Häufig gestellte Fragen

Allgemein

Wohnraum in Berlin ist knappes Gut. Die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH ist deshalb vom Land Berlin damit beauftragt, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Jedoch ist die Anzahl der Grundstücke in Berlin begrenzt, die für eine Bebauung zur Verfügung stehen. Es ist richtig, dass in Berlin auch heute noch Grundstücksreserven für Wohnungsbau vorhanden sind. Dennoch ist nicht jede Freifläche baurechtlich für Wohnungsbau geeignet. Die HOWOGE kann zudem nur Flächen für sozial leistbaren Wohnungsbau beplanen, die ihr entweder gehören oder die sie kurzfristig zu vertretbaren Preisen erwerben kann. Daher plant die HOWOGE Wohnungsneubau insbesondere auf eigenen Grundstücken, so auch in der Atzpodienstraße zwischen den Hausnummern 24 und 25A.

Über den Neubau mit 50 Wohnungen hinaus plant die HOWOGE in der Atzpodienstraße keine weiteren Projekte. Sie wären planungsrechtlich auch nicht zuläsig. Bezüglich des Grundstücks Gotlindestraße 67 befindet sich die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH derzeit im Abstimmungsprozess zum Planungsrecht für Wohnungsneubau mit dem Bezirk Lichtenberg.

Es liegt eine Baugenehmigung des Bezirks vor.

Die Bebauung richtet sich nach den Anforderungen des §34 Baugesetzbuch und entspricht in Art und Maß der umliegenden Bebauung. Gegenüber dem Bezirksamt wurde die Wahrung gesunder Wohnverhältnisse nachgewiesen. Die Besonnung der Wohneinheiten in den Bestandsgebäuden Atzpodienstraße 22-24 ist nach DIN 5034 gegeben und wird durch den Neubau nicht beeinträchtigt. Die geplanten neuen Wohneinheiten sind ebenfalls nach DIN 5034 ausreichend belichtet. Auch auf den Außenflächen der HOWOGE sind die üblichen Ruhezeiten einzuhalten. Bei Verstößen gegen die Ruhezeiten in den Abend- und Nachtstunden können Sie auf unsere Mobilen Hausmeister zurückgreifen. Sie sind Mo-Do in der Zeit von 18.00 bis 4.00 Uhr und Fr-So in der Zeit von 19.00 bis 5.00 Uhr unterwegs.

Innenhof

Bei dem Neubauprojekt handelt sich um den Weiterbau des Bestandes, um eine typische Blockrandbebauung. Mit dem Riegel bebauen wir nur einen Bruchteil der bisherigen Freifläche, insgesamt weniger als 10 Prozent. Erst durch die Bebauung entsteht ein von allen Seiten geschützter Innenhof.

Dem Lageplan ist zu entnehmen, wo der umverlegte Spielplatz angeordnet werden soll. Auf diesem werden sich die Spielgeräte des "alten " Spielplatzes wiederfinden. Wann eine Nutzung des neuen Spielplatzes wieder möglich sein wird, können wir derzeit leider noch nicht verlässlich mitteilen. Wir sind bemüht, den Spielplatz baldmöglichst wieder aufzubauen. Sobald wir den Fertigstellungstermin abschätzen können, werden wir Sie informieren.

Die Zierbäume wurden bereits gefällt. Diese konnten leider nicht erhalten werden.
Sträucher wurden in den Innenhof versetzt und ergänzen nun die Bepflanzung der Westseite der Bestandbebauung Atzpodienstraße.
Der momentane Baumbestand soll erhalten werden. Dies wird in Zusammenarbeit mit dem Naturschutzamt mit Blick auf die Verkehrssicherheit geprüft. Die Klärung soll bis Ende 2021 erfolgen.

Der umgesetzte Müllplatz wird sich weiterhin im Innenhof befinden und nur um einige Meter versetzt. Die Anordnung erfolgt in Höhe der Hausaufgänge Schottstraße 42/44 und Atzpodienstr. 25A und dem angrenzendem Neubau. An seinem neuen Standort sind Bepflanzungen vorgesehen um einen gewissen Sichtschutz herzustellen. Der Abstand zur Bebauung beträgt mindestens 10 m.

Der Spielplatz wird versetzt und befindet sich zukünftig auf Höhe der Hausnummern Schottstraße 46 und 48. Die Abstände werden entsprechend geltender Normen eingehalten, so dass keine Belästigung der Nachbarn eintritt.

Bautechnische Fragen / Maßnahmen

Der Abstand zwischen dem Bestandsgebäude Gotlindestr. 59 und dem Neubauobjekt beträgt ca. 31 Meter. Die Höhe des Neubaus beträgt 18,52 m.

Die von uns angegebene Arbeitszeit - wochentags in der Regel von 7.00 Uhr bis max. 20.00 Uhr und samstags von 07.00 bis max. 18.00 Uhr - bewegt sich im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.

Der Neubau ist mit fünf Geschossen sowie einem Staffelgeschoss geplant. Die Gesamthöhe beträgt 18,52 m gegenüber 16,90 m der Bestandsgebäude. (Differenz 1.62 m)

Die Balkone des Neubaus richten sich nach Süden und Westen, also Richtung Schottstraße und Atzpodienstraße. Weder Richtung Gotlindestraße noch an der Giebelwand gegenüber Atzpodienstraße 24 werden Balkone angebracht.

Ein Staffelgeschoss ist ein Geschoss an einem Haus, das gegenüber dem darunterliegenden zurückspringt, dessen Front also weiter hinten liegt als die der Haus- Grundfläche. Es staffelt sich also gewissermaßen nach hinten weg. Das Staffelgeschoss ist über den jeweiligen Hauseingang und mit dem im Haus befindlichen Aufzug oder das Treppenhaus zu erreichen. In jedem Treppenhaus des Neubaus wird auch ein Aufzug angeordnet.

Über die Baustelleneinrichtung werden wir Sie gesondert informieren.

Die Erfahrung unserer zahlreichen Neubau- und Sanierungsprojekte zeigt, dass nur in sehr seltenen Ausnahmefällen Anlieferungen außerhalb der Arbeitszeiten kommt. Wir werden unserer Dienstleister darauf hinweisen, möglichst darauf zu verzichten. Ganz ausschließen können wir dieses jedoch nicht.

Im Interesse eines zügigen Bauverlaufs können wir auf den Samstag als Bautag nicht verzichten. Wir verstehen Ihr Bedürfnis nach Ruhe an den Wochenenden, aber der Samstag ist ein regulärer Werktag.

Parkflächen

Die Situation der begrenzten Anzahl von Stellplätzen im öffentlichen Raum in der Umgebung des Grundstücks Atzpodienstraße ist uns bewusst. Unser Auftrag als landeseigenes Unternehmen ist jedoch in erster Linie, bezahlbaren Wohnraum in lebenswerten Quartieren zu schaffen. Nach der Berliner Landesbauordnung ist der Bau von PKW-Stellplätzen bei Neubauvorhaben bereits seit vielen Jahren nicht mehr vorgeschrieben. Wir planen daher unsere nachhaltigen Projekte grundsätzlich unter Berücksichtigung des sich bereits heute reduzierenden und immer weiter abnehmenden Individualverkehrs und der stetig steigenden Bedeutung des ÖPNV, von alternativen Verkehrsmitteln sowie von Sharing-Angeboten. Zusätzlich werden wir pro Neubauwohnung zwei Stellplätze für Fahrräder schaffen. Da wir kostengünstig bauen müssen, um die Wohnungen zu moderaten Mieten entsprechend der Kooperationsvereinbarung mit dem Berliner Senat anbieten zu können, verzichten wir in diesem Bauvorhaben auf eine Tiefgarage. Im Innenhof wird kein Parkplatz entstehen.

Da wir möglichst kostensparend bauen wollen, um die Wohnungen zu moderaten Mieten anbieten zu können, verzichten wir in diesem Bauvorhaben auf eine Tiefgarage. Daher können wir Ihnen leider keinen Tiefgaragenplatz zur Miete anbieten.

Vermietung/Anmietung der neuen Wohnungen

Sie können sich bereits heute auf unserer Website für dieses Neubauprojekt vormerken lassen: www.howoge.de/wohnungsbau/neubauprojekte /atzpodienstrasse-24-25a.html. Einige Monate vor Fertigstellung informieren wir sie dann über den Vermietungsstart. Dann haben Sie auch die Möglichkeit, an einer Besichtgung teilzunehmen und sich für ganz konkrete Wohnungen zu bewerben. Eine bevorzugte Vergabe an Bestandsmieter können wir jedoch grundsätzlich nicht vornehmen, da unser Vermietungsprozess weitestgehend automatisiert und diskriminierungsfrei erfolgt. In besonderen Härtefällen (z.B. der Notwendigkeit einer barrierefreien Wohnung) können wir Sie jedoch mit Prorität berücksichtigen. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an Ihr Kundenzentrum.

Mieten

Uns ist bewusst, dass Bauarbeiten im Wohnumfeld zu Veränderungen im Wohngebrauch führen können. Lärm- und ggf. auch Staubentwicklung sind bei einem derartigen Bauvorhaben unvermeidlich, wir werden alles tun, um diese so gering wie möglich zu halten. Nach Abschluss der Baumaßnahmen werden wir eine den gesetzlichen Vorgaben angemessene Mietminderung gewähren. Diese wird, wie üblich, anhand des Bautagebuches nach Art, Umfang und Dauer der Beeinträchtigungen gewährt.
Darüber hinaus bieten wir Mieter*innen, die in besonderem Maße von den Bauarbeiten beeinträchtigt sind (z.B. Arbeitende in Schichtarbeit, besondere gesundheitliche Einschränkungen) individuelle Unterstützung an. Bitte wenden Sie sich in diesen Härtefällen an Ihre Kundenbetreuerin.

Der Abstand des Neubaus zur Schottstraße 48 ist groß genug und wird die morgendliche Besonnung nicht oder nur marginal beeinträchtigen. Gesunde Wohnverhältnisse nach den gesetzlichen Vorgaben und eine ausreichende Durchlüftung sind stets gewährleistet. Durch den Neubau werden darüber hinaus keine Tatsachsen geschaffen, die den Wohnwert mindern und die eine Absenkung von Mieten rechtfertigen würden. Das Bauvorhaben ist gesetzlich zulässig und genehmigt. Die Mieten der HOWOGE richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben, derzeit nach dem Berliner Mietendeckel.

Sonstiges

Es ist richtig, dass die HOWOGE auf Höhe der Gotlindestraße 67 ebenfalls einen Neubau auf einem eigenen Grundstück plant. Hierzu standen wir in Abstimmungsgeprächen zum Planungsrecht und damit zur möglichen Wohnungsanzahl mit dem Bezirk. Im Ergebnis dieser Gespräche werden wir einen Bauantrag für nur noch ein Wohnhaus mit 42 Wohnungen stellen. Eine Information der Anwohner ist geplant, sobald der Bezirk eine Genehmigung der Baumaßnahme in Aussicht stellt und wir mit größerer Genauigkeit über die Gebäudestruktur und den voraussichtlichen Bauablauf berichten können.