Illustration Anforderung

Kooperationen und Spenden Anforderungen und Auswahlkriterien

Bei der Auswahl der von uns unterstützten Förderaktivitäten legen wir großen Wert darauf, dass durch das Engagement nachhaltige Impulse in den jeweiligen Quartieren gesetzt werden. Aktivitäten und Förderschwerpunkte werden dabei individuell auf den Bedarf der einzelnen Quartiere angepasst, um den besonderen Bedürfnissen der dort lebenden Menschen gerecht zu werden und gezielt die Entwicklung der Quartiere zu unterstützen.

Kriterien für die Bereiche Bildung, Kultur,
Ökologie, Soziales und Sport

1. Ziele und Wirkung

Die Kooperation/das Projekt hat klare, befristete und messbare Ziele, die für die HOWOGE anschaulich nachvollziehbar dargestellt sind. Des Weiteren muss die Kooperation/das Projekt eine nachhaltige Wirkung für unsere Mieterinnen und Mieter erzielen und einen aktiven Beitrag für mehr Lebensqualität in den Quartieren leisten.

2. Regionalität

Die Kooperation/das Projekt wirkt in den Quartieren der HOWOGE oder hat einen besonderen Bezug auf angrenzende Quartiere bzw. Bezirke. Bei einem stadtweiten Bezug ist eine besondere Erläuterung in den Antragsunterlagen erforderlich.

3. Förderbereiche

Die Kooperation/das Projekt entspricht den HOWOGE-Förderschwerpunkten in den Bereichen Bildung, Kultur, Ökologie, Soziales oder Sport.

4. Image

Die Kooperation/das Projekt erbringt einen besonderen Mehrwert für die Mieterbindung der HOWOGE und trägt somit zum positiven Image der HOWOGE als Unternehmen mit gesellschaftlicher und sozialer Verantwortung bei.

5. Branchenexklusivität

Die Kooperation/das Projekt hat keine vertraglichen Beziehungen zu weiteren Unternehmen aus der gleichen Branche. Falls keine Branchenexklusivität gewährleistet werden kann, ist bei der Antragstellung eine besondere Erläuterung erforderlich.

Ausschlusskriterien für alle Förderbereiche

Eine Förderung kann nicht ausgereicht werden, wenn:

  1. es sich bei dem zukünftigen Förderempfänger um eine Privatperson, eine politische Partei oder andere politische Organisationen, wie Gewerkschaften oder fremde Arbeitgeberverbände handelt
  2. die Gegenleistung des Kooperationspartners lediglich die bloße Platzierung des Logos der HOWOGE beinhaltet
  3. abgeschlossene Projekte rückwirkend gefördert werden sollen
  4. das Budget der HOWOGE für das kommende Förderjahr ausgeschöpft ist
  5. sich der Antragsteller / die Antragsstellerin in einem gerichtlichen Verfahren befindet
  6. Projekte rein kommerzieller Art sind
  7. sich ein Antragsteller / eine Antragsstellerin mit dem selben Projekt im gleichen Förderjahr bei unterschiedlichen Kundenzentren oder Bereichen der HOWOGE bewirbt.