Fernbedienung vor Fernseher

Kabel-TV Änderung ab Juli

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Änderung des Kabel-TV-Vertrages bei einigen Mieter:innen

Aufgrund einer Gesetzesänderung dürfen Gebühren für TV-Kabelanschlüsse ab Juli 2024 nicht mehr über die Nebenkosten durch uns als Vermieterin abgerechnet werden. Das bedeutet, dass Mieter:innen spätestens ab diesem Zeitpunkt eigene Kabel-TV-Verträge abschließen müssen. Diese Umstellung findet nicht bei allen Mieter:innen der HOWOGE statt. Wenn es Ihre Wohnung betrifft, erhalten Sie von uns ein persönliches Anschreiben mit der Aufforderung, einen eigenen Kabel-TV-Vertrag abzuschließen.

Häufig gestellte Fragen:

Durch eine Gesetzesänderung dürfen Gebühren für einen TV-Kabelanschluss ab dem 01. Juli 2024 nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden. Betroffene Mieter:innen haben wir direkt mit einem persönlichen Anschreiben über diese Änderung informiert und aufgefordert, Einzelverträge mit dem im jeweiligen Gebiet zuständigen Anbieter abzuschließen. In den meisten HOWOGE Wohnungen beziehen die Mietenden bereits über einen direkten Vertrag mit dem Anbieter - Kabel TV. Für diese Mietenden bleibt alles wie es ist! Daher haben der Großteil der HOWOGE Mieter:innen auch kein Anschreiben von der HOWOGE erhalten.


Der Bundestag hat das Telekommunikationsgesetz (TKG) zum 01. Dezember 2021 angepasst. Es verändert unter anderem die Regeln für die Bereitstellung des TV-Kabelanschlusses in der Wohnung. Wenn Sie als Mieter:in dazu ein Schreiben von der HOWOGE erhalten haben, werden bislang die Kosten für ihren Kabel-TV-Anschluss mit der Betriebsnebenkostenabrechnung automatisch abgerechnet. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes zum 01.07.2024 ist diese Abrechnung über die jährliche Betriebskostenabrechnung nicht mehr zulässig. Somit müssen Sie zukünftig einen eigenen und direkten Kabel-TV-Vertrag (sog. Einzelnutzervertrag) mit dem für Sie zuständigen Betreiber abschließen. Den für das jeweilige Objekt zuständigen Betreiber finden Sie im Schaukasten ihres Hauses. In der Betriebskostenabrechnung 2024 werden je nach Anbieter daher nur Kosten für den Zeitraum 01.01.-30.06.2024 bzw. 01.01.-31.05.2024 anfallen und abgerechnet.

Ausgenommen sind hier Mieter:innen, die eine TV-Zusatzversorgung haben. Da es nur einzelne Mieter:innen in den Häusern betrifft, wird es hierzu keinen Aushang geben. Der Anbieter und die Kontaktdaten werden jedoch in Ihrem Schreiben aufgeführt.


Sie müssen aktiv einen eigenen Kabel-TV-Vertrag mit dem zuständigen Anbieter für ihr Haus, in dem Sie wohnen, abschließen. Anschließend werden Sie von diesem Anbieter direkt versorgt und entrichten die jeweils fälligen Nutzungsgebühren ab 01.07. bzw. 01.06. (je nach Anbieter) an diesen Anbieter. Welcher Anbieter für ihr Haus zuständig ist, finden Sie im Aushang am Hauseingang Ihres Hauses.

Bitte beachten Sie:

Bei der Firma PYUR sind die Einzelnutzerverträge bereits jetzt verfügbar und können abgeschlossen werden.

Die Firma Vodafone schaltet die Einzelverträge erst ab dem 01.06.2024 frei. Erst dann können Sie einen Vertrag mit Beginn zum 01.07.2024 abschließen.


Diese Umstellung betrifft nur die Mieter:innen, die bislang über die Betriebsnebenkosten ihren Fernsehanschluss bezahlen oder in deren Mietzahlung ein Posten „TV-Zusatzversorgung“ aufgeführt ist. Sie müssen jetzt zum 01.07.24 bzw. 01.06.24 einen eigenen Vertrag für ihr Kabelfernsehen abschließen. Alle anderen Mieter:innen, die nun aktuell nicht angeschrieben wurden, haben bereits einen sogenannten Einzelnutzervertrag. Haben Sie von der HOWOGE keine Anschreiben in Sachen Kabel-TV erhalten, müssen Sie also nichts tun.


Neben Telekom und Vodafone stellt auch PYUR als Breitbandkabelanbieter auf Einzelnutzungsverträge um. Dies jedoch bereits zum 01.06.2024. Die betroffenen Mietenden werden selbstverständlich gesondert und rechtzeitig dazu durch die HOWOGE informiert.


Die Umstellung erfolgt ab dem 01.07.2024 (Firma Vodafone) bzw. 01.06.2024 (Firma PYUR). Wird bis dahin kein Einzelnutzervertrag durch den jeweiligen Mietenden mit dem Anbieter abgeschlossen, erfolgt die Abschaltung der Kabel-TV-Versorgung automatisch.

Hinweis: Es wird nach bisheriger Erkenntnis bei den Anbietern einen Umstellungszeitraum von mehreren Wochen geben, so dass nicht unmittelbar zum 01.07.2024 der TV-Empfang abgeschaltet wird.


Die Umstellung erfolgt nach vorherigem Abschluss eines Einzelnutzervertrags bei ihrem zuständigen Betreiber automatisch, dafür müssen Sie nichts weiter tun und auch nicht zu Hause sein.


Es wird empfohlen, zeitnah einen Kabel-TV-Vertrag abzuschließen. Anderenfalls wird der Anschluss für Kabelfernsehen zum 01.07. bzw. 01.06.2024 abgestellt.

Hinweis: Es wird nach bisheriger Erkenntnis bei den Anbietern einen Umstellungszeitraum von mehreren Wochen geben, so dass nicht unmittelbar zum 01.07.2024 der TV-Empfang abgeschaltet wird.


Es ist nichts weiter zu tun. Wenn kein Kabel-TV-Vertrag abgeschlossen wird, wird auch kein Kabel-TV empfangen.


Nein, Ihr Einzelvertrag muss erst zum 01.07.2024 bzw. 01.06.2024 beginnen. Die Abrechnung über die Betriebskosten bzw. als TV-Zusatzversorgung endet automatisch am 30.06.2024 bzw. 31.05.2024 (je nach Anbieter). Somit findet keinerlei doppelte Abrechnung statt.


Nach der Umstellung entfallen die Kosten für die TV-Kabelgebühren in den Betriebsnebenkosten oder der Posten wird aus der Mietzahlung genommen – je nach Mietvertrag. Sofern Sie rechtzeitig einen Einzel-Nutzungsvertrag mit dem jeweiligen Anbieter abgeschlossen haben, bleibt technisch alles wie gewohnt. Sie müssen am Umstellungstag nicht zuhause sein. Sie benötigen keine neuen Empfangsgeräte und ein Sendersuchlauf oder andere Änderungen an den Einstellungen oder Verkabelungen müssen nicht vorgenommen werden. Nach Buchung eines Einzelnutzervertrags empfangen Sie ihr Kabelfernsehen auch ab dem 01.07.2024 in gewohnter Weise.


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