Rauchwarnmelder

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Zum Jahresende haben wir gute Nachrichten für Mieterinnen und Mieter! Wie bereits vor einiger Zeit angekündigt, erhalten Sie für die entstandenen Mietkosten der Rauchwarnmelder eine Gutschrift von der HOWOGE.

Der Bundesgerichtshof hatte durch sein Urteil vom 11. Mai 2022 die Umlagefähigkeit der Miete von Rauchwarnmeldern als Betriebskosten abgelehnt, so dass die Vermieter aufgefordert sind, diese Kosten an die Mietenden zurückzuerstatten.

Was müssen Sie nun tun?

Sie müssen nun nichts weiter unternehmen. Den Betrag werden wir automatisch bis voraussichtlich zum Ende des Jahres 2022 Ihrem Mieterkonto gutschreiben. Das hat zur Folge, dass sich Ihre voraussichtliche Betriebskostennachzahlung im kommenden Jahr dadurch etwas verringern wird.

Was ist sonst noch gut zu wissen?

Weiterhin wird die Wartung der Rauchwarnmelder über die Betriebskosten abgerechnet. Diese Kosten sind von dem oben genannten Gerichtsurteil ausgenommen. Somit finden Sie diese Kosten weiterhin in Ihrer Betriebskostenabrechnung unter der Position „Wart. Brandschutz“.

An wen kann ich mich bei Rückfragen wenden?

Kontaktieren Sie uns gern unter kundenzentrum@howoge.de.

Wie können wir Sie unterstützen?
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