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مشاوره در مورد هر کاری که با گرمایش و تهویه انجام شود

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آلمان در یک بحران انرژی قرار دارد. فصل گرمایش آینده صرفه جویی در انرژی است. از همه خواسته می شود تا در مصرف انرژی صرفه جویی کنند. به منظور تضمین امنیت عرضه در آلمان، دولت فدرال دو قانون صرفه جویی در انرژی را تصویب کرد. در این وب سایت اطلاعات، نکات و نکات بیشتری در مورد گرمایش و تهویه به شما ارائه می دهیم.

فردی با قلم و کاغذ در مقابل یک لامپ بزرگ و یک بخاری.

برای ما مهم است که از مستاجران خود حتی در مواقع سخت حمایت کنیم. به همین دلیل، ما یک بسته ارتباطی جامع برای مستاجران خود در پی بحران انرژی ایجاد کردیم.

در نامه ای شخصی، ما نه تنها در مورد افزایش هزینه های گرمایش و آب گرم به شما هشدار دادیم، بلکه در مورد پیشنهادات کمک های فعلی دولت فدرال نیز به شما اطلاع دادیم. در بلوک اطلاعاتی که به طور منظم در وب سایت، روزنامه مستاجر، آگهی ها، اطلاعیه ها، کانال های رسانه های اجتماعی و در فیلم های تخصصی یا مشاوره های شخصی به روز می شود، شما را نسبت به موضوع صرفه جویی در انرژی حساس می کنیم. ما به شما نکاتی را در مورد اینکه چگونه هزینه های افزایش یافته را می توان در محدوده نگه داشت و کجا می توانید پیشنهادات پشتیبانی پیدا کنید به شما ارائه می دهیم.

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نکته

پس انداز کنید، رد کنید!

حتی یک درجه دمای کمتر در آپارتمان 6 درصد در هزینه گرمایش شما صرفه جویی می کند!

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نکته

هوا را وارد کنید، قالب بگیرید!

تهویه ارزان تر و سالم تر از کج کردن پنجره است.

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اطلاعیه ایمنی

توجه خطر برای زندگی!

هرگز از سیلندر گاز یا اجاق گاز کمپینگ در آپارتمان استفاده نکنید. خطری برای زندگی و اندام ناشی از مونوکسید کربن (CO)!

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اطلاعیه ایمنی

هشدار: قطعی برق

از بخاری های فن دار یا رادیاتور استفاده نکنید. اگر دستگاه های زیادی روشن باشند، قطع برق در خانه رخ می دهد.

پیشنهاد کمک در صورت مشکلات پرداخت

آیا در مورد کرایه عقب افتاده مشاوره نیاز دارید؟ آیا مشکل مالی دارید؟ آیا برای درخواست کمک هزینه مسکن به دنبال کمک هستید؟ آیا می خواهید هزینه های انرژی خود را کاهش دهید؟ ما میخواهیم به شما کمک کنیم. همه پیشنهادات پشتیبانی را می توانید در وب سایت مشاوره اجتماعی HOWOGE پیدا کنید. فقط یک نگاه!

فرم های مهم برای تنظیم هزینه های عملیاتی شما

کارشناس ما پاسخگوی سوالات شماست

بررسی کنید که آیا خرابی گرمایش در 7 مرحله وجود دارد!

آیا دمای هوای اتاق را با دماسنج اندازه گیری کرده اید؟

دمای هوای اتاق باید در وسط اتاق و در ارتفاع تقریباً 1 متر اندازه گیری شود. لطفا اطمینان حاصل کنید که فاصله کافی از در، دیوار و پنجره وجود دارد. دما باید حداقل 20 درجه سانتیگراد باشد.

تصویر بخاری با فلش روی ترموستات

آیا ترموستات را روی بالاترین تنظیم قرار داده اید؟

زن جلوی بخاری

آیا فقط یک رادیاتور در یک اتاق خاص گرم نمی شود؟

چندین بخاری در یک تصویر

آیا همه رادیاتورهای آپارتمان شما گرم نمی شوند؟

دو نفر در مورد گرمایش صحبت می کنند

آیا رادیاتور خانه همسایه ها هم گرم نمی شود؟

وضعیت روز و شب در وسط یک دماسنج

یک سوال در مورد آب و هوا: آیا دمای شب یا روز به اندازه کافی سرد بود؟

سیستم های ما از طریق دمای بیرون کنترل می شوند. توجه: در خانه های بسیار بزرگ، ممکن است مدتی طول بکشد تا گرمایش در شب روشن شود، مثلاً وقتی دمای بیرون کمتر از 15 درجه سانتیگراد است، تا زمانی که مستاجر احساس کند گرما به رادیاتور می رسد.

اتاق نشیمن با پنجره و در

آیا همیشه پنجره ها و درهای اتاق را بسته نگه می دارید و آیا رادیاتورها با مبلمان یا پرده پوشانده نمی شوند؟

مهم است که همیشه پنجره ها و درهای اتاق را بسته نگه دارید تا از خروج گرمای غیر ضروری از اتاق های گرم شده جلوگیری کنید. علاوه بر این، رادیاتورها باید همیشه آزاد باشند و با مبلمان یا پرده پوشانده نشوند.

خرابی گرمایش (حادثه) وجود دارد.

نکته کلی:در خانه هایی با گرمایش از کف و برخی از رادیاتورهای حوله ای، ممکن است هنگام گرم کردن به سختی متوجه این موضوع روی زمین یا رادیاتور حوله ای شوید، زیرا دمای جریان کمتر از 36 درجه سانتی گراد است. رادیاتور یا کف احساس گرما نمی کند. با این حال، نکته مهم دمای اتاق اندازه گیری شده 20 درجه سانتیگراد است و نه گرمای رادیاتور یا کف.

سیستم های کنترل آب و هوا دمای بیرون را در 24 ساعت گذشته هر ساعت اندازه گیری می کنند. این یک میانگین ایجاد می کند. اگر این دمای کمتر از 15 درجه سانتیگراد باشد، گرمایش باید شروع شود. در خانه های بسیار بزرگ، ممکن است مدتی طول بکشد تا گرمایش در شب روشن شود، به عنوان مثال زمانی که دمای بیرون کمتر از 15 درجه سانتیگراد است، تا زمانی که مستاجر احساس کند گرما به رادیاتور می رسد.

سوالات متداول پیش پرداخت هزینه های گرمایش

آیا در مورد تنظیم پیش پرداخت هزینه گرمایش HOWOGE سؤالی دارید؟ ما به متداول ترین سوالات پاسخ داده ایم. به پرسشنامه ما نگاهی بیندازید.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Heizung kalt bleibt oder die Wohnung nicht ausreichend erwärmt, können Sie in unserem Ratgeberbereich rund ums Heizen und Lüften anhand weniger Fragen herausfinden, ob ein Heizungsausfall, ein Mangel oder ein anderer Sachverhalt vorliegt.

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Von dem Einsatz von Radiatoren und Heizlüftern in den Wohnungen raten wir dringend ab, da dies das Stromnetz überlastet und es so letztendlich zu einem Totalausfall der Stromversorgung des gesamten Hauses kommen kann.

Tipp: Greifen Sie stattdessen auf kosten- und energiesparende Hausmittel wie Decken, warme Kleidung oder Wärmflaschen zurück.

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Die abgedichteten Fenster Ihrer Wohnung verhindern einen Luftaustausch. Sind die Fenster im Herbst und Winter dauerhaft geschlossen, bleibt die warme, mit Feuchtigkeit gesättigte Luft in der Wohnung. Die warme, feuchte Innenluft setzt sich dann am kälteren Fensterglas als Kondenswasser ab. Das Ergebnis sind beschlagene Fenster.
Daher sollten Sie während der Heizperiode mindestens zweimal am Tag, möglichst morgens und abends lüften. Nach Möglichkeit dabei alle Fenster und Türen jeweils für mindestens 10 bis 15 Minuten weit öffnen, damit es zu einem deutlichen Luftaustausch in der gesamten Wohnung kommt. Die sogenannte "Stoßlüftung" durch nur kurzzeitiges Öffnen einzelner Fenster oder die Lüftung durch gekippte Fenster reicht nicht aus. Nehmen Sie darüber hinaus bitte morgens einen Lappen und putzen Sie die Fenster trocken. Denn andernfalls kann es schnell zu Schimmelbildung an den Fugen der Fenster oder auch an Tapeten kommen.

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Schimmelpilze erkennt man an schwarzen, weißen, gelben oder grünen Flecken in der Wohnung. Besonders gut gedeiht Schimmel da, wo es kalt und feucht ist. Neben angekippten Fenstern, in kalten Räumen oder an Außenwänden kühlt sich die Luft ab, Tauwasser entsteht und führt zu Schimmel. Schimmel kann in größerer Konzentration Atemwegserkrankungen, Allergien und Infektionen auslösen. Gerade im Schlafzimmer sollte er unbedingt entfernt werden.

Durch ein ausgewogenes Heizen und Lüften können Sie Schimmel vorbeugen.

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Die Faustregel lautet: Je kühler die Zimmertemperatur, desto öfter muss gelüftet werden. Und je kälter es draußen ist, desto kürzer muss gelüftet werden. Morgens sollten Sie in Ihrer Wohnung die Luft komplett austauschen. Am besten in jedem Zimmer mindestens ein Fenster so lange öffnen, bis eventuell beschlagene Scheiben wieder klar sind. Wenn möglich, sollten Sie mehrmals täglich lüften. Bei ganztägiger Abwesenheit reicht es jedoch, morgens und abends einen vollständigen Luftaustausch vorzunehmen. Nach dem Kochen, Duschen, Bügeln sowie dem Fußbodenwischen oder auch Wäsche trocknen sollten Sie stoßlüften – das heißt: Fenster auf und Türen zu. Die feuchte Luft gelangt auf diese Weise am schnellsten nach draußen. Während der Heizperiode sollten Sie ein Dauerlüften über die Fenster-Kippstellung vermeiden, da offene oder gekippte Fenster höhere Wärmeverluste mit sich bringen als eine gezielte Stoßlüftung.
Diese und weitere Tipps finden Sie in unseren Videos.

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Hinterfragen Sie bitte zunächst, seit wann diese Situation aufgetreten ist. Wir haben derzeit ein sehr hohes Anfrageaufkommen, so dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage einige Zeit beanspruchen wird. Daher möchten wir Sie bitten sich zunächst selbst zu behelfen, indem sie unkompliziert eine Decke vor die zugige Stelle legen. Achten Sie darauf, dass die Nachbarschaft die Haustüren geschlossen hält, damit kommt weniger kalte Luft in den Hausflur und letztlich in die Wohnungen.

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Es gibt viele Möglichkeiten, Heizkosten zu sparen. Um einen Beitrag zum Einsparziel der Bundesrepublik zu leisten, hat die HOWOGE die Heizleistung in allen Gebäuden etwas reduziert. Damit wird gleichzeitig auch Ihr Geldbeutel geschont. Noch mehr Tipps, wie Sie Ihre Heizkosten verringern können, finden Sie in unserem Expertenvideo auf der HOWOGE Website.

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Die Wassertemperatur wird seitens der HOWOGE NICHT runter reguliert, da aufgrund von Legionellengefahr weiterhin die gleiche Vorlauftemperatur vorhanden sein muss.
Daher: um unserer aller Gesundheit nicht zu gefährden, bleibt die Temperatur für Warmwasser unverändert.

Tipp: Natürlich können Sie auch beim Warmwasser Energie und somit Kosten einsparen, indem Sie z.B. etwas weniger häufig oder etwas weniger lang duschen.

Achtung: Sie sollten alle 72 Stunden Warmwasser aus der Leitung entnehmen, um einem Legionellenbefall vorzubeugen.

Mehr Informationen zum Thema Legionellen finden Sie unter www.howoge.de/trinkwasser

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Bei einer durchgängigen Reduktion der durchschnittlichen Raumtemperatur um 1 Grad Celsius ist eine Einsparung von bis zu 6 Prozent möglich.

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Seit Januar 2023 ist das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (kurz CO2KostAufG) in Kraft. Es sieht vor, dass sich die Vermieter an den Kosten beteiligen müssen. Das Gesetz soll nicht nur Mietende entlasten, sondern Vermietern einen Anreiz bieten, in die energetische Sanierung der Wohngebäude zu investieren.

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CO2-Kosten sind eine Steuer, die klimaschädliche Brennstoffe verteuert. Das Gesetz gilt nur für brennstoffbetriebene Heizungen und Fernwärmeanschlüsse (z.B. Gasheizungen, Ölheizungen, Kohleheizungen, Fernwärmeheizungen). Strombetriebene Heizungen, wie z. B. Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen, sind vom CO2KostAufG nicht erfasst.

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Da der Ausstoß von klimaschädlichem CO2-Gas (Kohlendioxid) in den nächsten Jahren in Deutschland deutlich sinken muss, hat die Bundesregierung ein Klimapaket beschlossen. Dieses sieht vor, dass fossile Energieträger wie Öl und Gas und Fernwärme, mit denen viel CO2 ausgestoßen wird, durch einen CO2-Preis teurer werden. Denn die Erhöhung der CO2-Konzentration bewirkt, dass mehr Wärme zurückgehalten wird als notwendig: Die Temperatur auf der Erde steigt an. CO2 ist mit über 50 % am durch Menschen verursachten Treibhauseffekt beteiligt.

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Am 1. Januar 2023 ist das Gesetz in Kraft getreten, das die Aufteilung der Kosten der CO2-Abgabe zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen regelt – das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG. Es ist gestaffelt über 10 Stufen: Je nach Emissionshöhe des Gebäudes zahlen Mieter:innen einen Anteil zwischen 5 und 100 Prozent (bei sehr effizienten Gebäuden) der CO2-Bepreisung für die Wohnung – der/die Vermieter:in jeweils den Rest.

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Die Aufteilung erfolgt erstmalig mit der Abrechnung der Betriebs- und Heizkostenkosten für 2023 (nur Abrechnungszeiträume beginnend ab 01.01.2023), also im Lauf des Jahres 2024. CO2-Kosten, die durch den Verbrauch von Brennstoff angefallen und vor dem 01.01.2023 in Rechnung gestellt worden sind, bleiben unberücksichtigt.

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2021 betrug dieser Preis 25 Euro pro Tonne CO2. Bis 2025 wird der CO2-Preis stetig angehoben, wobei die geplante Erhöhung zum 1. Januar 2023 aufgrund der Energiekrise um ein Jahr verschoben wurde.

01.01.2021 25,00 €/Tonne CO2

01.01.2022 30,00 €/Tonne CO2

01.01.2023 30,00 €/Tonne CO2, da Erhöhung ausgesetzt

01.01.2024 45,00 €/ Tonne CO2

01.01.2025 55,00 €/ Tonne CO2

01.01.2026 55,00-65,00 €/Tonne CO2

Ab 2027 soll für die CO2-Emissionen von Verkehr und Gebäudewärme ein europäisches Emissionshandelssystem eingeführt werden. Das heißt, es wird dann keinen feststehenden CO2-Preis mehr geben, sondern einen Preis, der sich am Markt bildet.

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Die CO2-Kosten, für alle ab dem 1. Januar 2023 beginnenden Abrechnungszeiträume, werden nach einem Stufenmodell zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen anteilig aufgeteilt. Die prozentuale Aufteilung richtet sich nach dem jährlichen CO2-Ausstoß in Kilogramm des vermieteten Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche. Je höher der CO2-Ausstoß des jeweiligen Gebäudes, desto größer fällt der zu tragende Kostenanteil für uns als Vermieterin aus. Kurz gesagt: Verursacht das Gebäude an sich wenig CO2, dann ist der Anteil des Vermieters geringer und der von Ihnen als Mietenden größer. Und andersherum: Verursacht das Gebäude viel CO2, dann liegt der überwiegende Teil der Kosten beim Vermieter.

In Nichtwohngebäuden gilt eine Aufteilung zu 50:50 bis zum Jahr 2025.
Für Wohngebäude oder gemischt genutzte Gebäude gilt ein 10-Stufenmodell (siehe Abbildung)

Die notwendigen Angaben zur Einstufung des Gebäudes erhalten Vermieter:innen jährlich im Zuge der Jahresrechnung des Wärmelieferanten. Auf Basis dieser Werte kann das von Vermieter:innen beauftragte Abrechnungsunternehmen, im Zuge der jährlichen Heizkostenabrechnung, den Kohlendioxidausstoß des Gebäudes (CO2-Emmission kg/m²) bestimmen und somit die Aufteilung der Kosten zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen ermitteln.

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Ausnahmen bilden Häuser, die unter Denkmalschutz stehen. Unter Umständen kann dies dazu führen, dass Wände nicht gedämmt werden dürfen, wodurch sich die Energiebilanz eines Hauses nicht durch den Vermieter verbessern lässt. Der Kostenanteil der Vermieter wird in derartigen Fällen halbiert oder entfällt ganz.

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Versorgen sich Mieter:innen selbst mit Wärme oder Warmwasser, so hat der Vermieter den Mieter:innen den entsprechenden Anteil der Kohlendioxidkosten zu erstatten. Mieter:innen müssen dies proaktiv vom Vermieter schriftlich einfordern.

In den Fällen, in denen Mieter:innen sich selbst mit Wärme und Warmwasser versorgen, also etwa Wärme aus einer Gasetagenheizung und das Gas direkt vom Anbieter beziehen, sind diese gemäß § 5 Absatz 3 für die Anwendung des Stufenmodells selbst zuständig. Mieter:innen berechnen in diesen Fällen nicht den spezifischen Kohlendioxidausstoß des Gebäudes, sondern den der Wohnung. Der jährliche Kohlendioxidausstoß wird durch die Wohnfläche der Wohnung dividiert. Weiter legen in diesen Fällen die Mieter:innen den spezifischen Kohlendioxidausstoß der Wohnung an das Stufenmodell (siehe Tabelle oben) an und ermitteln auf diese Weise das maßgebliche Aufteilungsverhältnis. Der Kohlendioxidausstoß der Wohnung ist in den Fällen des Absatz 3 zugrunde zu legen, weil weder Vermieter noch Mieter:in die Möglichkeit haben, den Kohlendioxidausstoß des Gesamtgebäudes zu erfahren.

Besonderheit: Nutzt ein/e Mieter:in Brennstoffe nicht ausschließlich in Anlagen zur Wärmeerzeugung für die Heizung oder für Heizung und Warmwasser, sondern darüber hinaus zum Betrieb eigener Geräte zu anderen Zwecken (z.B. Gasherd), ist sein/ihr Erstattungsanspruch um fünf Prozent zu kürzen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat eine Rechenhilfe für die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter:innen und Vermieter:in freigeschaltet. Hier geht es zum Rechner der Bundesregierung.

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Mit Ihrer Abrechnung erhalten Sie folgende Informationen:

  • Anschreiben mit einer Zusammenfassung der Einzelergebnisse und Hinweise zur Zahlung
  • ggf. die Information über eine Anpassung Ihrer künftigen Vorauszahlungen
  • Abrechnungszeitraum und Zeitpunkt der Erstellung
  • Nutzungszeitraum
  • Zusammenstellung der Gesamtkosten
  • Angabe und Erläuterung des Umlageschlüssels
  • Berechnung des individuellen Anteils
  • Abzug der für den Abrechnungszeitraum festgelegten Vorauszahlungen
  • Erläuterung zur Betriebs- und Heiz-/Warmwasserkostenabrechnung
  • Angabe der haushaltsnahen Dienstleistungen gem. EStG § 35a
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Gemäß § 556 Absatz 3 BGB ist die Abrechnung bis spätestens ein Jahr nach dem Abrechnungszeitraum zu erstellen und den Mietenden zukommen zu lassen. Der Abrechnungszeitraum umfasst bei der HOWOGE für gewöhnlich das Kalenderjahr (01.01.-31.12.). 

Diese Frist gilt ebenso, wenn Sie innerhalb des Abrechnungsjahres ein- oder ausziehen.

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Die HOWOGE ist nach der Heizkostenverordnung gesetzlich verpflichtet, Ihnen die monatlichen Verbrauchsinformationen zur Verfügung zu stellen, wenn fernauslesbare, funkfähige Warmwasserzähler und Heizkostenverteiler vorhanden sind.

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Die entstehenden Kosten aus der monatlichen Mitteilung der Verbrauchswerte gehören gemäß § 7 Abs. 2 HeizkostenV zu den umlegbaren Betriebskosten der zentralen Heizungsanlage und werden über die jährliche Heiz-/Warmwasserkostenabrechnung abgerechnet.

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Durch die gesetzliche Verpflichtung sind keine Ausnahmen zulässig und die HOWOGE muss als Vermieterin ihrer „Bringschuld“ nachkommen.

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Die unterjährige Verbrauchsinformation wird in der Regel auch Werte enthalten, die dem Verbrauch von normierten oder durch Vergleichstests ermittelten, durchschnittlichen Mieter:innen derselben Wohnungskategorie entsprechen. Bitte beachten Sie, dass diese Werte in Abhängigkeit vom zuständigen Messdienstleiter erstellt werden und Ihnen zur Orientierung dienen sollen.

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Mit der Novelle der Heizkostenverordnung setzt Deutschland die Bestimmungen für die Verbrauchserfassung und Abrechnung sowie Nutzung interoperabler Geräte und Systeme aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht um. Mieter:innen sollen mehr Verbrauchstransparenz erhalten, den eigenen Energieverbrauch besser nachvollziehen können und somit Hilfestellung beim Energiesparen erhalten.

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Die Berechnung der Kosten ist für uns erst nach Ende des Abrechnungsjahres möglich, wenn die Jahresrechnungen der Versorger vorliegen. Die Mitteilung von Kosten ist in der monatlichen Verbrauchsinformation zudem gesetzlich nicht vorgesehen.

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Bitte lesen Sie unsere Informationen zu Heizkosten.

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Wegen der Vergleichbarkeit werden die gewohnten Einheiten in kWh angegeben. Das ist die gesetzliche Vorgabe.

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Als HOWOGE sind wir gesetzlich verpflichtet, unseren Mieter:innen monatlich die Verbrauchsinformationen zur Verfügung zu stellen. Innerhalb unseres Wohnungsbestandes arbeiten wir mit verschiedenen Ablese-Dienstleistern zusammen.
Die hier aktuell für Sie als Mieter:in kostengünstigste Variante ist die vereinheitlichte, postalische Zustellung dieser Information an alle Haushalte.

Darüber hinaus ist es uns auch aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten besonders wichtig, dass jede:r Mieter:in umgehend und ohne eine mögliche digitale Hürde Zugriff auf die monatlichen Verbrauchsdaten erhält.

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Wir arbeiten derzeit an der Lösung, die Verbrauchsdaten unterschiedlicher Dienstleister für jede:n Mieter:in in einer App zur Verfügung zu stellen. Sie als Mietende werden somit die Wahl haben, sämtliche Korrespondenz digital zu empfangen.

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Seit 2021 sind Vermieter:innen verpflichtet, ihren Mieter:innen unterjährig, bis hin zu monatlich, eine Übersicht ihrer Verbrauchsdaten zukommen zu lassen. Diese sind eine normierte Auflistung des durchschnittlichen Verbrauchs aller Mieter:innen in derselben Wohnkategorie. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, Ihren Energieverbrauch besser zu kontrollieren und erhalten eine Hilfestellung zum Energiesparen. Die monatlichen Verbrauchsinformationen umfassen fernauslesbare, funkfähige Warmwasserzähler und Heizkostenverteiler.

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Einmal im Jahr erhalten Sie von uns eine Betriebs- und Heiz-/Warmwasserkostenabrechnung, in der die tatsächlich angefallenen Nebenkosten detailliert nach Kostenpositionen dargelegt und mit Ihren für den Abrechnungszeitraum festgelegten Vorauszahlungen verrechnet werden.

Der Abrechnungszeitraum umfasst immer den Zeitraum des gesamten abzurechnenden Jahres. Dies ist in der Regel der 01.01. bis 31.12. .

Als Nutzungszeitraum wird derjenige Zeitabschnitt bezeichnet, in welchem Sie die Wohnung angemietet haben. Der Begriff bezieht sich demnach auf den Vertragszeitraum, in dem eine Wohnung angemietet wurde.
Dabei ist es unerheblich, inwiefern Sie als Mieter:in tatsächlich Zeit in der Wohnung verbracht haben.

Ziehen Sie im laufenden Abrechnungszeitraum ein bzw. aus, so werden die Kosten nur anteilig abgerechnet. Dadurch können der Abrechnungszeitraum und der Nutzungszeitraum voneinander abweichen.

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Bei der Abrechnung von Betriebskosten können mehrere Gebäude oder Aufgänge zu einer Wirtschaftseinheit zusammengefasst werden. Eine Wirtschaftseinheit kann bei einheitlicher Verwaltung der Gebäude gebildet werden oder wenn die Gebäude in einem unmittelbaren örtlichen Zusammenhang stehen, eine einheitliche Ausstattung haben und hinsichtlich einzelner Betriebskosten (z.B. Heizkosten) ein unabweisbares technisches Bedürfnis für eine gebäudeübergreifende Abrechnung aufzeigen. Die angefallenen Gesamtbeträge werden dann anteilig auf die einzelnen Mietenden umgelegt.

Zusätzlich zur Wirtschaftseinheit gibt es die Abrechnungseinheit. Die Abrechnungseinheit ist in der Regel kleiner als eine Wirtschaftseinheit und bezieht sich z.B. auf eine Mietendengruppe innerhalb der Wirtschaftseinheit. Abrechnungseinheiten ergeben sich aus der Zugehörigkeit zu bestimmten Versorgungseinheiten (z.B. Grundstücke oder Müllstandsplätze).

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Die Verteilung der Betriebs- und Heiz-/Warmwasserkosten ist mietvertraglich vereinbart. Um dabei eine größtmögliche Gerechtigkeit zu gewährleisten, kommen je nach Kostenart und Nutzung der Mietfläche unterschiedliche Verteilungssysteme zum Tragen.

Die verbrauchsunabhängigen Betriebskosten werden überwiegend nach Wohnfläche (§ 556a Abs. 1 BGB) abgerechnet. Die Verteilung nach der Anzahl der Mieteinheiten ist ein weiterer möglicher Verteilerschlüssel für verbrauchsunabhängige Betriebskosten.

Die verbrauchsabhängigen Betriebskosten (Kaltwasser), sowie die verbrauchsabhängigen Heiz- und Warmwasserkosten werden anteilig nach Verbrauch und anteilig nach Fläche verteilt (§ 6 Abs. 2 der Heizkostenverordnung). Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die gesamte Wirtschaftseinheit vollständig mit den entsprechenden Erfassungsgeräten ausgestattet ist. Ist dies nicht der Fall, erfolgt mangels ganzheitlicher Verbrauchserfassung die Verteilung der Kosten anhand der Fläche.

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Nach der gesetzlichen Definition in § 1 Betriebskostenverordnung (BetrKV) sind Betriebskosten die Kosten, die dem/der Eigentümer:in durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Explizit ausgeschlossen sind Verwaltungskosten sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten. Betriebskosten werden unterschieden in sogenannte "warme" und "kalte Betriebskosten".

"Kalte Betriebskosten" sind alle Betriebskosten gemäß § 2 Ziffer 1 bis 3 und 7 bis 17 Betriebskostenverordnung (BetrKV), ohne Berücksichtigung der Kosten für die Heizung und das Warmwasser. "Warme Betriebskosten" sind gemäß § 2 Ziffer 4 bis 6 BetrKV alle Kosten für die Heizung und das Warmwasser und solche die damit verbunden sind (z.B. Gerätemiete für Verbrauchserfassung, Wartung der Heizanlage etc.).

Der/Die Vermieter:in ist bei entsprechender Umlagevereinbarung im Mietvertrag berechtigt, diese laufenden Kosten auf die Mietenden umzulegen.

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In bestimmtem Fällen können unsere Mietenden Einfluss auf die Höhe der Betriebskosten nehmen.

Konsequente und richtige Mülltrennung senkt die Kosten der Restmüllabfuhr. So kann vermieden werden, dass für den Abtransport der Müllcontainer zusätzliche Kosten entstehen. Weiterführende Informationen zur Trennung des Mülls finden Sie hier.

Auch das Abstellen und infolgedessen das Abtransportieren von Sperrmüll verursacht Kosten. Stellen Sie also sicher, dass Sie alte Möbel oder anderes Inventar, das Sie nicht mehr benötigen, auf einem Recyclinghof entsorgen. Die Entsorgung ist in den meisten Fällen kostenfrei. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Achten Sie beim Kauf neuer Elektrogeräte, wie Spül- und Waschmaschinen, auf eine hohe Effizienzklasse, um den Wasserverbrauch zu reduzieren.

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Es gibt viele Möglichkeiten, Heizkosten zu sparen. Um einen Beitrag zum Einsparziel der Bundesrepublik zu leisten, hat die HOWOGE die Heizleistung in allen Gebäuden etwas reduziert. Damit wird gleichzeitig auch Ihr Geldbeutel geschont. Noch mehr Tipps, wie Sie Ihre Heizkosten verringern können, finden Sie hier in unserem Expertenvideo auf der HOWOGE Website.

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Nein, die Kosten werden nicht doppelt abgerechnet.

Die Kosten für den reinen Wasserverbrauch werden über die Betriebskostenpositionen „Wasserkosten (m³)" abgerechnet. Innerhalb der Warmwasserabrechnung werden hingegen die Kosten für die Erwärmung des Kaltwassers berechnet.

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Der Großteil unserer Wohnungen ist mit funkauslesbaren Messgeräten ausgestattet, sodass Ihre Verbrauchswerte mittels Funktechnik automatisch an einen Datensammler übermittelt werden. Eine Begehung und Ablesung in Ihrer Wohnung ist hierfür nicht erforderlich.
In diesen Fällen wird auch kein Ableseprotokoll erstellt. Die Heizkostenverteiler sind mit einer Speicherfunktion ausgestattet. Sie haben die Möglichkeit, ein komplettes Jahr den Verbrauchswert der vorangegangenen Periode abzulesen und direkt am Gerät zu kontrollieren. Die Anzeige des Heizkostenverteilers wechselt immer zwischen aktuellem Jahr und dem Vorjahr.

Ist Ihre Wohnung nicht mit funkauslesbaren Messgeräten ausgestattet, kündigt sich der beauftragte Messdienstleister zu einer manuellen Ablesung an. Die Ankündigung erfolgt per Aushang im Eingangsbereich Ihres Hauses. Sollten Sie an dem genannten Termin nicht können, erhalten Sie in der Regel einen weiteren kostenfreien Termin. Werden beide angekündigten Termine nicht wahrgenommen und ein Ablesetermin kommt nicht zustande, werden Ihre Verbrauchswerte für die Heiz- und Wasserkostenabrechnung geschätzt.

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Nein, die Anzeige muss aus Dokumentationsgründen und zu Ihrer eigenen Sicherheit schriftlich erfolgen. Bitte senden Sie uns hierzu unter Angabe Ihrer Mietvertragsnummer und Ihres Anliegens eine Mitteilung per E-Mail an kundenzentrum@howoge.de oder per Post.

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Ein pauschaler Vergleich von Abrechnungsergebnissen ist nicht aussagekräftig. Das Ergebnis der Betriebs- und Heiz-/Warmwasserkostenabrechnung ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Beispielsweise haben der individuelle Verbrauch, die Größe der Wohnung, die Dauer des Nutzungszeitraumes (z.B. durch Ein- bzw. Auszug innerhalb des Abrechnungszeitraumes)  und die für den Abrechnungszeitraum festgelegten Vorauszahlungen erheblichen Einfluss auf das Abrechnungsergebnis.

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Grundsätzlich haben Sie innerhalb der in der Abrechnung gesetzten Zahlungsfrist Zeit, die Abrechnung zu prüfen und zu begleichen, falls Sie eine Nachzahlung leisten müssen. Bei Unklarheiten können Sie unter Vorbehalt bezahlen und schriftlich widersprechen.

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Grundsätzlich ist die Nachforderung aus der Betriebs- und Heiz-/Warmwasserkostenabrechnung innerhalb der im Abrechnungsschreiben gesetzten Zahlungsfrist fällig. Sofern Sie innerhalb der gesetzlichen Frist begründet Widerspruch einlegen, ist zu unterscheiden, ob Sie gegen die formelle oder die inhaltliche/materielle Richtigkeit widersprechen.

Bei Vorliegen eines Widerspruchs gegen die formelle Richtigkeit (z.B. falscher Abrechnungszeitraum, fehlende Angabe zum Umlageschlüssel usw.) setzt die HOWOGE die Fälligkeit aus, bis der Widerspruch bearbeitet ist.

Handelt es sich bei Ihren Bedenken um inhaltliche/materielle Themen (Rechen- und / oder Schreibfehler), ist die Nachforderung in der mitgeteilten Zahlungsfrist fällig. Wir empfehlen unseren Mietenden in solchen Fällen, die geforderte Nachzahlung zunächst unter dem Vorbehalt der Richtigkeit der Abrechnung zu bezahlen. Diesen Vorbehalt vermerken Sie am Besten im Verwendungszweck Ihrer Überweisung und informieren die HOWOGE mitsamt des schriftlichen Widerspruches über die Zahlung unter Vorbehalt.

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Sollten Sie durch die neue Vorauszahlung in finanzielle Schwierigkeiten gelangen, stehen Ihnen unsere Kundenbetreuung und unser Soziales Management beratend zur Seite. Bitte wenden Sie sich umgehend an kundenzentrum@howoge.de mit dem Stichwort „Beratung Heizkosten“ oder schreiben Sie uns.

Haben Sie schon daran gedacht?
Möglicherweise steht Ihnen auch ein Mietzuschuss in Form von Wohngeld zu (Hinweis: Das ist nicht der Fall, wenn Sie Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, BAföG erhalten). Bitte prüfen Sie Ihren grundsätzlichen Anspruch unter www.kurzelinks.de/wohngeldrechner. Sollten Sie Anspruch haben, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Berliner Wohnungsamt/Wohngeldstelle. Dazu benötigen Sie eine Mietzusammensetzungsbescheinigung zur dortigen Vorlage für die Prüfung des Anspruches. Die Mietzusammensetzung können Sie hier anfordern.
Hilfe bei der Antragstellung gibt es bei zahlreichen Beratungsstellen, beispielsweise bei der Caritas, dem Sozialverband, Mietervereinen oder auch der Wohngeldbehörde selbst. Scheuen Sie nicht, Kontakt aufzunehmen und auch diese Hilfsangebote zu nutzen.

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Erhalten Sie Leistungen von einer öffentlichen Stelle, reichen Sie die Abrechnung bitte unverzüglich dort ein, sodass Ihre Leistungen entsprechend angepasst werden können und Ihre Mietzahlung rechtzeitig gewährleistet ist.

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In der Regel wird die Höhe der Vorauszahlungen zu Beginn bei Abschluss des Mietvertrages festgelegt und dann, falls notwendig, im Rahmen einer vollzogenen Betriebs- und Heiz-/Warmwasserkostenabrechnung angepasst. Die HOWOGE als Vermieterin darf die Vorauszahlungen für künftige Zeiträume ohne Zustimmung des Mietenden erhöhen. Dies darf aber nur in angemessenem Rahmen und begründet geschehen. Legitime Gründe sind etwa ein Mehrverbrauch im Vergleich zum Vorjahr sowie Preiserhöhungen oder Tarifänderungen der Versorgungsunternehmen oder Dienstleister. Die Erläuterung zur Anpassung der Vorauszahlungen finden Sie ebenfalls in Ihrer Betriebs- und Heiz-/Warmwasserkostenabrechnung.

Die Neuberechnung der Vorauszahlungen wird auf Grundlage der für Ihre Mieteinheit tatsächlich entstandenen Kosten zuzüglich erwarteter Veränderungen und Preissteigerungen berechnet.

Die angepassten Vorauszahlungen sollen letztendlich für die folgenden Abrechnungszeiträume kostendeckend sein.
Wenn Sie Ihre Vorauszahlungen vorsorglich erhöhen möchten, um das Risiko für Nachzahlungen in künftigen Abrechnungen zu reduzieren, können Sie den Antrag bequem hier stellen.

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Haben Sie detaillierte Fragen oder Einwendungen zu bestimmten Betriebskostenpositionen, senden Sie uns diese bitte per E-Mail an kundenzentrum@howoge.de oder per Post. Bei allgemeinen Fragen zu Ihrer Betriebs- und Heiz-/Warmwasserkostenabrechnung wenden Sie sich bitte an das Betriebskostenmanagement der HOWOGE Wohnungsbausgellschaft mbH, welches Sie telefonisch über Ihr zuständiges Kundenzentrum erreichen können. Welches Kundenzentrum für Sie zuständig ist, können Sie hier herausfinden oder Sie entnehmen die Information dem Abrechnungsschreiben.

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Das Kohlenstoffdioxidkostenaufteilungsgesetz regelt seit 2023 die Aufteilung der CO2-Kosten, die durch den Heizenergieverbrauch eines Gebäudes entstehen. Die Kosten werden im Rahmen der Nebenkostenabrechnung aufgeteilt.

Details zur Aufteilung des Mieter- und Vermieteranteils entnehmen Sie Ihrer Abrechnung unter dem Punkt "CO2-Steuer: Einstufung des Wohngebäudes".

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