Information zum Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz - EWSG

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Für den Dezember 2022 wird die Abschlagszahlung der HOWOGE für die Heizkostenvorauszahlung an die Versorgungsunternehmen vom Bund nachträglich übernommen. Mit dem EWSG werden Haushaltskund:innen und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1.500 MWh (Gas) durch eine einmalige Übernahme des Betrages für Dezember entlastet. Das betrifft selbstverständlich auch die HOWOGE-Mieter:innen.

Das Wichtigste für Sie: Sie müssen nichts weiter tun!

Ihren Anteil wird die HOWOGE im Rahmen der Betriebskostenabrechnung 2022 im nächsten Jahr gutschreiben und verrechnen.

Für Mieter:innen besteht laut Gesetz die Option, den Vorauszahlungs-Betrag für Heizkosten im Dezember um den Teil zu kürzen, um den dieser in den letzten 9 Monaten erhöht wurde.

Neumieter:innen, die zwischen Februar 2022 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 19. November 2022 einen Mietvertrag abgeschlossen haben, sind von der Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 25 Prozent für Dezember 2022 befreit.

In beiden Fällen ist es unbedingt erforderlich, dass Sie uns über die Anwendung Ihres Kürzungsrechts umgehend schriftlich informieren – ansonsten erfolgt automatisch eine Mahnung.

Bitte beachten Sie: HOWOGE-Mieterinnen mit Öl- und Pelletheizungen haben keinen Anspruch auf Kostenübernahme.

Zusätzliche Informationen finden Sie hier sowie in unseren Fragen und Antworten oder als Download im Informationsschreiben der Bundesregierung.

Informationsschreiben der Bundesregierung

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