Im Zahlungs- und Überweisungsverkehr gibt es seit Anfang Oktober 2025 neue Regeln. In der EU ist eine Gesetzesänderung für Banken in Kraft getreten.
Derzeit gibt es deshalb bei den Bankinstituten umstellungsbedingte technische Probleme beim Abgleich des/der Zahlungsempfänger:in. Banken sind nun gesetzlich dazu verpflichtet, bei Zahlungen per Überweisung oder Dauerauftrag zu überprüfen, ob der/die angegebene Zahlungsempfänger:in mit dem/der Kontoinhaber:in der angegebenen IBAN übereinstimmt. Stimmen die Angaben nicht überein, erhalten Sie eine Fehlermeldung Ihrer Bank.
Aktuell kommt es trotz richtiger Angabe des/der Zahlungsempfänger:in bei vielen Banken zu einer Fehlermeldung. Wenn Sie eine Überweisung tätigen möchten, achten Sie bitte vor allem auf die korrekte Angabe der IBAN. SEPA-Lastschriftmandate sind davon nicht betroffen.