2. Kooperationen und Spenden
Eine Kooperation erfolgt immer zweckgebunden, wobei sowohl die Verpflichtungen der HOWOGE als auch diejenigen des Kooperationspartners vertraglich festgehalten werden. Es handelt sich dabei um eine zeitlich begrenzte Zusammenarbeit mit Partnern, deren Ziele vertraglich definiert sind.
Eine Spende wird nur an gemeinnützige Institutionen ausgereicht. Sie wird ohne eine Gegenleistung des Empfängers gewährt, bedarf jedoch der unmittelbaren Übermittlung einer entsprechenden Zuwendungsbescheinigung seitens des Empfängers. Das Spendenvolumen ist jeweils auf einen Betrag in Höhe von maximal 2.500 € begrenzt.
In beiden Fällen gilt, dass finanzielle Mittel für Kooperationen und Spenden nie an Privatpersonen ausgereicht werden, sondern immer nur an juristische Personen.
Mehr zu den Themen Anforderungen und Antragstellung finden Sie hier.