Unsere Ratgeber Tipps zur Erleichterung Ihres Wohnalltags

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Auf dieser Seite finden Sie nützliche Informationen, Tipps und Hinweise rund um das Thema Wohnen bei der HOWOGE. Wenn Sie Fragen zu Ihrer Wohnung haben, sind unsere Mitarbeiter:innen gerne für Sie da.

Hausmeister

Ihre erste Ansprechperson für Sauberkeit, Ordnung und Verkehrssicherheit rund um Ihre Wohnung.

Mobile Hausmeister

Zuständig für Sauberkeit, Ordnung und Verkehrssicherheit in den Kiezen und für die Einhaltung der Hausordnung.

Leider konnten wir kein Kundencenter in der Nähe Ihrer Adresse finden. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben.

Ihr Leitfaden für Ihr Zuhause

Ihre Ansprechpersonen

Wir sind immer für Sie da. Damit aus Ihrer Wohnung schnell auch ein Zuhause wird, sind unsere HOWOGE-Mitarbeitenden für Sie im Einsatz. Denn wir möchten, dass Sie sich immer rundum wohlfühlen.

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Sie haben eine Frage zu Ihrem Mietvertrag oder möchten Veränderungen an Ihrer Wohnung vornehmen? Für diese und weitere Fragen rund ums Wohnen kontaktieren Sie einfach unsere Kolleginnen und Kollegen via Telefon oder E-Mail. Die Kontaktdaten finden Sie im Infokasten Ihres Hauseingangs oder hier:

Ansprechpartner finden

Der Mieterrat wird von allen HOWOGE-Mieter:innen gewählt. Er ist unabhängig, überparteilich und ehrenamtlich tätig. Die Mitglieder:innen des Mieterrats bündeln die Interessen der Mieter:innen und vertreten diese gegenüber der HOWOGE. Sie beraten die Unternehmensführung bei Neubau, Modernisierung, Instandsetzung, Quartiersentwicklung und Gemeinschaftseinrichtungen. In den HOWOGE-Aufsichtsrat entsenden sie ein stimmberechtigtes Mitglied sowie einen Gast und bestimmen die strategische Gesamtplanung und langfristige Entwicklung des Wohnungsunternehmens mit.

Sie kooperieren mit den bereits bestehenden -> Mieterbeiräten und wirken in regionalen Netzwerken mit.

Weitere Informationen rund um den Mieterrat finden Sie hier.

Mieterbeiräte werden von den Mieter:innen in Wohngebieten mit mehr als 300 Wohneinheiten gewählt. Die Mitglieder:innen sind unabhängig, überparteilich und ehrenamtlich tätig, für alle Mieter:innen ansprechbar und werden alle 5 Jahre neu gewählt. Alle HOWOGE-Mieter:innen können sich bewerben und in den Mieterbeiräten engagieren.

Ziel ist es dabei, ein gutes Verhältnis zwischen Mieter:innen und HOWOGE zu gestalten und dabei Interessen der Mieter:innen zu vertreten sowie die Wohnsituation und das Wohnumfeld zu verbessern. Der Mieterbeirat steht im engen Austausch mit dem -> Mieterrat, um die Interessen der Mieter:innen koordiniert zu vertreten.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Etwas in Ihrer Wohnung ist defekt und muss repariert oder ausgetauscht werden? Unser Technischer Kundendienst kümmert sich, auch außerhalb gewöhnlicher Geschäftszeiten bei technischen Notfällen – zum Beispiel bei einem Rohrbruch, Heizungs- oder Stromausfall.

 Die Kontaktdaten finden Sie auf dem Aushang im Eingangsbereich Ihres Wohnhauses oder hier:

Ansprechpartner finden

Unsere Dienstleistungen

Wir als HOWOGE sehen uns nicht nur als Vermieterin, die Wohnraum zur Verfügung stellt. Vielmehr möchten wir lebendige Kieze entwickeln, in denen Menschen füreinander da sind und sich gegenseitig helfen. Deshalb bieten wir zahlreiche zusätzliche Dienstleistungen an, die Sie in Ihrem Alltag unterstützen.

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Manchmal braucht es zwei Hände mehr: beim Anbau der Gardinenstange, beim Möbelrücken oder weil Sie bestimmte Arbeiten allein nicht mehr schaffen. Dafür haben wir in einigen unserer Bestände die Kiezhelfer:innen, die Ihnen tatkräftig zur Seite stehen. Sie kümmern sich insbesondere um ältere und hilfsbedürftige Mietende – und das kostenlos.

Für Reinigungsleistungen oder ständig wiederkehrende Arbeiten in Ihrer Wohnung sind die Kiezhelfer:innen aber nicht zuständig.  

Unsere Kiezhelfer:innen:

- transportieren Möbel und schwere Gegenstände (keine Umzüge),

- montieren Möbel,

- übernehmen kleine Reparaturen,

- erledigen vorübergehend Einkäufe,

- begleiten ältere und gesundheitlich eingeschränkte Mieter:innen zu Ärzt:innen und Behörden.

Wir sind für Sie da – auch in schwierigen Zeiten. Sie benötigen eine Beratung zu Ihren Mietschulden oder Ihnen droht der Verlust Ihrer Wohnung? Brauchen Sie Hilfe, weil Sie Ihren Alltag nicht mehr allein bewältigen können? Suchen Sie Unterstützungsangebote oder geeignete Beratungsstellen? Dann melden Sie sich bei uns!

Die Beratungen sind kostenfrei und vertraulich. Wir freuen uns auf eine Nachricht oder einen Anruf von Ihnen.

Telefonische Beratung:

Di: 9 – 11 Uhr

Do: 15 – 17 Uhr

Telefon: 030/54 64–12 34

Oder Montags bis Freitags per E-Mail an:

sozialesmanagement@howoge.de

Graffiti-Schmierereien, Vandalismusschäden, Ärger im Haus – der mobile Hausmeisterservice oder ein Sicherheitsdienst achten im Kiez abends und nachts auf Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit. Sie kontrollieren, ob Türen und Fenster verschlossen sind, ob sich Fremde in den Häusern aufhalten, ob Müll herumliegt, Lampen kaputt oder Zugänge und Einfahrten verstellt sind. Und wenn jemand in der Nachbarschaft mal zu laut feiert, sind die HOWOGE-Mitarbeiter:innen auch zur Stelle und bitten, die Hausordnung einzuhalten.

Der mobile Hausmeisterservice unterstützt die Havarie-Hausmeister:innen, die außerhalb der Geschäftszeiten Ansprechpersonen für Havarien und Ähnliches sind.

Die Einsatzzeiten der mobilen Hausmeisterservice-Teams sind:

Mo – Do: 18 – 04 Uhr,

Fr – So: 19 – 05 Uhr.

Die Rufnummern der Teams finden Sie in den Informationskästen Ihres Hauseingangs.

Ihre Wohnung

Willkommen bei der HOWOGE! Wir freuen uns, Sie als Mieter:in begrüßen zu dürfen und möchten Ihnen einige wenige Punkte für Ihr Zuhause mit auf den Weg geben.

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In der Regel – je nach Inhalt Ihres Mietvertrages – setzt sich die von Ihnen monatlich zu zahlende Gesamtmiete zusammen aus:

Nettokaltmiete
+ Betriebskostenvorauszahlung
+ Heiz- und Warmwasserkostenvorauszahlung.


Bei der Nettokaltmiete handelt es sich um das Entgelt für die Überlassung der Mietsache, das heißt, um die eigentliche Miete. -> Betriebskosten sind hingegen laufende Kosten, die durch den Gebrauch des Gebäudes und Grundstücks entstehen. In jedem Jahr wird dann über die im Vorjahr tatsächlich angefallenen Kosten abgerechnet. Welche Kosten Sie genau zu tragen haben und nach welchem Verteilerschlüssel diese abgerechnet werden, können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen.

Zu Beginn Ihres Mietverhältnisses hinterlegen Sie bei uns eine Kaution in Höhe von maximal drei Nettokaltmieten. Die Kaution ist für uns als Vermieterin eine Mietsicherheit, falls wir Ihnen gegenüber später einmal Forderungen aus nicht erbrachten, fälligen Schönheitsreparaturleistungen, Betriebskostennachzahlungen oder Mietforderungen haben. In diesem Fall werden unsere Forderungen nach Rückgabe der Wohnung mit der Kaution verrechnet und ein Restbetrag, sofern bestehend, an Sie ausgezahlt. Sind Sie allen Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis nachgekommen, lösen wir das Kautionskonto auf und überweisen den vollen Betrag inklusive Zinsen an Sie zurück.

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Betriebskosten sind laufende Kosten, die durch den Gebrauch des Gebäudes und Grundstücks entstehen, wie zum Beispiel Müllabfuhr, Pflege der Außenanlagen, Gebäudereinigung, Wasserversorgung usw. Sie zahlen monatlich zusammen mit der Miete eine Vorauszahlung für Betriebskosten. In jedem Jahr wird dann über die im Vorjahr tatsächlich angefallenen Kosten abgerechnet. Aus dieser Abrechnung ergibt sich dann für Sie ein Guthaben oder eine Nachzahlung. Ähnlich verhält es sich mit den Heiz- und Warmwasserkosten, die über die entsprechenden Versorgungsunternehmen abgerechnet werden.

Bei Fragen zu Ihrer Betriebskostenabrechnung setzen Sie sich bitte mit den für Sie zuständigen Mitarbeiter:innen der Betriebskostenabteilung in Verbindung. Den Kontakt finden Sie auf Seite eins Ihrer Betriebskostenabrechnung.

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Sollten Sie weitere Schlüssel für Ihre Wohnung benötigen, so kontaktieren Sie uns bitte via Telefon oder E-Mail. Häufig verfügen unsere Wohnanlagen über zentrale Schließanlagen, sodass Sie nicht selbst oder nur mit unserer Genehmigung einen Zweitschlüssel herstellen lassen können. Dies dient der Sicherheit aller Mieter:innen.

Ihre Wohnung ist Ihr Zuhause. Wir haben Ihnen alle Schlüssel ausgehändigt und bewahren nirgendwo einen Ersatz- oder Reserveschlüssel auf. Es gibt jedoch ein paar Situationen, in denen wir den Zutritt zu Ihrer Wohnung benötigen. Das kann zum Beispiel sein, wenn handwerkliches Fachpersonal etwas in Ihrer Wohnung reparieren soll. Auch wenn beispielsweise ein Nachmieter oder eine Nachmieterin die Wohnung besichtigen möchte, gewähren Sie bitte den Zutritt. Wir werden Sie immer vorher über unseren Besuch informieren und gemeinsam mit Ihnen einen Termin vereinbaren.

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Die gesetzliche Kündigungsfrist, auch bei Umzügen innerhalb der HOWOGE, beträgt 3 Monate. Die Kündigung muss spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats bei der HOWOGE vorliegen. Ein Beispiel: Wenn Sie zum Ende des Dezembermonats kündigen möchten, dann müssen wir die Kündigung bis spätestens zum dritten Werktag im Oktober erhalten. Bei älteren Mietverträgen muss die Frist gemäß Vertrag eingehalten werden. Die Kündigung muss von allen im Mietvertrag aufgeführten Mieter:innen unterschrieben sein, sonst ist diese unwirksam. Ein Fax, Scan oder eine E-Mail reichen daher nicht aus – auch nicht zur Fristwahrung. Bevollmächtigte mit Originalvollmacht können die Kündigung ebenfalls unterschreiben.

Wichtig ist, die Mietvertragsnummer, die Adresse, Telefonnummer und die Namen der Mietenden sowie eine eventuelle Vollmacht anzugeben, damit wir die Wohnung der Kündigung zuordnen können.

Bitte bewahren Sie den Mietvertrag sorgfältig auf. Er regelt alles Wichtige zum Mietverhältnis zwischen Ihnen und uns. Dazu gehören beispielsweise Angaben zur Wohnung, die Höhe der Nettokaltmiete oder auch die Zahlung der Betriebskosten.

Richtiger Umgang mit der Wohnung

Wir als HOWOGE sind dafür bekannt, dass wir Kieze schaffen, in denen sich alle Menschen wohlfühlen. Das kann aber nur gelingen, wenn sich alle Beteiligten an bestimmte Regeln halten. Diese Regeln finden Sie in unserer Hausordnung. Hier die Wichtigsten:

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Wenn Sie auf Ihrem Balkon mit der Familie oder Ihren Freund:innen grillen möchten, benutzen Sie bitte ausschließlich einen Elektrogrill und sprechen Sie vorher mit Ihren Nachbar:innen. Sie könnten sich sonst durch Rauch und Geruch belästigt fühlen. Auf den Freiflächen rund um Ihre Wohnung ist die Nutzung eines Grills nur erlaubt, wenn es dafür ausgewiesene Flächen gibt.

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Kleintiere wie beispielsweise Zierfische, Kanarienvögel oder Hamster können immer in der Wohnung gehalten werden. Möchten Sie sich aber ein größeres Tier wie einen Hund oder eine Katze anschaffen, brauchen Sie dafür unsere Zustimmung als Vermieterin. Generell gilt, dass es bei der Haltung von Haustieren in der Wohnung nicht zu Belästigungen der anderen Mietparteien kommen und die Wohnung nicht beschädigt werden darf.

Mehr Informationen finden Sie auf unserer Homepage hier.

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Wenn es kalt ist, sorgen die Heizkörper in Ihrer Wohnung für Wärme. Regulieren können Sie die Heizkörper über die Thermostate. Kochen, Wäschewaschen, Duschen oder Baden sorgen für feuchte Luft in der Wohnung. Damit kein Schimmel entsteht, müssen Sie regelmäßig lüften. Wir bitten Sie, mindestens drei- oder viermal am Tag die Fenster fünf bis zehn Minuten weit zu öffnen. Bitte heizen und lüften Sie nicht gleichzeitig. Wenn Sie Heizkörper in Ihrer Wohnung haben, dann drehen Sie diese vor dem Öffnen der Fenster auf NULL (*). Sind die Fenster wieder geschlossen, können Sie die Heizkörper wieder aufdrehen.

Wohnen Sie in einem Neubau mit einer integrierten Fußbodenheizung, lesen Sie bitte die mit dem Einzug ausgehändigten Merkblätter zum richtigen Umgang mit dem eingebauten Thermostat.

Mehr Informationen finden Sie auf unserer Homepage hier.

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Für die Mülltrennung gibt es in Ihrer Wohnanlage in der Regel gekennzeichnete Behälter. Verpackungen mit dem Grünen Punkt aus Metall, Kunst- oder Verbundstoff gehören in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack.

Müll wie Obstreste, Kaffeefilter, Teebeutel, Laub oder Eierschalen können in der braunen Biotonne entsorgt werden. In die schwarze Tonne kommt der übrige Abfall, der nicht verwertet werden kann. Dazu zählen beispielsweise Haarbürsten, Einwegrasierer, Kerzen, Kugelschreiber oder Aktenordner.

In die blaue Papiertonne kommen Geschenkpapier, Eierkartons, Taschentücher oder Zeitungen. Verpackungen aus Glas entsorgen Sie bitte in Glascontainern – getrennt nach Weiß-, Braun- und Grünglas – in dafür vorgesehenen Sammelbehältern außerhalb Ihrer Wohnanlage.

Putzmittel, Batterien oder Thermometer gelten als Sondermüll. Sie können beim Schadstoffmobil, Sperrmüll und Wertstoff- beziehungsweise Recyclinghof abgegeben werden.

Falls Sie Möbel oder andere größere Gegenstände entsorgen möchten, beauftragen Sie bitte den Sperrmüllservice oder fahren zu einem BSR-Recyclinghof. Die Adressen und Öffnungszeiten finden Sie unter www.bsr.de.

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In der Regel gelten die Zeiten zwischen 13 und 15 Uhr und von 22 bis 07 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen als Ruhezeiten. Musikanlagen, Radios und Fernsehgeräte sollten insbesondere zu diesen Zeiten nicht zu laut sein. Der häufigste Grund für Unstimmigkeiten in der Nachbarschaft ist Partylärm. Wird auf dem Balkon oder der Terrasse gefeiert, muss es ab 22 Uhr ruhig sein.

Sollte eine benachbarte Mietpartei doch einmal zu laut sein, dann suchen Sie ein freundliches Gespräch und bitten Sie darum, den Fernseher oder die Musikanlage etwas leiser zu stellen. Sollte es des Öfteren zu Ruhestörungen kommen und auch kein freundliches Gespräch helfen, dann wenden Sie sich bitte an uns. Wir finden dann gemeinsam mit allen Beteiligten eine Lösung.

Hinweis: Die Telefonnummer Ihrer Geschäftsstelle finden Sie im Infokasten im Hauseingang.

Bitte achten Sie darauf, dass durch das Waschen und Trocknen Ihrer Wäsche keine Schäden an der Wohnung entstehen – wie beispielsweise Schimmel oder Wasserschäden auf Fußböden oder an Wänden. Nutzen Sie nach Möglichkeit Ihren Balkon, die Wäscheplätze im Hof oder die Trockenräume in Ihrem Haus.

Bitte Kinderwagen, Rollstühle und Rollatoren in den dafür vorgesehenen Gemeinschaftsräumen abstellen.  Sind solche Gemeinschaftsräume nicht vorhanden, kann auch der Eingangsbereich genutzt werden, sofern der Weg für alle Nachbar:innen und Besuchenden zugänglich bleibt.  Aus Sicherheitsgründen ist die Benutzung der Treppenabsätze nicht gestattet.

Fahrräder gehören nicht in den Eingangsbereich, in die Flure und ins Treppenhaus.

Damit im Brandfall alle Rettungswege zugänglich sind, müssen Flure, Treppenh user und Gemeinschaftsfl chen frei und unverstellt sein.

Fernsehen, Telefon, Internet und Strom

Sie sind Mieter:in der HOWOGE! Damit Sie sich richtig zuhause fühlen, müssen Sie sich allerdings noch um ein paar Dinge kümmern, die nicht in der Miete inbegriffen sind.

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Falls in Ihrem Mietvertrag nicht anders vereinbart, müssen Sie Internet-, Kabel- und Telefondienstleistungen separat beauftragen. Für all diese Dienstleistungen gibt es eine Vielzahl von Angeboten, die Sie im Internet recherchieren können.

Mehr Informationen finden Sie hier.

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Im Auftrag Berlins sichert die HOWOGE nicht nur bezahlbares Wohnen, sondern auch erschwingliche Energie. Auf einigen Dächern unserer Häu-ser befinden sich bereits Photovoltaik-Anlagen und es werden immer mehr! Die Photovoltaik-Anlagen auf unseren Dächern machen aus Son-nenstrahlen Strom und liefern Ihnen diesen direkt in Ihre Steckdose. So sparen Sie nicht nur Geld, Sie tun auch Gutes fürs Klima.

Weitere Informationen zum HOWOGE-Grünstrom finden Sie hier.

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Den Bezug von Strom müssen Sie eigenständig bei einem Stromlieferanten anmelden. Falls Sie eine Gasetagenheizung haben, gilt das auch für Gas. Bitte notieren Sie den Stand Ihres Stromzählers oder halten Sie diesen mit einem Foto bei der Wohnungsübergabe fest. Der Zählerstand wird von der Vermietung ebenfalls abgelesen und ins Protokoll geschrieben.

Lesen Sie auch die Informationen unter -> Sparen und Umwelt -> Energie

Gesundheit

Wir möchten, dass es Ihnen bei uns gut geht. Dazu gehört natürlich auch, dass Sie und Ihre Mitmieter:innen gesund bleiben. Bitte beachten Sie deshalb die folgenden Punkte, um Ihre eigene und die Gesundheit aller zu schützen.

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Für das Vorkommen von Bettwanzen in der Wohnung muss sich niemand schämen. Bettwanzen können durch Koffer, Reisen, gebrauchte Möbel, Matratzen oder Kleidung in die Wohnung kommen. Es ist extrem wichtig, Bettwanzen sofort der HOWOGE zu melden, auch wenn Sie nur eine Einzelne in Ihrer Wohnung entdecken. Die Bekämpfung ist für die Mieterschaft der HOWOGE kostenlos.

Wenden Sie sich schnellstmöglich an den Technischen Kundenservice der HOWOGE. Die Rufnummer finden Sie im Schaukasten im Eingang Ihres Hauses oder hier:

Ansprechpartner finden

Schimmelpilze erkennt man an schwarzen, weißen, gelben oder grünen Flecken in der Wohnung. Besonders gut gedeiht Schimmel da, wo es kalt und feucht ist. Neben angekippten Fenstern, in kalten Räumen oder an Außenwänden kühlt sich die Luft ab, Tauwasser entsteht und führt zu Schimmel. Schimmel kann in größerer Konzentration Atemwegserkrankungen, Allergien und Infektionen auslösen. Gerade im Schlafzimmer sollte er unbedingt entfernt werden.

Durch ein ausgewogenes -> Heizen und Lüften können Sie Schimmel vorbeugen.

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Legionellen sind Bakterien, die als natürlicher Bestandteil im Süßwasser vorkommen. Auch in Wasserleitungen sind sie in niedriger Konzentration zunächst unbedenklich. Steht Wasser jedoch länger in der Leitung, vermehren sich die Bakterien bei einer Temperatur von 25 bis 45 Grad.

Vorbeugung: Ein regelmäßiger Wasserfluss an allen Entnahmestellen ist extrem wichtig (mind. 3 x pro Woche für mehrere Minuten). Wird über einen längeren Zeitraum (ab zwei Tage) kein Wasser entnommen, sollte das Wasser anschließend an allen Entnahmestellen mind. fünf Minuten ablaufen. Bei Abwesenheit bis zu zwei Tagen genügen 30 Sekunden. Zudem sollten die Entnahmestellen regelmäßig gereinigt werden.

Die regelmäßige Prüfung durch die HOWOGE findet am Warmwassererzeuger im Haus sowie in den Wohnungen statt und wird jährlich bis dreijährig durchgeführt.

Mehr zum Thema Legionellen finden Sie hier.

Gäste und Nachbarschaft

Als weltoffene Vermieterin sind bei uns sowohl die Mieter:innen willkommen als auch deren Gäste. Wichtig ist uns dabei, dass insgesamt ein friedvolles und hilfsbereites Miteinander zwischen den Menschen in unseren Kiezen herrscht.

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Sie dürfen in Ihre Wohnung Besuch einladen, so oft Sie wollen. Nehmen Sie dabei aber bitte Rücksicht auf Ihre Nachbar:innen. Bevor Sie jemanden dauerhaft bei sich wohnen lassen, müssen Sie uns als Vermieterin immer vorab informieren.

Eine gut funktionierende Nachbarschaft ist Gold wert. Familien, Senior:innen, Alleinstehende und Pärchen – in Ihrer Wohnanlage treffen viele Generationen, oft auch aus verschiedenen Kulturkreisen mit unterschiedlichen Interessen, aufeinander. Alle bringen individuelle Gewohnheiten bzw. Lebensweisen mit und sollen sich im eigenen Zuhause sowie in der nahen Umgebung wohlfühlen, deshalb: Gehen Sie aufeinander zu, reden Sie miteinander und bringen Sie auch ungewohnten Ansichten Respekt und Toleranz entgegen.

Wir bieten Ihnen als Mieter:in der HOWOGE für Ihren Besuch Gästewohnungen unterschiedlicher Größe an. Da viele Mietende diesen Service sehr gerne in Anspruch nehmen, fragen Sie bitte rechtzeitig unsere Kolleg:innen via Telefon oder E-Mail nach Verfügbarkeiten und Preisen.

Sicherheit

Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen. Deshalb tun wir alles dafür, dass in Ihrem Zuhause nichts Unerwartetes passiert. Aber Sie können auch selbst etwas mithelfen, damit es nicht zu einem Notfall kommt.

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Notfälle, wie zum Beispiel ein Brand, sind für die Nachbarschaft ein bedrohliches Ereignis und können schwerwiegende Folgen haben. Damit es gar nicht erst so weit kommt, sorgen Sie bitte vor und beachten Sie die Regeln zum Brandschutz: Stellen Sie keine Gegenstände auf den Rettungs- und Fluchtwegen ab, machen Sie kein offenes Feuer, nutzen Sie zum Grillen ausschließlich einen Elektrogrill und bedienen Sie Ihren Herd sachgerecht. -> Rauchwarnmelder

Weitere nützliche Hinweise finden Sie hier.

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Schließen Sie auch bei kurzen Abwesenheiten Fenster, Balkon- und Terrassentüren und schlie en Sie immer die Wohnungstür ab.  Denn gekippte Fenster sind offene Fenster. Und Türen, die nur ins Schloss fallen, sind leicht zu überwinden. Verstecken Sie Ihren Wohnungsschlüssel nicht in „geheimen Verstecken“, z. B. unter dem Blumentopf oder dem Fußabtreter.

In der dunklen Jahreszeit sollte Ihre Wohnung stets bewohnt aussehen. Zeitschaltuhren können das Licht regeln und Nachbar:innen die Briefkästen leeren. Lassen Sie ohne Nachfrage keine Fremden ins Haus – auch nicht über die Haussprechanlage.

Achten Sie auf Personen, die sich verdächtig verhalten, und lassen Sie keine fremden Personen in Ihre Wohnung. Wenn Ihnen etwas verdächtig vorkommt, informieren Sie im Zweifel die Polizei. Eine aufmerksame Nachbarschaft ist Gold wert. Bemühen Sie sich um ein gutes Miteinander. Zusätzlich können Sie prüfen, ob eine Hausratversicherung für Sie möglich ist. Diese kann im Schadensfall sehr nützlich sein. Fotografieren Sie Ihre Wertsachen und notieren Sie sich diverse Serien- und Gerätenummern.

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Die Landesbauordnung schreibt die Ausstattung von Rauchwarnmeldern in Wohnungen zwingend vor. Wir haben Funk-Rauchwarnmelder in allen Wohnräumen und Fluren installiert. Die Geräte warnen Sie und Ihre Familie durch einen lauten Alarmton.

Mehrmals im Monat überprüft das dienstleistende Unternehmen über Funk automatisch Elektronik, Alarm und Batterie. Davon bemerken Sie nichts. Um den Austausch defekter Geräte und leerer Batterien kümmert sich die HOWOGE.

In Notfällen, etwa bei einem Brand oder einem Unfall, rufen Sie bitte immer die Telefonnummer 112 an, um Hilfe zu holen. Bitte bringen Sie bei einem Brand sich und Ihre Angehörigen in Sicherheit. Der Aufzug darf nicht benutzt werden, wenn es im Haus brennt. Leisten Sie den Anweisungen der Polizei- und Rettungskräfte unbedingt Folge.

WICHTIG IM NOTFALL

Wenn Sie über die Telefonnummer 112 Hilfe rufen, machen Sie bitte folgende Angaben:
- Wer meldet den Notfall?
- Was ist passiert?
- Wie viele Personen sind betroffen/verletzt?
- Wo ist etwas passiert?
- Warten Sie auf Rückfragen.

Sparen und Umwelt

Wir möchten nicht nur für unsere Mieter:innen da sein, sondern auch für unsere Umwelt. Deshalb engagieren wir uns für mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Durch Ihr eigenes Verhalten können auch Sie als Mieter:in der HOWOGE einen Beitrag für die Umwelt leisten und damit sogar Geld sparen.

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Die Heizkosten werden einmal im Jahr abgerechnet. In der Heizkostenabrechnung wird eine Vorauszahlung und der tatsächliche Verbrauch ausgerechnet. Dann müssen Sie entweder Geld nachzahlen oder haben ein Guthaben.

Durch maßvolles Heizen können Sie unter Umständen Geld einsparen. Achten Sie bitte aber auf einen richtigen Umgang mit der Raumtemperatur und schaffen Sie ein gutes Verhältnis zwischen Heizen und Lüften.

In Toiletten und Spülen gehören nur Abwässer, aber unter keinen Umständen Müll. Toilettenpapier ist unbedenklich, weil es sich im Wasser auflöst. Manche Hygieneartikel können die Rohre verstopfen und in der Kanalisation und in den Klärwerken Schäden anrichten, z. B. Binden, Tampons, benutzte Zellstofftaschentücher oder Kosmetiktücher. Auch Medikamentenreste lassen sich nur schwer aus dem Abwasser filtern. Speisereste in den Rohren und in der Kanalisation locken Ratten an.

Entsorgen Sie Müll daher ausschließlich über die vorgesehenen Tonnen (-> Mülltrennung). Bitte beachten Sie: Bei einer Rohrverstopfung lässt sich normalerweise genau feststellen, wo sie entstanden ist. Sämtliche Reparaturkosten trägt die verursachende Stelle. Das kann teuer werden.

Wenn Sie weniger Wasser verbrauchen, dann sparen Sie auch Kosten für Wasser, Abwasser und für die Energie zum Erwärmen. Duschen zum Beispiel verbraucht dreimal weniger Wasser als Baden. Eine Toilettenspülung mit Spülstopp-Taste spart 50 % Wasser ein. Tropfende Wasserhähne sollten nicht nur für ein intaktes Wohngefühl repariert werden. Bis zu 50 Liter Trinkwasser verbraucht ein undichter Wasserhahn am Tag. Sie sollten nichtsdestotrotz Stehwasser in den Rohren vermeiden. Lesen Sie hierzu die Hinweise unter -> Gesundheit -> Legionellen.

Auch beim Benutzen einer Waschmaschine können Sie einiges beachten. Wählen Sie z.B. eine Temperaturstufe niedriger und sparen Sie damit Energie. Lesen Sie hierzu auch die Bedienungsanleitung Ihrer Waschmaschine.

Asbesthaltige Bodenplatten stellen kein Gesundheitsrisiko dar, denn die Asbestfasern sind in den Platten fest gebunden. Unbeschädigte Bodenplatten sind deshalb für Mieter:innen nach Auskunft des zuständigen Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) unbedenklich. Führen Sie keine Arbeiten wie Bohrungen, Schleifen oder Sägearbeiten an den Böden oder Wänden Ihrer Wohnung durch, wenn sich auf diesen offen verlegte PVC-Platten, Laminat oder Linoleum befinden. Vorhandene Platten, auch lose Teile, dürfen nicht entfernt werden und müssen unverzüglich den Geschäftsstellen der HOWOGE mitgeteilt werden. Die Bauteile werden daraufhin geprüft und in Abstimmung mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) wird eine sichere Entfernung etwaigen Asbests durch Spezialunternehmen veranlasst. Sofern Sie eigene Teppichböden oder andere Fußbodenbeläge entfernen wollen, unter denen sich Kunststofffliesen befinden, bitten wir Sie ebenfalls, dies vorab mit uns abzustimmen.

Hinweis: Beachten Sie die in Ihrem Mietvertrag aufgeführten Verhaltensregeln in Bezug auf Böden und Wände.

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Achten Sie in Ihrer Wohnung auf sogenannte Stromfresser. Im Haushalt verbrauchen Elektrogeräte wie Waschmaschine, Kühlschrank, Backofen, Fernseher oder PC rund die Hälfte des Stroms. Darum sollten Sie beim Neukauf auch immer auf den Energieverbrauch achten. Viele Geräte entnehmen im Standby-Modus sogar noch Strom, obwohl sie eigentlich ausgeschaltet sind. Und das nicht zu knapp. Das beste Gegenmittel ist eine schaltbare Steckerleiste. Mit einem Klick sind dann gleich mehrere Geräte vom Stromnetz getrennt.

Parkplätze für Menschen mit Beeinträchtigungen / besonderen Bedarfen

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Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein besonders gekennzeichneter personenbezogener Stellplatz (nach § 45 StVO) in unmittelbarer Nähe der Wohnung reserviert werden. Das ist jedoch nur möglich bei Parkraummangel und wenn sich ein Kraftfahrzeug im Haushalt der Antragstellerden befindet und kein anderer Parkraum (Garage, Mieterparkplatz usw.) in zumutbarer Entfernung vorhanden ist. Der Antrag ist bei der Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamtes Ihres Hauptwohnsitzes zu stellen (Siehe unten).

Für den Anspruch auf einen gesonderten Parkplatz ist eine entsprechender Ausweis nötig. Die Formalitäten und Ansprechpartner:innen in den Bezirksämtern finden Sie hier.

Personenbezogene Stellplätze auf Mieter- oder Privatparkplätzen sind auch dort zu beantragen: Bitte wenden Sie sich dazu an das zuständige Kundenzentrum der HOWOGE. Siehe auch nächster Punkt.

Photovoltaik-Anlage auf dem Balkon

Möchten Sie als Mieter:in der HOWOGE eine Mini-Photovoltaik-Anlage auf Ihrem Balkon installieren? Das ist grundsätzlich möglich, aber es gibt wichtige Sicherheits- und Genehmigungsanforderungen, die Sie beachten müssen. Das müssen Sie wissen, bevor Sie Ihr Balkonkraftwerk planen.

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Der Anbau solcher Anlagen auf Ihrem Balkon birgt auch einige Risiken, die Sie im Vorfeld unbedingt beachten müssen. Als verantwortliche Vermieterin ist es uns zuallererst wichtig, dass es sich um eine verkehrs- und brandschutzssichere Anlage handelt, die weder das Leben anderer oder die gesamte die Stromversorgung in Ihrer Nachbarschaft gefährdet. Darüber hinaus ist die fachgerechte Installation sowie die sturzsichere Montage Voraussetzung für eine Genehmigung durch die HOWOGE.

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Sie haben eine Frage zu Ihrem Mietvertrag oder möchten Veränderungen an Ihrer Wohnung vornehmen? Für diese und weitere Fragen rund ums Wohnen kontaktieren Sie einfach unsere Kolleginnen und Kollegen via Telefon oder E-Mail. Die Kontaktdaten finden Sie im Infokasten Ihres Hauseingangs oder hier:

Ansprechpartner finden

Etwas in Ihrer Wohnung ist defekt und muss repariert oder ausgetauscht werden? Unser Technischer Kundendienst kümmert sich, auch außerhalb gewöhnlicher Geschäftszeiten bei technischen Notfällen – zum Beispiel bei einem Rohrbruch, Heizungs- oder Stromausfall.

 Die Kontaktdaten finden Sie auf dem Aushang im Eingangsbereich Ihres Wohnhauses oder hier:

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Mieterbeiräte werden von den Mieter:innen in Wohngebieten mit mehr als 300 Wohneinheiten gewählt. Die Mitglieder:innen sind unabhängig, überparteilich und ehrenamtlich tätig, für alle Mieter:innen ansprechbar und werden alle 5 Jahre neu gewählt. Alle HOWOGE-Mieter:innen können sich bewerben und in den Mieterbeiräten engagieren.

Ziel ist es dabei, ein gutes Verhältnis zwischen Mieter:innen und HOWOGE zu gestalten und dabei Interessen der Mieter:innen zu vertreten sowie die Wohnsituation und das Wohnumfeld zu verbessern. Der Mieterbeirat steht im engen Austausch mit dem -> Mieterrat, um die Interessen der Mieter:innen koordiniert zu vertreten.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Der Mieterrat wird von allen HOWOGE-Mieter:innen gewählt. Er ist unabhängig, überparteilich und ehrenamtlich tätig. Die Mitglieder:innen des Mieterrats bündeln die Interessen der Mieter:innen und vertreten diese gegenüber der HOWOGE. Sie beraten die Unternehmensführung bei Neubau, Modernisierung, Instandsetzung, Quartiersentwicklung und Gemeinschaftseinrichtungen. In den HOWOGE-Aufsichtsrat entsenden sie ein stimmberechtigtes Mitglied sowie einen Gast und bestimmen die strategische Gesamtplanung und langfristige Entwicklung des Wohnungsunternehmens mit.

Sie kooperieren mit den bereits bestehenden -> Mieterbeiräten und wirken in regionalen Netzwerken mit.

Weitere Informationen rund um den Mieterrat finden Sie hier.

Manchmal braucht es zwei Hände mehr: beim Anbau der Gardinenstange, beim Möbelrücken oder weil Sie bestimmte Arbeiten allein nicht mehr schaffen. Dafür haben wir in einigen unserer Bestände die Kiezhelfer:innen, die Ihnen tatkräftig zur Seite stehen. Sie kümmern sich insbesondere um ältere und hilfsbedürftige Mietende – und das kostenlos.

Für Reinigungsleistungen oder ständig wiederkehrende Arbeiten in Ihrer Wohnung sind die Kiezhelfer:innen aber nicht zuständig.  

Unsere Kiezhelfer:innen:

- transportieren Möbel und schwere Gegenstände (keine Umzüge),

- montieren Möbel,

- übernehmen kleine Reparaturen,

- erledigen vorübergehend Einkäufe,

- begleiten ältere und gesundheitlich eingeschränkte Mieter:innen zu Ärzt:innen und Behörden.

Graffiti-Schmierereien, Vandalismusschäden, Ärger im Haus – der mobile Hausmeisterservice oder ein Sicherheitsdienst achten im Kiez abends und nachts auf Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit. Sie kontrollieren, ob Türen und Fenster verschlossen sind, ob sich Fremde in den Häusern aufhalten, ob Müll herumliegt, Lampen kaputt oder Zugänge und Einfahrten verstellt sind. Und wenn jemand in der Nachbarschaft mal zu laut feiert, sind die HOWOGE-Mitarbeiter:innen auch zur Stelle und bitten, die Hausordnung einzuhalten.

Der mobile Hausmeisterservice unterstützt die Havarie-Hausmeister:innen, die außerhalb der Geschäftszeiten Ansprechpersonen für Havarien und Ähnliches sind.

Die Einsatzzeiten der mobilen Hausmeisterservice-Teams sind:

Mo – Do: 18 – 04 Uhr,

Fr – So: 19 – 05 Uhr.

Die Rufnummern der Teams finden Sie in den Informationskästen Ihres Hauseingangs.

Wir sind für Sie da – auch in schwierigen Zeiten. Sie benötigen eine Beratung zu Ihren Mietschulden oder Ihnen droht der Verlust Ihrer Wohnung? Brauchen Sie Hilfe, weil Sie Ihren Alltag nicht mehr allein bewältigen können? Suchen Sie Unterstützungsangebote oder geeignete Beratungsstellen? Dann melden Sie sich bei uns!

Die Beratungen sind kostenfrei und vertraulich. Wir freuen uns auf eine Nachricht oder einen Anruf von Ihnen.

Telefonische Beratung:

Di: 9 – 11 Uhr

Do: 15 – 17 Uhr

Telefon: 030/54 64–12 34

Oder Montags bis Freitags per E-Mail an:

sozialesmanagement@howoge.de

Bitte bewahren Sie den Mietvertrag sorgfältig auf. Er regelt alles Wichtige zum Mietverhältnis zwischen Ihnen und uns. Dazu gehören beispielsweise Angaben zur Wohnung, die Höhe der Nettokaltmiete oder auch die Zahlung der Betriebskosten.

Bild –

In der Regel – je nach Inhalt Ihres Mietvertrages – setzt sich die von Ihnen monatlich zu zahlende Gesamtmiete zusammen aus:

Nettokaltmiete
+ Betriebskostenvorauszahlung
+ Heiz- und Warmwasserkostenvorauszahlung.


Bei der Nettokaltmiete handelt es sich um das Entgelt für die Überlassung der Mietsache, das heißt, um die eigentliche Miete. -> Betriebskosten sind hingegen laufende Kosten, die durch den Gebrauch des Gebäudes und Grundstücks entstehen. In jedem Jahr wird dann über die im Vorjahr tatsächlich angefallenen Kosten abgerechnet. Welche Kosten Sie genau zu tragen haben und nach welchem Verteilerschlüssel diese abgerechnet werden, können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen.

Zu Beginn Ihres Mietverhältnisses hinterlegen Sie bei uns eine Kaution in Höhe von maximal drei Nettokaltmieten. Die Kaution ist für uns als Vermieterin eine Mietsicherheit, falls wir Ihnen gegenüber später einmal Forderungen aus nicht erbrachten, fälligen Schönheitsreparaturleistungen, Betriebskostennachzahlungen oder Mietforderungen haben. In diesem Fall werden unsere Forderungen nach Rückgabe der Wohnung mit der Kaution verrechnet und ein Restbetrag, sofern bestehend, an Sie ausgezahlt. Sind Sie allen Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis nachgekommen, lösen wir das Kautionskonto auf und überweisen den vollen Betrag inklusive Zinsen an Sie zurück.

Bild –

Betriebskosten sind laufende Kosten, die durch den Gebrauch des Gebäudes und Grundstücks entstehen, wie zum Beispiel Müllabfuhr, Pflege der Außenanlagen, Gebäudereinigung, Wasserversorgung usw. Sie zahlen monatlich zusammen mit der Miete eine Vorauszahlung für Betriebskosten. In jedem Jahr wird dann über die im Vorjahr tatsächlich angefallenen Kosten abgerechnet. Aus dieser Abrechnung ergibt sich dann für Sie ein Guthaben oder eine Nachzahlung. Ähnlich verhält es sich mit den Heiz- und Warmwasserkosten, die über die entsprechenden Versorgungsunternehmen abgerechnet werden.

Bei Fragen zu Ihrer Betriebskostenabrechnung setzen Sie sich bitte mit den für Sie zuständigen Mitarbeiter:innen der Betriebskostenabteilung in Verbindung. Den Kontakt finden Sie auf Seite eins Ihrer Betriebskostenabrechnung.

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Sollten Sie weitere Schlüssel für Ihre Wohnung benötigen, so kontaktieren Sie uns bitte via Telefon oder E-Mail. Häufig verfügen unsere Wohnanlagen über zentrale Schließanlagen, sodass Sie nicht selbst oder nur mit unserer Genehmigung einen Zweitschlüssel herstellen lassen können. Dies dient der Sicherheit aller Mieter:innen.

Ihre Wohnung ist Ihr Zuhause. Wir haben Ihnen alle Schlüssel ausgehändigt und bewahren nirgendwo einen Ersatz- oder Reserveschlüssel auf. Es gibt jedoch ein paar Situationen, in denen wir den Zutritt zu Ihrer Wohnung benötigen. Das kann zum Beispiel sein, wenn handwerkliches Fachpersonal etwas in Ihrer Wohnung reparieren soll. Auch wenn beispielsweise ein Nachmieter oder eine Nachmieterin die Wohnung besichtigen möchte, gewähren Sie bitte den Zutritt. Wir werden Sie immer vorher über unseren Besuch informieren und gemeinsam mit Ihnen einen Termin vereinbaren.

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Die gesetzliche Kündigungsfrist, auch bei Umzügen innerhalb der HOWOGE, beträgt 3 Monate. Die Kündigung muss spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats bei der HOWOGE vorliegen. Ein Beispiel: Wenn Sie zum Ende des Dezembermonats kündigen möchten, dann müssen wir die Kündigung bis spätestens zum dritten Werktag im Oktober erhalten. Bei älteren Mietverträgen muss die Frist gemäß Vertrag eingehalten werden. Die Kündigung muss von allen im Mietvertrag aufgeführten Mieter:innen unterschrieben sein, sonst ist diese unwirksam. Ein Fax, Scan oder eine E-Mail reichen daher nicht aus – auch nicht zur Fristwahrung. Bevollmächtigte mit Originalvollmacht können die Kündigung ebenfalls unterschreiben.

Wichtig ist, die Mietvertragsnummer, die Adresse, Telefonnummer und die Namen der Mietenden sowie eine eventuelle Vollmacht anzugeben, damit wir die Wohnung der Kündigung zuordnen können.

Falls in Ihrem Mietvertrag nicht anders vereinbart, müssen Sie Internet-, Kabel- und Telefondienstleistungen separat beauftragen. Für all diese Dienstleistungen gibt es eine Vielzahl von Angeboten, die Sie im Internet recherchieren können.

Mehr Informationen finden Sie hier.

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Den Bezug von Strom müssen Sie eigenständig bei einem Stromlieferanten anmelden. Falls Sie eine Gasetagenheizung haben, gilt das auch für Gas. Bitte notieren Sie den Stand Ihres Stromzählers oder halten Sie diesen mit einem Foto bei der Wohnungsübergabe fest. Der Zählerstand wird von der Vermietung ebenfalls abgelesen und ins Protokoll geschrieben.

Lesen Sie auch die Informationen unter -> Sparen und Umwelt -> Energie

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Für das Vorkommen von Bettwanzen in der Wohnung muss sich niemand schämen. Bettwanzen können durch Koffer, Reisen, gebrauchte Möbel, Matratzen oder Kleidung in die Wohnung kommen. Es ist extrem wichtig, Bettwanzen sofort der HOWOGE zu melden, auch wenn Sie nur eine Einzelne in Ihrer Wohnung entdecken. Die Bekämpfung ist für die Mieterschaft der HOWOGE kostenlos.

Wenden Sie sich schnellstmöglich an den Technischen Kundenservice der HOWOGE. Die Rufnummer finden Sie im Schaukasten im Eingang Ihres Hauses oder hier:

Ansprechpartner finden

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Legionellen sind Bakterien, die als natürlicher Bestandteil im Süßwasser vorkommen. Auch in Wasserleitungen sind sie in niedriger Konzentration zunächst unbedenklich. Steht Wasser jedoch länger in der Leitung, vermehren sich die Bakterien bei einer Temperatur von 25 bis 45 Grad.

Vorbeugung: Ein regelmäßiger Wasserfluss an allen Entnahmestellen ist extrem wichtig (mind. 3 x pro Woche für mehrere Minuten). Wird über einen längeren Zeitraum (ab zwei Tage) kein Wasser entnommen, sollte das Wasser anschließend an allen Entnahmestellen mind. fünf Minuten ablaufen. Bei Abwesenheit bis zu zwei Tagen genügen 30 Sekunden. Zudem sollten die Entnahmestellen regelmäßig gereinigt werden.

Die regelmäßige Prüfung durch die HOWOGE findet am Warmwassererzeuger im Haus sowie in den Wohnungen statt und wird jährlich bis dreijährig durchgeführt.

Mehr zum Thema Legionellen finden Sie hier.

Schimmelpilze erkennt man an schwarzen, weißen, gelben oder grünen Flecken in der Wohnung. Besonders gut gedeiht Schimmel da, wo es kalt und feucht ist. Neben angekippten Fenstern, in kalten Räumen oder an Außenwänden kühlt sich die Luft ab, Tauwasser entsteht und führt zu Schimmel. Schimmel kann in größerer Konzentration Atemwegserkrankungen, Allergien und Infektionen auslösen. Gerade im Schlafzimmer sollte er unbedingt entfernt werden.

Durch ein ausgewogenes -> Heizen und Lüften können Sie Schimmel vorbeugen.

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Sie dürfen in Ihre Wohnung Besuch einladen, so oft Sie wollen. Nehmen Sie dabei aber bitte Rücksicht auf Ihre Nachbar:innen. Bevor Sie jemanden dauerhaft bei sich wohnen lassen, müssen Sie uns als Vermieterin immer vorab informieren.

Wir bieten Ihnen als Mieter:in der HOWOGE für Ihren Besuch Gästewohnungen unterschiedlicher Größe an. Da viele Mietende diesen Service sehr gerne in Anspruch nehmen, fragen Sie bitte rechtzeitig unsere Kolleg:innen via Telefon oder E-Mail nach Verfügbarkeiten und Preisen.

Eine gut funktionierende Nachbarschaft ist Gold wert. Familien, Senior:innen, Alleinstehende und Pärchen – in Ihrer Wohnanlage treffen viele Generationen, oft auch aus verschiedenen Kulturkreisen mit unterschiedlichen Interessen, aufeinander. Alle bringen individuelle Gewohnheiten bzw. Lebensweisen mit und sollen sich im eigenen Zuhause sowie in der nahen Umgebung wohlfühlen, deshalb: Gehen Sie aufeinander zu, reden Sie miteinander und bringen Sie auch ungewohnten Ansichten Respekt und Toleranz entgegen.

Bitte Kinderwagen, Rollstühle und Rollatoren in den dafür vorgesehenen Gemeinschaftsräumen abstellen.  Sind solche Gemeinschaftsräume nicht vorhanden, kann auch der Eingangsbereich genutzt werden, sofern der Weg für alle Nachbar:innen und Besuchenden zugänglich bleibt.  Aus Sicherheitsgründen ist die Benutzung der Treppenabsätze nicht gestattet.

Fahrräder gehören nicht in den Eingangsbereich, in die Flure und ins Treppenhaus.

Damit im Brandfall alle Rettungswege zugänglich sind, müssen Flure, Treppenh user und Gemeinschaftsfl chen frei und unverstellt sein.

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Wenn Sie auf Ihrem Balkon mit der Familie oder Ihren Freund:innen grillen möchten, benutzen Sie bitte ausschließlich einen Elektrogrill und sprechen Sie vorher mit Ihren Nachbar:innen. Sie könnten sich sonst durch Rauch und Geruch belästigt fühlen. Auf den Freiflächen rund um Ihre Wohnung ist die Nutzung eines Grills nur erlaubt, wenn es dafür ausgewiesene Flächen gibt.

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Kleintiere wie beispielsweise Zierfische, Kanarienvögel oder Hamster können immer in der Wohnung gehalten werden. Möchten Sie sich aber ein größeres Tier wie einen Hund oder eine Katze anschaffen, brauchen Sie dafür unsere Zustimmung als Vermieterin. Generell gilt, dass es bei der Haltung von Haustieren in der Wohnung nicht zu Belästigungen der anderen Mietparteien kommen und die Wohnung nicht beschädigt werden darf.

Mehr Informationen finden Sie auf unserer Homepage hier.

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Wenn es kalt ist, sorgen die Heizkörper in Ihrer Wohnung für Wärme. Regulieren können Sie die Heizkörper über die Thermostate. Kochen, Wäschewaschen, Duschen oder Baden sorgen für feuchte Luft in der Wohnung. Damit kein Schimmel entsteht, müssen Sie regelmäßig lüften. Wir bitten Sie, mindestens drei- oder viermal am Tag die Fenster fünf bis zehn Minuten weit zu öffnen. Bitte heizen und lüften Sie nicht gleichzeitig. Wenn Sie Heizkörper in Ihrer Wohnung haben, dann drehen Sie diese vor dem Öffnen der Fenster auf NULL (*). Sind die Fenster wieder geschlossen, können Sie die Heizkörper wieder aufdrehen.

Wohnen Sie in einem Neubau mit einer integrierten Fußbodenheizung, lesen Sie bitte die mit dem Einzug ausgehändigten Merkblätter zum richtigen Umgang mit dem eingebauten Thermostat.

Mehr Informationen finden Sie auf unserer Homepage hier.

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Für die Mülltrennung gibt es in Ihrer Wohnanlage in der Regel gekennzeichnete Behälter. Verpackungen mit dem Grünen Punkt aus Metall, Kunst- oder Verbundstoff gehören in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack.

Müll wie Obstreste, Kaffeefilter, Teebeutel, Laub oder Eierschalen können in der braunen Biotonne entsorgt werden. In die schwarze Tonne kommt der übrige Abfall, der nicht verwertet werden kann. Dazu zählen beispielsweise Haarbürsten, Einwegrasierer, Kerzen, Kugelschreiber oder Aktenordner.

In die blaue Papiertonne kommen Geschenkpapier, Eierkartons, Taschentücher oder Zeitungen. Verpackungen aus Glas entsorgen Sie bitte in Glascontainern – getrennt nach Weiß-, Braun- und Grünglas – in dafür vorgesehenen Sammelbehältern außerhalb Ihrer Wohnanlage.

Putzmittel, Batterien oder Thermometer gelten als Sondermüll. Sie können beim Schadstoffmobil, Sperrmüll und Wertstoff- beziehungsweise Recyclinghof abgegeben werden.

Falls Sie Möbel oder andere größere Gegenstände entsorgen möchten, beauftragen Sie bitte den Sperrmüllservice oder fahren zu einem BSR-Recyclinghof. Die Adressen und Öffnungszeiten finden Sie unter www.bsr.de.

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In der Regel gelten die Zeiten zwischen 13 und 15 Uhr und von 22 bis 07 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen als Ruhezeiten. Musikanlagen, Radios und Fernsehgeräte sollten insbesondere zu diesen Zeiten nicht zu laut sein. Der häufigste Grund für Unstimmigkeiten in der Nachbarschaft ist Partylärm. Wird auf dem Balkon oder der Terrasse gefeiert, muss es ab 22 Uhr ruhig sein.

Sollte eine benachbarte Mietpartei doch einmal zu laut sein, dann suchen Sie ein freundliches Gespräch und bitten Sie darum, den Fernseher oder die Musikanlage etwas leiser zu stellen. Sollte es des Öfteren zu Ruhestörungen kommen und auch kein freundliches Gespräch helfen, dann wenden Sie sich bitte an uns. Wir finden dann gemeinsam mit allen Beteiligten eine Lösung.

Hinweis: Die Telefonnummer Ihrer Geschäftsstelle finden Sie im Infokasten im Hauseingang.

Bitte achten Sie darauf, dass durch das Waschen und Trocknen Ihrer Wäsche keine Schäden an der Wohnung entstehen – wie beispielsweise Schimmel oder Wasserschäden auf Fußböden oder an Wänden. Nutzen Sie nach Möglichkeit Ihren Balkon, die Wäscheplätze im Hof oder die Trockenräume in Ihrem Haus.

Notfälle, wie zum Beispiel ein Brand, sind für die Nachbarschaft ein bedrohliches Ereignis und können schwerwiegende Folgen haben. Damit es gar nicht erst so weit kommt, sorgen Sie bitte vor und beachten Sie die Regeln zum Brandschutz: Stellen Sie keine Gegenstände auf den Rettungs- und Fluchtwegen ab, machen Sie kein offenes Feuer, nutzen Sie zum Grillen ausschließlich einen Elektrogrill und bedienen Sie Ihren Herd sachgerecht. -> Rauchwarnmelder

Weitere nützliche Hinweise finden Sie hier.

In Notfällen, etwa bei einem Brand oder einem Unfall, rufen Sie bitte immer die Telefonnummer 112 an, um Hilfe zu holen. Bitte bringen Sie bei einem Brand sich und Ihre Angehörigen in Sicherheit. Der Aufzug darf nicht benutzt werden, wenn es im Haus brennt. Leisten Sie den Anweisungen der Polizei- und Rettungskräfte unbedingt Folge.

WICHTIG IM NOTFALL

Wenn Sie über die Telefonnummer 112 Hilfe rufen, machen Sie bitte folgende Angaben:
- Wer meldet den Notfall?
- Was ist passiert?
- Wie viele Personen sind betroffen/verletzt?
- Wo ist etwas passiert?
- Warten Sie auf Rückfragen.

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Die Landesbauordnung schreibt die Ausstattung von Rauchwarnmeldern in Wohnungen zwingend vor. Wir haben Funk-Rauchwarnmelder in allen Wohnräumen und Fluren installiert. Die Geräte warnen Sie und Ihre Familie durch einen lauten Alarmton.

Mehrmals im Monat überprüft das dienstleistende Unternehmen über Funk automatisch Elektronik, Alarm und Batterie. Davon bemerken Sie nichts. Um den Austausch defekter Geräte und leerer Batterien kümmert sich die HOWOGE.

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Schließen Sie auch bei kurzen Abwesenheiten Fenster, Balkon- und Terrassentüren und schlie en Sie immer die Wohnungstür ab.  Denn gekippte Fenster sind offene Fenster. Und Türen, die nur ins Schloss fallen, sind leicht zu überwinden. Verstecken Sie Ihren Wohnungsschlüssel nicht in „geheimen Verstecken“, z. B. unter dem Blumentopf oder dem Fußabtreter.

In der dunklen Jahreszeit sollte Ihre Wohnung stets bewohnt aussehen. Zeitschaltuhren können das Licht regeln und Nachbar:innen die Briefkästen leeren. Lassen Sie ohne Nachfrage keine Fremden ins Haus – auch nicht über die Haussprechanlage.

Achten Sie auf Personen, die sich verdächtig verhalten, und lassen Sie keine fremden Personen in Ihre Wohnung. Wenn Ihnen etwas verdächtig vorkommt, informieren Sie im Zweifel die Polizei. Eine aufmerksame Nachbarschaft ist Gold wert. Bemühen Sie sich um ein gutes Miteinander. Zusätzlich können Sie prüfen, ob eine Hausratversicherung für Sie möglich ist. Diese kann im Schadensfall sehr nützlich sein. Fotografieren Sie Ihre Wertsachen und notieren Sie sich diverse Serien- und Gerätenummern.

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Achten Sie in Ihrer Wohnung auf sogenannte Stromfresser. Im Haushalt verbrauchen Elektrogeräte wie Waschmaschine, Kühlschrank, Backofen, Fernseher oder PC rund die Hälfte des Stroms. Darum sollten Sie beim Neukauf auch immer auf den Energieverbrauch achten. Viele Geräte entnehmen im Standby-Modus sogar noch Strom, obwohl sie eigentlich ausgeschaltet sind. Und das nicht zu knapp. Das beste Gegenmittel ist eine schaltbare Steckerleiste. Mit einem Klick sind dann gleich mehrere Geräte vom Stromnetz getrennt.

Die Heizkosten werden einmal im Jahr abgerechnet. In der Heizkostenabrechnung wird eine Vorauszahlung und der tatsächliche Verbrauch ausgerechnet. Dann müssen Sie entweder Geld nachzahlen oder haben ein Guthaben.

Durch maßvolles Heizen können Sie unter Umständen Geld einsparen. Achten Sie bitte aber auf einen richtigen Umgang mit der Raumtemperatur und schaffen Sie ein gutes Verhältnis zwischen Heizen und Lüften.

In Toiletten und Spülen gehören nur Abwässer, aber unter keinen Umständen Müll. Toilettenpapier ist unbedenklich, weil es sich im Wasser auflöst. Manche Hygieneartikel können die Rohre verstopfen und in der Kanalisation und in den Klärwerken Schäden anrichten, z. B. Binden, Tampons, benutzte Zellstofftaschentücher oder Kosmetiktücher. Auch Medikamentenreste lassen sich nur schwer aus dem Abwasser filtern. Speisereste in den Rohren und in der Kanalisation locken Ratten an.

Entsorgen Sie Müll daher ausschließlich über die vorgesehenen Tonnen (-> Mülltrennung). Bitte beachten Sie: Bei einer Rohrverstopfung lässt sich normalerweise genau feststellen, wo sie entstanden ist. Sämtliche Reparaturkosten trägt die verursachende Stelle. Das kann teuer werden.

Wenn Sie weniger Wasser verbrauchen, dann sparen Sie auch Kosten für Wasser, Abwasser und für die Energie zum Erwärmen. Duschen zum Beispiel verbraucht dreimal weniger Wasser als Baden. Eine Toilettenspülung mit Spülstopp-Taste spart 50 % Wasser ein. Tropfende Wasserhähne sollten nicht nur für ein intaktes Wohngefühl repariert werden. Bis zu 50 Liter Trinkwasser verbraucht ein undichter Wasserhahn am Tag. Sie sollten nichtsdestotrotz Stehwasser in den Rohren vermeiden. Lesen Sie hierzu die Hinweise unter -> Gesundheit -> Legionellen.

Auch beim Benutzen einer Waschmaschine können Sie einiges beachten. Wählen Sie z.B. eine Temperaturstufe niedriger und sparen Sie damit Energie. Lesen Sie hierzu auch die Bedienungsanleitung Ihrer Waschmaschine.

Asbesthaltige Bodenplatten stellen kein Gesundheitsrisiko dar, denn die Asbestfasern sind in den Platten fest gebunden. Unbeschädigte Bodenplatten sind deshalb für Mieter:innen nach Auskunft des zuständigen Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) unbedenklich. Führen Sie keine Arbeiten wie Bohrungen, Schleifen oder Sägearbeiten an den Böden oder Wänden Ihrer Wohnung durch, wenn sich auf diesen offen verlegte PVC-Platten, Laminat oder Linoleum befinden. Vorhandene Platten, auch lose Teile, dürfen nicht entfernt werden und müssen unverzüglich den Geschäftsstellen der HOWOGE mitgeteilt werden. Die Bauteile werden daraufhin geprüft und in Abstimmung mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) wird eine sichere Entfernung etwaigen Asbests durch Spezialunternehmen veranlasst. Sofern Sie eigene Teppichböden oder andere Fußbodenbeläge entfernen wollen, unter denen sich Kunststofffliesen befinden, bitten wir Sie ebenfalls, dies vorab mit uns abzustimmen.

Hinweis: Beachten Sie die in Ihrem Mietvertrag aufgeführten Verhaltensregeln in Bezug auf Böden und Wände.

Der richtige Umgang mit meiner Wohnung bei der HOWOGE

Hier finden Sie nützliche Tipps, die Ihren Wohnalltag erleichtern.

Soziales Management für Mieter:innen

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Übersicht über Angebote und Kontaktadressen

Im April 2017 haben die sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften und der Senat die Kooperationsvereinbarung »Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung« unterzeichnet. Ihr Ziel: Gutes Wohnen für Berlin. Zur Broschüre "Gut und sicher wohnen in Berlin".

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