

Mehrwert (Vorher-Nachher-Betrachtung)
Die Maßnahme wird sowohl funktionale als auch komfortbezogene Verbesserungen bringen, wie erhöhter Komfort (Handtuchtrocknen) und modernes Design.
Dies führt zu einer dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse und zählt nach § 555b Absatz 5 BGB zu den Modernisierungen.

4. Elektrik

Bauzeit:
Individuelles Datum

Der in den meisten Wohnungen noch vorhandene Unterverteiler im Schrank bzw. gegenüber der Tür zum Bad, entspricht nicht mehr den aktuellen Sicherheitsanforderungen und muss deshalb ausgetauscht bzw. ertüchtigt werden.

Die Stromzähler in den Hausflurschränken sind größtenteils noch bauzeitlich und technisch veraltet. Die Klingelanlage ist noch aus der Errichtungszeit des Gebäudes und störanfällig. Multimediaverteiler sind nicht vorhanden. PV-ready ist nicht vorhanden.

Es werden in den bauzeitlichen Kästen in den Wohnungen (einreihig und unter Putz eingebaut) für die Stromkreise FI Schutzschalter eingebaut und die alten Sicherungsautomaten gegen neue auf die Leistung angepasste Automaten ersetzt. Neue mehrreihige Aufputzkästen sind bereits auf technischem Stand und bleiben unberührt.
Die Stromzähler in den Hausfluren werden gegen Zähler mit modernen Messeinrichtungen ausgetauscht.
Die Klingelanlage bekommt neue Leitungen, ein sogenannte Bus-Technologie. Die Wohnungen erhalten neue Wohnungstelefone. Die Klingelanlage wird in der Zeit der Umrüstung für ca. eine Woche nicht funktionieren.
In den Wohnungen werden Multimedia-Anschlüsse vorgerüstet (durch Kabelverlegung im Schacht mit neuer Dose zum Wohnbereich vorbereitet). 

Mehrwert (Vorher-Nachher-Betrachtung)
Die neuen Stromzähler ermöglichen bessere Verbrauchsübersichten und legen die Grundlage für die zukünftige Nutzung von zeitvariablen Tarifen, soweit der Versorger diese Merkmale unterstützt. Die neuen Unterverteiler in den Wohnungen entsprechen dann den aktuellen Sicherheitsanforderungen.
Die Umrüstung der Klingelanlage auf Bus-Technologie mit neuen Wohnungstelefonen macht das System zuverlässiger, wartungsfreundlicher und ermöglicht in Zukunft die Anschlussfähigkeit an digitale Systeme.
Die Kabelinstallation für Multimedia bietet die Grundlage für Internet, TV und Streaming, mit der Möglichkeit, später problemlos auf Glasfaser umzurüsten.
Dies führt zu einer dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse und zählt nach § 555b Absatz 5 BGB zu den Modernisierungen.

5. Stränge/Sanitäranlagen

Bauzeit:
Individuelles Datum

Die Abwasserleitungen bestehen aus teilweise undichten Asbestfaserzementrohren. Asbest ist ein Schadstoff und darf nur unter Sicherheitsauflagen entfernt werden.

Die WC-Spülkästen und Zähler für Kalt – und Warmwasser werden erneuert. Neu verlegt werden die Lüftungsrohre, Abwasser- und Regenwasserfallleitungen. Dabei wird auch eine Brandschottung zwischen den Etagen eingebaut. Die Strangsanierung wird über die Öffnung der Küchenwand erfolgen.
Dafür muss die Küche an der Wand zum Bad abgebaut und geräumt und der Bereich abgeschottet werden. Baufreiheit ist hier durch den/die Mierter/in zu schaffen. Küchenschränke müssen leergeräumt, der Bereich vor dem Schacht frei geräumt (Küchenabbau erfolgt bauseits), ebenso das Bad leergeräumt sein. Als Zuwegung zur Küche ist ein 1 Meter breiter frei geräumter Weg zu schaffen.
In der ersten Woche der Arbeiten in Ihrer Wohnung, wird es tageweise erforderlich sein das WC abzubauen. Es stehen in dieser Zeit Bad-Container mit Dusche im Hof, die dann genutzt werden können. Der Hofbereich wird abgesperrt und nur von den Treppenhäusern zugänglich sein. So können hausfremde Personen nicht in diesen Bereich kommen. An den Türen der Bäder wird unter Umständen das Türblatt unten gekürzt, um die neuen Fliesenbeläge einbauen zu können und eine Nachströmung der Luft ins Bad zu gewährleisten. Wenn das Türblatt passt, entfällt die Kürzung. 

Mehrwert (Vorher-Nachher-Betrachtung)
Durch die Brandschotte wird die Brandsicherheit stark erhöht. Zusätzlich werden die Frischwasserleitungen nach GEG gedämmt, um die Wärmeverluste in den Leitungen zu verringern. Dadurch wird das warme Wasser schneller verfügbar und die Betriebskosten werden gesenkt.
Dies führt zu einer Erhöhung des Gebrauchswertes der Mietsache und zählt nach § 555b Absatz 4 BGB zu den Modernisierungen.

6. Sanitärobjekte

Bauzeit:
Individuelles Datum

Die Bäder sind in der Regel mit Badewannen, wandhängenden WC-Anlagen mit Unterputzspülkästen, keramischen Waschbecken sowie Einhebelmischarmaturen ausgestattet. Es gibt vereinzelt Stand-WCs. 

Teilweise sind die Küchenspülschränke in den Wohnungen beschädigt.

Im Bad werden alle Badobjekte, also Badewannen, Waschbecken und WCs inkl. Armaturen, Drücker etc. ausgetauscht. Wo noch vorhanden, werden Stand-WCs gegen wandhängende WCs ausgetauscht, wo noch nicht vorhanden Einhebelarmaturen eingebaut. Wahlweise ist es möglich die Badewanne gegen eine Duschwanne auszutauschen.
Die Anordnung der Sanitärobjekte bleibt unverändert.
Defekte Küchenspülen werden im Zuge der Strangsanierung gegen neue ausgetauscht. 

Mehrwert (Vorher-Nachher-Betrachtung)
Der Einbau eines wandhängenden WCs mit Unterputzspülkasten erleichtert die gründliche Reinigung des Bades und entspricht den heutigen Wohn- und Ausstattungsstandards. Weiterhin enthalten die modernen Spülkästen Schallschutz und eine wassersparende Technik.
Ein neuer Küchenspülschrank bietet mehr Komfort, bessere Hygiene und moderne Optik.
Dies führt zu einer dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse und zählt nach § 555b Absatz 5 BGB zu den Modernisierungen.

7. Trockenbau und Fliesen

Bauzeit:
Individuelles Datum

In den Küchen gibt es Fliesenspiegel, die zum Teil bauzeitlich sind sowie welche die erneuert wurden. Die Wände der Bäder sind bis zu einer Höhe von ca. 2 m umlaufend gefliest.

Teilweise wurde bereits eine weitere Schicht Fliesen darüber verlegt, größtenteils sind noch die bauzeitlichen Fliesen vorhanden.

Im Zuge der Öffnung der Schachtwand in der Küche, zum Zweck der Strangsanierung werden die Fliesenspiegel rundherum erneuert.
In den Bädern werden Wände und Böden vollständig neu gefliest. Dabei bleiben die bauzeitlichen Fliesen erhalten und werden überfliest. Dadurch wird es für wenige Tage zur Einschränkung der Badnutzung kommen.
Der Einbau neuer Fliesen in Bad und Küche sorgt für ein modernes, gepflegtes Erscheinungsbild und verbessert den optischen Gesamteindruck der Wohnung deutlich. Die bauzeitlichen Fliesen werden nicht zurück gebaut und bilden den Untergrund für die Neuverfliesung. Dies bedeutet weniger Schmutz und Lärm, so wie eine kürzere Bauzeit.
Wir werden diese Kosten als Instandsetzung werten.

8. Hausflure und Treppenhaus

Bauzeit:
08.06.2026 bis 27.11.2026

Die Decken der Hausflure sind mit einer Deckenverkleidung aus Mineralfaserplatten bekleidet und mit bauzeitlichen Linien-Einbauleuchten versehen. Die Platten sind verschmutzt und teilweise beschädigt und werden ausgetauscht. Da sie aus alten Mineralwollen bestehen, werden Sie restlos entfernt, und fachgerecht entsorgt.

Die Einbauleuchten werden mit energiesparenden LED´s bestückt. Beim Austausch werden die Neonröhren und das Vorschaltgerät entfernt oder überbrückt. Die Verdrahtung wird direkt auf 230 V umgestellt, und anschließend werden LED-Röhren mit passendem Sockel eingesetzt.
In den Treppenaufgängen werden die Leuchtmittel der Decken-Einzelleuchten ebenfalls durch LED ersetzt.
Die Deckenverkleidung wird erneuert. Die Gestaltung und die Farben bleiben wie im Bestand erhalten, da das Haus ein Denkmal ist.

Mehrwert (Vorher-Nachher-Betrachtung)
Der Einbau von LED´s senkt die Betriebskosten und verbessert die Beleuchtungssituation in den Fluren und spart Betriebskosten.
Dies führt zu einer nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes der Mietsache und zählt nach § 555b Absatz 4 BGB zu den Modernisierungen.

9. Aufzug

Bauzeit:
Individuelles Datum

Die vorhandenen Aufzüge in der Hausnummer 14 sowie 16 befinden sich in einem technisch veralteten Zustand und arbeiten nicht zuverlässig. Lange Wartezeiten und Störungen im Fahrbetrieb sind die Folge. Abgenutzte Komponenten beeinträchtigen die Funktion und den Nutzungskomfort. Die Steuerungstechnik entspricht nicht mehr dem Stand der Technik, Bremsbauteile im Technikraum enthalten asbesthaltige Materialien.

Im Rahmen der Maßnahme werden Antrieb, Steuerung und Kabinentüren (Verbesserte und energiesparende Technik) vollständig erneuert. Die Aufzugskabinen erhalten neue Edelstahlinnenwände. Die Schachttüren werden – in Abstimmung mit dem Denkmalamt – ersetzt. Asbesthaltige Bremsbacken im Technikraum werden fachgerecht ausgebaut und entsorgt.
Während der Arbeiten steht der Aufzug nicht zur Verfügung. Über genaue Zeiträume werden die Mieter vorab informiert. 

Mehrwert (Vorher-Nachher-Betrachtung)
Die Maßnahme erhöht die Betriebssicherheit, verringert Ausfallzeiten und verbessert Komfort, Optik und Barrierefreiheit.
Dies führt zu einer dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse und zählt nach § 555b Absatz 5 BGB zu den Modernisierungen.

10. Balkone

Bauzeit:
16.03.2026 bis 13.11.2026

Der Estrichbelag auf den Balkonen ist stellenweise stark beschädigt – mit Rissen, Ausbrüchen und Belägen. Auch die vorhandenen Balkonkästen enthalten Schadstoffe (Asbest) und müssen ersetzt werden.

Die Unterseite des Balkons ist geputzt.

Im Zuge der Maßnahme werden die Balkonbeläge vollständig saniert, werden abgedichtet und erhalten eine rutschhemmende Beschichtung. Die Geländer werden überarbeitet und neu gestrichen. Die schadstoffbelasteten Balkonkästen werden fachgerecht entfernt und durch neue ersetzt.
Für die Arbeiten ist es notwendig, die Balkone vollständig zu beräumen – das betrifft auch Pflanzen, Möbel oder Anbauten an Decke und Wänden. Über genaue Zeiträume informieren wir Sie rechtzeitig.
Die Decken (Unterseite Balkon) erhalten eine dünne Dämmschicht die geputzt wird. Diese verringert die Wärmeverluste im Übergang zum aufgehenden Bauteil.

Mehrwert (Vorher-Nachher-Betrachtung)
Die Balkone werden optisch aufgewertet, abgedichtet und dauerhaft instandgesetzt. Mit den neuen Balkonkästen entfällt die ggf. auftretende Schadstoffbelastung.
Maßnahmen, die die Endenergie nachhaltig einsparen, zählen nach § 555b Absatz 1 BGB zu den Modernisierungen.

11. Lüftung

Bauzeit:
Individuelles Datum

Die vorhandene Lüftung in Bad und Küche ist technisch überholt, teilweise defekt und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an Luftqualität, Feuchteschutz und Brandsicherheit.

Im Rahmen der Modernisierung wird ein neues, automatisches Lüftungssystem installiert. Dabei werden die alten Lüftungskanäle vollständig ersetzt. Die neuen Geräte reagieren auf Feuchtigkeit und Anwesenheit, arbeiten leise und energiesparend. Die Abluft funktioniert im Zusammenspiel mit den Fensterlüftern. So wird sichergestellt, dass immer ein Mindestluftwechsel in der Wohnung aufrecht gehalten wird, auch wenn nicht gelüftet wird. Die Lüftungsleitungen werden brandschutzgerecht durch das Gebäude geführt. Die Lüftungsgeräte auf dem Dach sind wärme- und schallgedämmt und auf dem neuesten Stand der Technik.

Mehrwert (Vorher-Nachher-Betrachtung)
Die Maßnahmen verbessert die Luftqualität und schützt vor Feuchtigkeit und Schimmel. Der Betrieb der Lüfter wird leiser und zuverlässiger.
Dies führt zu einer dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse und zählt nach § 555b Absatz 5 BGB zu den Modernisierungen.

12. Brandschutzmaßnahmen

Bauzeit:
Individuelles Datum

Im derzeitigen Zustand bestehen keine wirksamen Brandschotte an den Leitungsdurchführungen zwischen den Geschossen. Die Verteilerkästen in den Hausfluren sind derzeit in Wandnischen installiert, die mit Holztüren verschlossen sind.

Im Rahmen der Modernisierung werden diese brandschutztechnischen Abschottungen nachgerüstet, um die Ausbreitung von Feuer und Rauch über Installationsschächte im Brandfall zu verhindern.
Im Zuge der Modernisierung werden die Verteilerkästen in den Hausfluren mit Brandschutzschutzschränken versehen, die den aktuellen Anforderungen entsprechen.

Mehrwert (Vorher-Nachher-Betrachtung)
Die Maßnahme dient der Erhöhung der Sicherheit und stellt eine bauliche Verbesserung gemäß aktuellem Stand der Technik dar.
Dies führt zu einer nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes der Mietsache und zählt nach § 555b Absatz 4 BGB zu den Modernisierungen.

13. Fensterarbeiten

Bauzeit:
Individuelles Datum

Die Holzfenster sind undicht, wodurch Feuchtigkeit und Zugluft in die Wohnung eindringen können. Die bauzeitlichen Holzfenster sind mit 2 Scheiben Einfachverglasung (U-Wert Bestandsfenster: ca. 3,5 W/m²K) versehen und häufig in einem sehr schlechten Zustand. Das beeinträchtigt den Wohnkomfort erheblich, führt zu erhöhtem Wärmeverlust und kann langfristig Bauschäden durch Feuchtigkeit verursachen. Eine Erneuerung der Fenster ist daher notwendig, um Energie zu sparen, den Wohnwert zu verbessern und Schäden vorzubeugen. (U-Wert Austauschfenster: 1,2 W/m²K)

Teilweise sind bereits Kunststofffenster in den Wohnungen eingebaut worden. Diese werden nicht erneuert.

Es werden nach der Vorgabe des Denkmalamtes die bestehenden Holzfenster durch neue Holzfenster mit einer modernen Wärmeschutzverglasung eingebaut. Die Wandanschlüsse zu Fassade und Balkon werden im Zuge dessen, soweit es durch Denkmalschutz und Bestand möglich ist, verbessert ausgeführt.
Tapezier und Malerarbeiten finden im Leibungsbereich innen statt. Es werden Fensterfalzlüfter in die neuen Holzfenster integriert, die Luft kontrolliert nachströmen lassen, um Schimmel und zu hohe Feuchte in den Wohnungen zu vermeiden. Die Kunststofffenster werden nicht bearbeitet.
Die Fensterarbeiten in Ihre Wohnung werden voraussichtlich 2-3 Tage in Anspruch nehmen. Wann dieser Termin stattfindet, wird rechtzeitig seitens der bauausführenden Firma angekündigt.

Mehrwert (Vorher-Nachher-Betrachtung)
Die Austauschfenster verbessern den Wohnkomfort und senken die Heizkosten. Die Angaben sind auf die meisten Fenstertypen bezogen, und weichen je nach Fenster geringfügig ab. Die Einsparung bezogen auf den Energieverbrauch wird bei ca. 42% liegen.
Maßnahmen, die die Endenergie nachhaltig einsparen, zählen nach § 555b Absatz 1 BGB zu den Modernisierungen.

14. Keller

Bauzeit: 
Individuelles Datum

Im Bereich der Mieterkeller verlaufen Sammelleitungen verschiedenster Gewerke.

Die Abwasserleitungen bestehen aus Asbestfaserzement. Diese sind teilweise undicht und haben Ihre Lebensdauer erreicht. Trinkwasserleitungen sind größtenteils ungedämmt.

Die Decken sind ungedämmt.

Die Sammelleitungen Abwasser werden erneuert. Es wird zu kurzen Strangsperrungen kommen. Die Trinkwasserleitungen erhalten eine Dämmung.
Des Weiteren wird in Nebenräumen unter beheiztem Wohnraum eine Deckendämmung installiert.
Für die Zeit der Stangsanierungen und der Dämmarbeiten ist Baufreiheit in den Mieterkellern erforderlich. Die Mieter der betroffenen Keller werden von uns rechtzeitig kontaktiert und müssen für den Zeitraum der Baumaßnahmen ihren Keller räumen.

Mehrwert (Vorher-Nachher-Betrachtung)
Die Maßnahmen an den Abwasser-Strängen sind für die Gewährleistung der Funktion und den Erhalt des Gebäudes notwendig.
Die Dämmmaßnahmen tragen zur Verbesserung der Energieeinsparungen bei.
Maßnahmen, die die Endenergie nachhaltig einsparen, zählen nach § 555b Absatz 1 BGB zu den Modernisierungen.

Anlage 5: Kostensplittung und Modernisierungsumlage

Berechnungsgrundlagen:

  • Gesamtwohnfläche: Wert m²
  • Ihre Wohnfläche: Wert m²
  • Wohneinheiten: Anzahl W
GewerkGesamtkosten inklusive Baunebenkosten in €Instandhaltungskosten in €Modernisierungskosten in €Modernisierungsumlage in €/m²
1. DacharbeitenBetragBetragBetragBetrag
2. FassadenarbeitenBetragBetragBetragBetrag
3. HeizungBetragBetragBetragBetrag
4. ElektrikBetragBetragBetragBetrag
5. Stränge/SanitäranlagenBetragBetragBetragBetrag
6. SanitärobjekteBetragBetragBetragBetrag
7. Trockenbau und FliesenBetragBetragBetragBetrag
8. Hausflure und TreppenhausBetragBetragBetragBetrag
9. AufzugBetragBetragBetragBetrag
10. BalkoneBetragBetragBetragBetrag
11. LüftungBetragBetragBetragBetrag
12. BrandschutzmaßnahmenBetragBetragBetragBetrag
13. FensterarbeitenBetragBetragBetragBetrag
14. KellerBetragBetragBetragBetrag
SummeBetragBetragBetragBetrag

Um die Mietbelastung für Sie möglichst gering zu halten, werden wir auf Basis der geltenden Kooperationsvereinbarung zwischen dem Berliner Senat und den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften die Modernisierungsumlage auf maximal 2,00 €/m² Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren begrenzen. Da die o.g. Modernisierungsumlage höher als die 2,00€/m² ausfällt, wird die Modernisierungsumlage gekappt. Es gilt die Modernisierungsumlage von Seite 2 dieses Schreibens unter Punkt 3: Monatlich beträgt diese Betrag für Ihre Wohnung.

Anlage 6: Rechtliche Hinweise bezüglich der bevorstehenden Modernisierung

Gemäß §§ 555a, 555b, 555d Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind Sie zur Duldung von Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen verpflichtet. Hierzu bitten wir Sie, uns Ihre Duldung der angekündigten Maßnahmen zu erklären. (Anlage 1) sowie Ihre Einwilligung zur Weitergabe von persönlichen Daten (Anlage 2) abzugeben.

Nutzen Sie gerne die zuvor beschriebenen Kontaktwege.

Wie Sie unseren bisherigen Ausführungen entnehmen konnten, zählt ein Teil der durchgeführten Maßnahmen als Modernisierung, da diese zur Verbesserung der Mietsache und zur Einsparung von Heizenergie und Wasser – entsprechend § 555 b Nrn. 1 bis 7 BGB führen. Gemäß §§ 559ff. BGB und den Regelungen im Berliner Wohnraumversorgungsgesetz (WoVG Bln) bzw. der jeweils geltenden Kooperationsvereinbarung zwischen dem Berliner Senat und den städtischen Wohnungsbaugesellschaften sind wir berechtigt, die dabei entstandenen Modernisierungskosten in einem angemessenen Verhältnis auf die einzelnen Wohnungen aufzuteilen.

Nach den gesetzlichen Vorgaben können wir eine Erhöhung der jährlichen Miete um 8% der angefallenen Kosten verlangen, § 559 Abs. 1 BGB. Um die Mietbelastung für Sie möglichst gering zu halten, werden wir auf Basis der geltenden Kooperationsvereinbarung zwischen dem Berliner Senat und den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften die Modernisierungsumlage auf maximal 2,00 €/m² Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren begrenzen. Die genaue Berechnungsgrundlage und die daraus resultierende Mieterhöhung wird zum Zeitpunkt der Abrechnung berücksichtigt.

Da es sich um eine energetische Sanierung handelt, weisen wir Sie höflich darauf hin, dass der Gesetzgeber mit dem § 536 (Abs. 1a) BGB für eine Dauer von drei Monaten das Recht auf eine Mietminderung ausgeschlossen hat.

Anlage 7: Grundriss

Wie können wir Sie unterstützen?