Fragen und Antworten zum Bauprojekt Woldegker Straße 8A, 10A
Stand: März 2023
Der Fragen-Antworten-Katalog wird fortlaufend aktualisiert.
Fragen zum Planungsrecht & Genehmigungsverfahren
Auf welcher rechtlichen Grundlage soll das Bauvorhaben erfolgen?
Für das Neubauvorhaben Woldegker Straße westlich der Hausnummern 8, 10 tritt § 34 des BauGB in Kraft. Dieser regelt die bauliche Nutzung und Zulässigkeit der geplanten Bauvorhaben.
Wie ist der Ablauf des Genehmigungsverfahrens?
Warum plant die HOWOGE Wohnungsbau an diesem Standort?
Wohnraum in Berlin ist knappes Gut. Die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH ist deshalb vom Land Berlin damit beauftragt, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Jedoch ist die Anzahl der Grundstücke in Berlin begrenzt, die für eine Bebauung zur Verfügung stehen. Es ist richtig, dass in Berlin auch heute noch Grundstücksreserven für Wohnungsbau vorhanden sind. Dennoch ist nicht jede Freifläche baurechtlich für Wohnungsbau geeignet. Die HOWOGE kann zudem nur Flächen für sozial leistbaren Wohnungsbau beplanen, die ihr entweder gehören oder die sie kurzfristig zu vertretbaren Preisen erwerben kann. Daher plant die HOWOGE Wohnungsneubau insbesondere auf eigenen Grundstücken, so auch in der Woldegker Straße 8, 10.
Fragen rund um gutachterliche Untersuchungen & Umweltthemen
Wirken sich die Neubauten auf den neugestaltete Grünanlage "Krummer Pfuhl" aus?
Welche Ausgleichsmaßnahmen werden hinsichtlich der perspektivisch zu entfallenden Grünflächen und Bäume geschaffen?
Die HOWOGE ist bestrebt, möglichst viele Bäume auf dem Baugrundstück bestehen zu lassen. Im Rahmen von Bauprojekten kann jedoch nicht immer der gesamte Baumbestand erhalten bleiben. Auch bei diesem Neubauvorhaben sind Baumfällarbeiten im Bereich des zukünftigen Baufeldes notwendig. Die Fällgenehmigung ist Bestandteil des Bauantrags und wurde durch das Bezirksamt Lichtenberg erteilt. Die Kompensationsmaßnahmen sind derzeit noch in Klärung.
Wird sich das Neubauvorhaben auf die zentralen Versorgungsbereiche im Quartier auswirken?
Dem Bauantrag ist ein verkehrsplanerischer Fachbeitrag (Gutachten) beigefügt. Dieser beinhaltet die Analyse der bestehenden Verkehrsbelastung und die Auswirkung des geplanten Bauvorhabens auf den ÖPNV, fließenden und ruhenden Verkehr, Rad- und Fußverkehr sowie Carsharing-Angebote. Das Gutachten trifft Aussagen zur erwartenden Entwicklung des Verkehrsaufkommens sowie der Parkplatzsituation. Durch das Neubauvorhaben sind keine übermäßigen Belastungen hinsichtlich des Verkehrsaufkommens und der Parkplatzsituation zu erwarten.
Wie werden die Lebensräume der vorhandenen Tiere in der Planung berücksichtigt?
Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens wurde nach den Vorgaben des Stadtbezirks Lichtenberg, Umwelt- und Naturschutzamt ein Artenschutzfachbeitrag (Gutachten) erarbeitet. Darin wurden Brutvögel, Fledermäuse und Amphibien betrachtet, um deren Lebensraum weitestgehend zu schützen.
In welcher Form werden bei dem Neubauvorhaben Klimaanpassungsmaßnahmen berücksichtigt?
Die Gebäude werden im Energiestandard KfW 55 geplant. Es ist geplant, dass die Wärme GmbH der HOWOGE eine Photovoltaikanlage auf den Neubauten errichtet. Die Dachflächen werden extensiv begrünt werden.
Fragen rund um bautechnische Maßnahmen
Wie hoch werden die Neubauten sein?
Wie sind die Abstände zwischen dem Bestand und dem Neubau?
Die Neubauten stehen zueinander leicht versetzt und sind so angeordnet, dass ein möglichst großer Abstand zur umliegenden Bebauung geschaffen wird und die topografischen Gegebenheiten berücksichtigt werden.
Wie werden die Abstandsflächen sichergestellt?
Die Abstandsflächen sind im vermessenden Lageplan eingetragen und dokumentiert. Sie sind Bestandteil des Bauantrags.
Welche Schallwirkungen sind durch das Neubauvorhaben in den Außenanlagen zu erwarten?
Das mit dem Bauantrag eingereichte Schallschutzkonzept ist Bestandteil der erteilten Baugenehmigung und enthält alle geforderten schallschutztechnischen Untersuchungen. Schallschutztechnisch relevant ist der Verkehr, dieser wurde gemessen und berücksichtigt. Eine Untersuchung der Schallwirkung in den Außenanlagen ist nicht Bestandteil des Bauantrages und ist gemäß erteilter Baugenehmigung nicht gefordert.
Wird es Vorgärten geben?
Wie viele Wohnungen werden in den zwei neuen Gebäuden entstehen?
Ist in den Gebäuden ein Fahrstuhl geplant?
Sind Kellerräume geplant?
Welche Ausrichtung haben die Balkone der Neubauten?
Werden die Wände schalldämmend sein? (z.B. zum Musizieren)
In welchem Zeitraum sind die Bauarbeiten geplant?
Welche Einschränkungen ergeben sich für die Anwohner:innen durch die Bauarbeiten?
Lärm- und ggf. auch Staubentwicklung sind bei einem derartigen Bauvorhaben unvermeidlich. Wir werden alles tun, um diese so gering wie möglich zu halten.
Im Zuge der Baustelleneinrichtung wird die Durchwegung zwischen der Woldegker Straße und Rostocker Straße gesperrt werden. Die Stellplätze im Wendehammer sowie die südlich an das Baufeld angrenzenden Stellplätze werden während der Bauzeit aufgrund der Baustelleneinrichtung und Baustellenlogistik nicht zur Verfügung stehen. Über die Planung der Baustelleneinrichtung informieren wir Sie zu gegebener Zeit.
Wie wird die Feuerwehrzufahrt während der Bauzeit sichergestellt?
Welche Maßnahmen werden Sie gegen den Baulärm während der Bauausführung vornehmen?
Wie sind die Arbeitszeiten für die Bauarbeiten?
Wie soll die Wärmeversorgung im Neubauprojekt erfolgen?
Fragen rund um die Außenflächen
Wie werden die Außenanlagen rund um den Neubau gestaltet?
Ist es möglich, Einsicht in die Planung der Außenanlagen zu erhalten?
Wird der aktuelle Müllplatz versetzt?
Werden die Außenflächen so gestaltet, dass alle Anwohner:innen diese nutzen können?
Fragen rund um Mobilität & Stellplätze
Wie wird das Parken während der Baumaßnahmen geregelt?
Werden im Zuge des Neubauvorhabens neue PKW-Stellplätze entstehen?
Können PKW-Stellplätze angemietet werden?
Ist der Bau einer Tiefgarage vorgesehen?
Wird es Stellplätze für Kinderwägen und Rollatoren geben?
Können Stellplätze im öffentlichen Straßenland in Stellplätze für Mieter:innen umgewandelt werden?
Fragen rund um Versorgung
Wird eine Kita errichtet?
Im Rahmen des Neubauvorhabens wird keine Kita entstehen.
Fragen rund um Mieten & Wohnraum
Wie und ab wann kann ich mich auf eine Wohnung im Neubauprojekt bewerben?
Auf unserer Webseite unter www.howoge.de/wohnungsbau/neubauprojekte/woldegker-str-8-10.html haben Sie die Möglichkeit, sich unverbindlich als Interessent:in zu registrieren. Mit diesem Schritt werden Sie informiert, ab wann mit einer Vermietung zu rechnen ist. Eine Warteliste für die Wohnungen gibt es nicht.
Nähere Informationen zum fairen und objektiven Vermietungsprozess der HOWOGE finden Sie unter www.howoge.de/wohnungen-gewerbe/vermietungsprozess.html.
Wie hoch ist der Anteil an gefördertem Wohnraum?
Wie hoch ist der Anteil an barrierefreien Wohnungen?
Gibt es bereits einen Grundriss?
Welche Ausstattungsmerkmale haben die Wohnungen im Neubauprojekt?
Exposés mit Ausstattungsmerkmalen werden mit Beginn der Vermietung ca. 4 Monate vor Fertigstellung des Projektes zur Verfügung stehen. Auf unserer Webseite unter https://www.howoge.de/wohnungsbau/neubauprojekte/woldegker-str-8-10.html haben Sie die Möglichkeit, sich unverbindlich als Interessent:in zu registrieren.
Haben die Anwohner:innen ein Recht auf Mietminderung?
Fragen rund um Partizipation & Kommunikation
Wie kann ich mich beteiligen?
Für das Neubauvorhaben Woldegker Straße 8, 10 wird eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorrangig auf der Stufe der Information in Form einer detaillierten Informationsweitergabe erfolgen.
Wie kann ich mich informieren?
Die wichtigsten Informationen rund um das Neubauvorhaben Woldegker Straße finden Sie auf der Internetseite der HOWOGE unter https://www.howoge.de/wohnungsbau/neubauprojekte/woldegker-str-8-10.html.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen und Anregungen zur Beteiligung können Sie eine E-Mail an folgende Kontaktadresse senden: woldegker@howoge.de.