Machen Sie den Check! Alle Infos zum Wohnberechtigungs­schein (WBS)

Mieten, die zum Einkommen passen

Nicht nur Geringverdiener:innen, sondern auch Menschen mit mittlerem Einkommen können eine HOWOGE-Wohnung mit sozialverträglicher Miete beziehen. Dafür braucht es nicht einmal unbedingt einen amtlichen Wohnberechtigungsschein, kurz WBS – der Anspruch darauf reicht manchmal schon. Gehören Sie dazu? Machen Sie den Check!

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6,50 bis 8,20 Euro

pro Quadratmeter Einstiegsmiete zahlen WBS-Berechtigte für eine geförderte Wohnung.

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63 % der HOWOGE- Bestandswohnungen

werden an Mieter:innen vergeben, die einen WBS vorlegen oder ihr Einkommen innerhalb der WBS-Grenzen nachweisen können.

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50 % der HOWOGE Neubauwohnungen

gehen an Haushalte mit WBS.

WBS-Anspruch prüfen

Es gibt aktuell vier verschiedene WBS-Arten, die je nach Abhängigkeit der individuellen Einkommenssituation erteilt werden. Schauen Sie auch in den Wohnungsinseraten genau hin: Dort wird in der Regel eine Kennzahl 100, 140, 160, oder 180 angegeben. Sie definiert, welchen WBS Sie für eine Bewerbung brauchen - bzw. an welchen Einkommensgrenzen Sie sich orientieren müssen. Nachfolgend, können Sie Ihren WBS ermitteln.
 

Bitte wählen Sie. Wieviele Personen leben in Ihrem Haushalt?

Ein-Personen-Haushalt
Zwei-Personen-Haushalt
Zwei-Personen mit Kind

Ein-Personen-Haushalt

Mit jedem Kind steigt die Obergrenze:
WBS 180
max. 1.800 Euro monatliches Netto-Einkommen
+ 75 Euro
WBS 160
max. 1.600 Euro monatliches Netto-Einkommen
+ ~ 70 Euro
WBS 140
max. 1.400 Euro monatliches Netto-Einkommen
+ ~ 60 Euro
WBS 100
max. 1.000 Euro monatliches Netto-Einkommen
+ 50 Euro

Zwei-Personen-Haushalt

Mit jedem Kind steigt die Obergrenze:
WBS 180
max. 2.700 Euro monatliches Netto-Einkommen
+ 75 Euro
WBS 160
max. 2.400 Euro monatliches Netto-Einkommen
+ ~ 70 Euro
WBS 140
max. 2.100 Euro monatliches Netto-Einkommen
+ ~ 60 Euro
WBS 100
max. 1.500 Euro monatliches Netto-Einkommen
+ 50 Euro

Zwei-Personen mit Kind

Mit jedem Kind steigt die Obergrenze:
WBS 180
max. 3.390 Euro monatliches Netto-Einkommen
+ 75 Euro
WBS 160
max. 3.013 Euro monatliches Netto-Einkommen
+ ~ 70 Euro
WBS 140
max. 2.640 Euro monatliches Netto-Einkommen
+ ~ 60 Euro
WBS 100
max. 1.900 Euro monatliches Netto-Einkommen
+ 50 Euro

Ein-Personen-Haushalt

WBS 180
max. 1.800 Euro monatliches Netto-Einkommen
WBS 160
max. 1.600 Euro monatliches Netto-Einkommen
WBS 140
max. 1.400 Euro monatliches Netto-Einkommen
WBS 100
max. 1.000 Euro monatliches Netto-Einkommen
Mit jedem Kind steigt die Obergrenze:
WBS 180
+ 75 Euro
WBS 160
+ ~ 70 Euro
WBS 140
+ ~ 60 Euro
WBS 100
+ 50 Euro

Zwei-Personen-Haushalt

WBS 180
max. 2.700 Euro monatliches Netto-Einkommen
WBS 160
max. 2.400 Euro monatliches Netto-Einkommen
WBS 140
max. 2.100 Euro monatliches Netto-Einkommen
WBS 100
max. 1.500 Euro monatliches Netto-Einkommen
Mit jedem Kind steigt die Obergrenze:
WBS 180
+ 75 Euro
WBS 160
+ ~ 70 Euro
WBS 140
+ ~ 60 Euro
WBS 100
+ 50 Euro

Zwei-Personen mit Kind

WBS 180
max. 3.390 Euro monatliches Netto-Einkommen
WBS 160
max. 3.013 Euro monatliches Netto-Einkommen
WBS 140
max. 2.640 Euro monatliches Netto-Einkommen
WBS 100
max. 1.900 Euro monatliches Netto-Einkommen
Mit jedem Kind steigt die Obergrenze:
WBS 180
+ 75 Euro
WBS 160
+ ~ 70 Euro
WBS 140
+ ~ 60 Euro
WBS 100
+ 50 Euro

Schritt für Schritt zur bezahlbaren Wohnung

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Persönliche Einkommenssituation überprüfen

mit dem WBS-Rechner des Landes Berlin

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Kopien anfertigen

Einkommensnachweis(e), Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, Geburtsurkunde, Meldenachweis, Immatrikulationsbescheinigung, Aufenthaltstitel

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Kopierte Unterlagen von der HOWOGE prüfen lassen

Schicken Sie sie während des Vermietungsprozesses an die HOWOGE.

Mehr Informationen rund um den WBS sowie Beantragungsmöglichkeiten finden Sie unter: Mietfibel / Land Berlin