Frau beschreibt ein Whiteboard.

Verantwortungsvoll Compliance-Struktur und Hinweisgebersystem

Basis eines nachhaltigen Compliance-Managements ist der Aufbau von effizienten und transparenten Compliance-Strukturen. Die HOWOGE verfügt über folgende Gremien.

Lenkungsausschuss

Der Lenkungsausschuss Compliance als Hauptgremium unterstützt die Unternehmensführung bei der Kontrolle und Weiterentwicklung des wertebasierten Compliance-Managementsystems. In regelmäßigen Sitzungen werden u. a. der Status des Compliance-Programms, die Compliance-Kommunikation sowie compliance-relevante Empfehlungen der Revision bzw. die Ergebnisse externer Prüfungen zum wertebasierten Compliance-Managementsystem der HOWOGE erörtert. Darüber hinaus erarbeitet der Lenkungsausschuss Handlungsempfehlungen für das Unternehmen.

Task Force

Die Task Force ist ein kleines Gremium, das sich aus ausgewählten Mitgliedern des Lenkungsausschusses zusammensetzt. Die Task Force tritt ad-hoc im Falle eines möglichen Compliance-Verstoßes zusammen, prüft diesen und spricht gegebenenfalls eine Handlungsempfehlung für die weitere Verfahrensweise aus.

Compliance-Beauftragte

Die Compliance-Beauftragte und ein sie unterstützender Referent sind Ansprechstelle für alle Fragen und Hinweise im Zusammenhang mit Compliance. Ihre Aufgabe ist es, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens zu den Themen Korruptionsprävention und Compliance-Risiken zu sensibilisieren und regelmäßig zu schulen. Vor dem Hintergrund sich stetig verändernder externer Rahmenbedingungen ist sie für die Weiterentwicklung des wertebasierten Compliance-Managementsystems mitverantwortlich und steht beratend und unterstützend bei der Integration von Compliance in das Alltagsgeschäft zur Seite.

Ombudsstelle

Die Ombudsperson der HOWOGE steht allen HOWOGE-Mitarbeitenden sowie externen Personen als Ansprechpartner außerhalb der HOWOGE zur Verfügung. Im Fokus der Arbeit stehen Zweifelsfälle/Konfliktfälle, Fragen der Rechtmäßigkeit des persönlichen Verhaltens und Sachverhaltsaufklärung. Die Ombudsperson behandelt die erhaltenen Hinweise entsprechend der anwaltlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit streng vertraulich und bewahrt damit die Anonymität des Gesprächspartners / der Gesprächspartnerin.

Hinweisgebersystem

Die Compliance-Beauftragte sowie die Ombudsstelle sind Bestandteil des von der HOWOGE etablierten Hinweisgebersystems, dass die Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie berücksichtigt.

Sowohl Mitarbeitende als auch externe Dritte haben die Möglichkeit, sich mit Hinweisen auf Korruption, wirtschaftskriminelle Handlungen oder auf andere schwerwiegende Rechtsverletzungen direkt an die benannten Ansprechpersonen zu wenden.

Mit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung entlang der gesamten Lieferkette geschaffen.

Um sicherzustellen, dass das LkSG in unserem eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette eingehalten wird, haben wir ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Die beiden o.g. Meldekanäle fungieren auch als Beschwerdestellen. Dort können Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten gemeldet werden..

Falls Sie eine Wohnung suchen, finden Sie alle verfügbaren Wohnungen in unserer Wohnungssuche. Zusätzlich haben wir weiterführende Informationen zu unserem Vermietungsprozess aufbereitet. Bei mietvertraglichen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an unser Kundenzentrum unter kundenzentrum@howoge.de

Ihre Ansprechpersonen

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Marie-Luise Schneider Compliance-Beauftragte
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Dr. Kathrin Niewiarra Rechtsanwältin/ Ombudsstelle

Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht
Rechtsanwälte Elke Schäfer
Philippistr. 11 | 14059 Berlin

Gemäß § 19 des Hinweisgeberschutzgesetzes vom 31.05.2023 wurde vom Bund eine externe (behördliche) Meldestelle eingerichtet, die eine weitere Möglichkeit für Hinweisgebende ist.