Das müssen Sie jetzt wissen Mini-Photovoltaik-Anlagen auf dem Balkon

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Sie sind Mieter:in der HOWOGE und möchten gern eine Mini-Photovoltaik-Anlage auf dem Balkon installieren? Ein Balkonkraftwerk kann sich lohnen, so können Sie Solarstrom mit Ihrer PV-Anlage produzieren. Grundsätzlich freut sich die HOWOGE darüber, dass Sie sich für alternative Ideen zur Gewinnung von Strom interessieren und einen persönlichen Beitrag zur Energiewende mittels Solarenergie leisten möchten. Der Anbau solcher PV-Anlagen auf Ihrem Balkon birgt jedoch auch einige Risiken, die Sie im Vorfeld unbedingt beachten müssen. Als verantwortliche Vermieterin ist es uns zuallererst wichtig, dass es sich um eine verkehrs- und brandschutzsichere Anlage handelt, die weder das Leben anderer oder die gesamte die Stromversorgung in Ihrer Nachbarschaft gefährdet. Darüber hinaus ist die fachgerechte Installation sowie die sturzsichere Montage Ihrer PV-Anlage Voraussetzung für eine Genehmigung durch die HOWOGE.

Welche Voraussetzungen müssen für die Anbringung erfüllt sein?

Die Technik:

  • Es dürfen ausschließlich handelsübliche, steckerfertige Komplettanlagen mit CE-Kennzeichnung und einer Maximal-leistung von 600 Watt benutzt werden
  • Aus Sicherheitsgründen dürfen nur Komplettsysteme bestehend aus Solarmodul, Wechselrichter und Anschlusskabel verwendet werden. Das Anschlusskabel muss mit einem Wieland-Stecker versehen sein.
  • Das verwendete System darf nur für die Stromversorgung der selbst angemieteten Wohnung verwendet werden.

 

Die Montage:

  • Durch die Montage der Anlage dürfen keine Schäden am Bauwerk entstehen.
  • Ob eine Mini-Photovoltaikanlage an den wohnungseigenen Stromkreis angeschlossen werden kann, muss vor der Installation durch eine Fachfirma geprüft werden, die durch Sie als Mieter:in beauftragt wird.
  • Eine unterschriebene Fachunternehmererklärung der Firma über auszuführende Arbeiten ist der HOWOGE vor Installation zu übergeben. Diese ist Bestandteil der Vereinbarung über die bauliche Veränderung an der Mietsache.
  • Die Montage der Mini-Photovoltaikanlage (sofern eine Montage notwendig ist) muss ebenfalls durch eine von Ihnen beauftragte Fachfirma erfolgen. Auch hier ist die unterschriebene Fachunternehmererklärung an die HOWOGE zu übergeben.
  • Das Anbohren von Wänden, Fassadenteilen, Fensterelementen oder Brüstungen bzw. Geländern und damit verbundene konstruktive und statische Eingriffe am Baukörper sind nur durch Fachfirmen gestattet.
  • Es gibt HOWOGE-Gebäude für die das Anbohren der Fassade grundsätzlich nicht gestattet ist. Die betreffenden Mieter:innen sind darüber informiert.

 

Die Wartung:

  • Für den ordnungsgemäßen Betrieb, die Wartung und Befestigung der Mini-Photovoltaikanlage während der Betriebsdauer sind Sie als Mieter:in verantwortlich. Ihnen obliegt die regelmäßige Verkehrssicherung für die installierte Anlage.

 

Bei Auszug:

  • Spätestens mit Ende des bestehenden Mietverhältnisses verpflichten sich Sie sich als Mieter:in zur Demontage der von Ihnen installierten Photovoltaikanlage durch eine Fachfirma. Bei notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen an Fassaden und Balkonen durch die HOWOGE ist die Anlage ebenfalls durch eine Fachfirma (vorübergehend) zu demontieren.

 

Die Versicherung:

  • Die Installation und der Betrieb der Mini-Photovoltaikanlage muss in die private Haftpflichtversicherung aufgenommen oder dafür eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Der Nachweis darüber muss der HOWOGE vorgelegt werden. Zusätzlich empfehlen wir, die Hausratversicherung darüber zu informieren.

 

Die Anmeldung:

  • Die Mini-Photovoltaikanlage muss durch verpflichtend und nachweislich im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden (Gesetzliche Grundlage: Energiewirtschaftsgesetz).
  • Vor dem Betrieb der Photovoltaikanlage muss diese von Ihnen als Mieter:in beim zuständigen Netzbetreiber (i. d. R. Stromnetz Berlin) angemeldet werden. Der Netzbetreiber kann auch über den mietereigenen Energieversorger erfragt werden. Den Antrag zur Anmeldung mit sämtlichen Informationen von Stromnetz Berlin finden Sie hier.

Einzureichende Unterlagen

Vor der Installation

Sollten Sie sich für eine Balkon-Photovoltaikanlage entscheiden, sind zusammenfassend für eine Genehmigung unter Vorbehalt folgende Dokumente vor der Installation erforderlich:

  1. Art und Größe der Anlage mit Herstellerangaben (Produktdatenblatt) sowie Angaben zum Aufstellort – Art und Lage der Befestigung/Montage der Anlage, ggf. mit einer Skizze.
  2. Fachunternehmererklärung der Elektrofachfirma über einen möglichen Anschluss an die Elektroanlage/Stromverteilung.
  3. Erklärung bzw. Nachweis über Haftpflichtversicherung.

 

Unmittelbar nach Beendigung der Installationsarbeiten

Folgende Dokumente sind nach der Installation erforderlich und der HOWOGE unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten nachzureichen:

  1. Fachunternehmererklärung der Firma über die Montage und Installation der Mini-Photovoltaikanlage
  2. Anmeldebescheinigung der Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
  3. Anmeldebescheinigung beim zuständigen Netzbetreiber (i. d. R. Stromnetz Berlin)
  4. Erklärung bzw. Nachweis über Hausratversicherung.

Mieter:innen, die eine Balkon-Photovoltaikanlage errichten möchten, bitten wir die genannten Unterlagen vor Antragstellung und unmittelbar nach der Installation jeweils gebündelt an kundenzentrum@howoge.de zu schicken.

 

Schriftliche Vereinbarung

Die schriftliche Genehmigung der HOWOGE zur Aufstellung der Mini-Photovoltaikanlage wird erst nach Vorliegen der aufgeführten Unterlagen erteilt. Bis dahin sind alle Arbeiten im Zusammenhang mit der Errichtung einer Mini-Photovoltaikanlage zu unterlassen.

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