Wie erfolgt der Wahlaufruf und wie kann man kandidieren?
Der Wahlaufruf erfolgt Ende Januar durch persönliche Anschreiben aller stimmberechtigten Haushalte.
Bewerberinnen und Bewerber müssen ihre Kandidatur innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe des Wahlaufrufs unter Angabe von Familienname, Vorname, Alter und Wohnanschrift bekannt geben. Angaben zum ausgeübten Beruf und ehrenamtlichen Aktivitäten können ergänzt werden. In einem zweiten Schritt werden Kandidierende auch um einige Informationen zu ihrer Motivation und ihren Plänen im Amt des Mieterrates gebeten. Die auf diese Weise von den Kandidierenden bereitgestellten Informationen werden für die Mieterinnen und Mieter zusammengetragen und später als Wahlinformation verwendet und öffentlich gemacht. Die Wohnadresse und die persönlichen Kontaktdaten werden nicht veröffentlicht.
Wer darf wählen?
Pro Wohnung eine Stimme: Wahlberechtigt sind Mieter:innen ab 16 Jahre mit einem mindestens sechs Monate alten, ungekündigten Mietvertrag. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter:innen der HOWOGE oder deren Tochtergesellschaften.